Neupächter / Altpächter / Alte Ansitzeinrichtungen / Erpressung

POK

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Hallo Foristi,

ich habe eine Frage bezüglich des Abbaus von Ansitzeinrichtungen des alten Pächters.
Muss der Vorpächter, wenn er Ansitzeinrichtungen nach dem 31.03 abbauen will, also schon in der neuen Pachtzeit, dies mit dem neuen Pächter absprechen
oder kann er dies nach seinem Gusto machen?
Hintergrund ist dass eine neue Pächtergemeinschaft ein Revier übernimmt. Es sollte ein Vertrag mit den neuen Pächtern abgeschlossen werden der es den alten Pächtern ermöglicht einen Teil der Pacht für das letzte Jahr wieder reinzubekommen und die neuen Pächter würden die Bejagung und Pflege des Reviers und u. A. die Verkehrsicherheitspflicht der Jagdlichen Anlagen übernehmen. Dies sollte mit Jagderlaubnissscheinen und eben diesen Vertrag geschehen.
Doch auf Grund von unzumutbaren Vertragsbedingungen bezüglich der Übernahme der Reviereinrichtungen, Aussagen die einer Erpressung gleich kommen, hat sich die neue Pächtergemeinschaft dazu entschieden keinen solchen Vertrag mit den Pächtern abzuschließen und auch keine Ansitzeinrichtungen zu übernehmen.

Was mich auch noch interessiert ist, wie würdet Ihr auf soetwas reagieren wie "Dann reißen wir alle jagdlichen Reviereinrichtungen ab und schießen das Revier kaputt!" ?
Natürlich ist diese Aussage nur mündlich getätigt worden. Dies aber mehrfach.

WaiHei
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Fex

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Bayern/BaWü hat der Vorpächter bis 6 Monate nach Ablauf des Pachtvertrages Zeit, seine Reviereinrichtungen abzubauen. Eine Regelung über das Procedere ist mir nicht bekannt.

Zu allem anderen, was soll man dazu schon sagen. Am besten nix.
 
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In Hessen hat der Vorpächter auch 6 Monate Zeit für die Entsorgung der Jagdeinrichtungen. Mehr steht nicht im LJG.
Oder meinst du damit das die dann immer Nachts bei Vollmond anfangen und abbauen?

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Ich traue es den alten Pächtern zu das sie dies immer zu den besten Jagdzeiten machen werden.


Waidmannsheil
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Ich suche noch eine Reglung bezüglich des Abbaus für Rheinland-Pfalz. Habe aber noch nichts gefunden.


Waidmannsheil
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Ich traue es den alten Pächtern zu das sie dies immer zu den besten Jagdzeiten machen werden.


Waidmannsheil
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Sollten sie dieses tun, während gerade einer der Neu-Pächter im Mai auf seinen Lebensbock ansitzt, sind die Alt-Pächter in diesem Zusammenhang einfach nur Jagdstörer.
Und gegen diese könnte man einen Unterlassungsanspruch geltend machen ... :twisted:
 

Fex

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Das habe ich für RLP gefunden:


In Rheinland-Pfalz müssen alle Reviereinrichtungen (gilt also nicht nur für Hochsitze) innerhalb von 3 Monaten nach Pachtübernahme beseitigt werden, soweit nicht eine beiderseitige Einigung bezüglich der Übernahme zustande kommt.

Andere BL sprechen von einer angemessenen Frist - ich vermute mal, im Falle eines Falles werden sich die Gerichte an die Angaben in Bayern/BaWü halten.
 
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Bayern/BaWü hat der Vorpächter bis 6 Monate nach Ablauf des Pachtvertrages Zeit, seine Reviereinrichtungen abzubauen. Eine Regelung über das Procedere ist mir nicht bekannt.

Zu allem anderen, was soll man dazu schon sagen. Am besten nix.

Kannst du diesbezüglich eine Rechtsquelle angeben? Ich habe sie im Landesjagdgesetz nicht gefunden. Danke!
 
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Was mich auch noch interessiert ist, wie würdet Ihr auf soetwas reagieren wie "Dann reißen wir alle jagdlichen Reviereinrichtungen ab und schießen das Revier kaputt!"?


