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Das Führen von Waffen unter Alkoholeinfluss und ein hartes Urteil ist unter http://forum.wildundhund.de/showthread.php?96949-Entzug-der-WBK-wegen-Trunkenheit eingehend diskutiert worden.
Der Gesetzgeber unterscheidet im Waffenrecht sehr deutlich zwischen dem Führen und Transportieren von Waffen. Frage an die Anwälte unter uns Jägern - wirkt diese Unterscheidung auch im Zusammenhang mit Alkohol/Zuverlässigkeit?
Fallbeispiel Transport: eine im Koffer verschlossene Waffe, ein Bier nach der Jagd zum Essen, anschließend ein paar nette Gespräche, 100 kg Körpergewicht und dann ein Test auf der Heimfahrt mit 0,18 Promille. Wird das auch die WBK bzw. den Jagdschein kosten?
Der Gesetzgeber unterscheidet im Waffenrecht sehr deutlich zwischen dem Führen und Transportieren von Waffen. Frage an die Anwälte unter uns Jägern - wirkt diese Unterscheidung auch im Zusammenhang mit Alkohol/Zuverlässigkeit?
Fallbeispiel Transport: eine im Koffer verschlossene Waffe, ein Bier nach der Jagd zum Essen, anschließend ein paar nette Gespräche, 100 kg Körpergewicht und dann ein Test auf der Heimfahrt mit 0,18 Promille. Wird das auch die WBK bzw. den Jagdschein kosten?