Ganz kurz: Ich würde ganz ruhig und locker bleiben und den Inhaber des Jagdrechts (vermutlich Jagdgenossenschaft als Verpächter) über die Sache in Kenntnis setzen. Es ist anzunehmen, daß der Verpächter dem neuen Pächter näher steht als den Scheidenden.

"Schießen das Revier kaputt" würde ich gerne mal sehen. Falls damit eine überstarke Reduktion des Wildbestandes gemeint ist, müssen die scheidenden Altpächter auch den entsprechenden Jagdaufwand dafür betreiben. Und dabei sind rechtliche Grenzen, sowohl im Umfang als auch im Einsatz der Mittel, zu beachten. Schwer vorstellbar, daß da Jagdscheininhaber ihre grüne Pappe riskieren, nur um dem künftigen Jagdausübungsberechtigten im Abgang noch eins auszuwischen.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
G

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Guest
servus

Hallo Foristi,

...

Was mich auch noch interessiert ist, wie würdet Ihr auf soetwas reagieren wie "Dann reißen wir alle jagdlichen Reviereinrichtungen ab
das ist deren gutes Recht, und im Gegenzug wären sie zur Demontage und Beseitigung der Ansitzeinrichtungen sogar verpflichtet, wenn der neue Pächter sein Recht auf ein "vorpächterreines Jagdrevier " mit Fristsetzung geltend macht.

Wir wissen ja, dass man als JAB für alle Ansitzeinrichtungen verantwortlich ist und im Schadenfall haftbar gemacht werden kann.

Stehen also irgendwo defekte bis eigentlich unbrauchbare Ansitzeinrichtungen des Vorpächters herum, so wäre meine erste Aktion schriftlich! die Beseitigung der Ansitzeinrichtungen ein zu fordern.

...

und schießen das Revier kaputt!" ?
ich würde darin zumindest den erfüllten Tatbestand der klaren Nötigung sehen und mit einer Anzeige dagegen vorgehen.

Gleich mal, um klare Fronten zu schaffen.

Natürlich ist diese Aussage nur mündlich getätigt worden. Dies aber mehrfach.

WaiHei
POK
Vor unabhängigen Zeugen ?

Das fängt dann ja schon richtig mies an.... :?
 
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"Schießen das Revier kaputt" würde ich gerne mal sehen.

Das ist nicht kompliziert, im Niederwildrevier musst du nur die letzten 3 Jahre ständig mit einigen wenigen unterwegs sein und auf jeden Hasen, Gockel usw schießen. Dabei die Füchse vernachlässigen.

Bei Rehwild kannst du rechtlich 30% jedes Jahr über den festgesetzten Abschuß gehen, machst du das 3 Jahre ist anschließend wenig los.

Sauen, jedes Jahr bevorzugt Bachen schießen, wenn es möglich ist, also die Frischlinge gut über 20 Kilo haben. Immer nur die dicken, dann hast du nach 2-3 jahren richtig Spaß...
 
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Das ist nicht kompliziert, (...) machst du das 3 Jahre ist anschließend wenig los.


Moin,

den Eingangsbeitrag hatte ich so verstanden, daß der JAB-Wechsel zum nächsten Jagd-Jahreswechsel (also zum 2015-04-01) stattfindet. Es verbleibt wenig Zeit.
Und wie ich bereits schrieb: "Und dabei sind rechtliche Grenzen, sowohl im Umfang als auch im Einsatz der Mittel, zu beachten."

Also ein "Leerjagen"/"Kaputtschießen" ist insgesamt kaum vorstellbar, ohne den Boden der Rechtmässigkeit zu verlassen. Es bleibt also, Verstöße gerichtsfest zu dokumentieren und von Anfang an deutlich darauf hinzuweisen, daß diese auch zur Anzeige gebracht werden. Wer als "Alt-JAB" solche "Drohkulissen" gegenüber den künftigen JAB aufbaut und womöglich auch noch umsetzt, hat in den Reihen der Jägerschaft nichts verloren und sollte gezwungen werden, seine Pappe abzugeben. (Begründung: Es mangelt an der für die Jagdausübung notwendigen Wesensfestigkeit.)

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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