Gesundheitsfragen im Waffenrecht

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Moin Gemeinde,

mir ist aufgefallen, daß immer mehr Gesundheitsfragen auf der Behörde gestellt werden.
Also bei Verlängerung des Jagdscheines etc.

Unter anderem wird auch nach: Diabetes, Farbenblindheit, Nachtblindheit, Herzerkrankungen etc. gefragt.

Nun sind das alles keine schönen Sachen, aber haben doch ziemlich viele. Herzerkrankungen sind bei den Herren der Schöpfung über 50 ja fast ein Muß und Diabetes entwickelt sich zur Volkskrankheit.

Leidet jemand von euch unter solchen Sachen und hat diesbezüglich Schwierigkeiten mit der Behörde ?
Das würde mich mal interessieren. Denn irgendwann ist man ja vielleicht selbst mal dran.

Leider wird es so sein, daß die Behörde diese Fragen stellen darf. Aber wenn jemand Altersdiabetes hat oder auch Herzrythmuisstörungen kann das ja nicht zur Versagung führen.

Natürlich weiß ich, daß diese Fragen nicht dem Sicherheitsinteresse dienen, sondern um einen Vorwand für die weitere Entwaffnung zu schaffen.

Wie wird das im Forum gesehen und welche Erfahrungen gibt es diesbezüglich ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

....

Natürlich weiß ich, daß diese Fragen nicht dem Sicherheitsinteresse dienen, sondern um einen Vorwand für die weitere Entwaffnung zu schaffen.

Wie wird das im Forum gesehen und welche Erfahrungen gibt es diesbezüglich ?
Niemand ist gezwungen, auf solche Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen und sich womöglich um Kopf und Kragen.. ääähhh.. Jagdschein zu quatschen
 
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15 Jun 2007
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Doch, man ist natürlich verpflichtet.

Den Jagdschein nur aufgrund einer Lüge zu behalten, finde ich unwürdig.

Natürlich lügt jeder, wenn's auf Leben und Tod - den Jagdschein - geht.

Aber die Frage ist doch: muß das sein ?
 
A

anonym

Guest
Mitunter hilft auch ein wenig die Gegenfrage , ob der Fragende Arzt sei und welche Qualifikation er/sie denn vorweisen könne . :twisted:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Doch, man ist natürlich verpflichtet.

Den Jagdschein nur aufgrund einer Lüge zu behalten, finde ich unwürdig.

Natürlich lügt jeder, wenn's auf Leben und Tod - den Jagdschein - geht.

Aber die Frage ist doch: muß das sein ?

D a s lasse ich jetzt einfach als Vollzitat stehen !


*muahahahahahahaaaaaa..... * :lol:

Hej.. sorry, aber das ist jetzt der Lacher des frühen Morgens für mich.

Dann hätte ich einen Vorschlag für Dich, wenn Du "glaubwürdig" bleiben möchstest:

Schick doch der UJB oder sonstigen Behörengleich eine lückenlose Chronologie Deiner Krankenakte...

Junge, Junge..... :?
 
A

anonym

Guest
Aber bitte nicht wundern , wenn das selbständige Leben in betreutes Wohnen übergeht .:twisted:
 
A

anonym

Guest
Wenn die Waffenbehörde einen begründeten Verdacht hat, dass man aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage ist mit Waffen umzugehen, muss sie eben ein ärztliches Gutachten anfordern. Bis dahin einfach mit "Nein" antworten.
Allerdings sollte man auch selbst erkennen, wenn man aufgrund einer Krankheit keinen sicheren Schuss mehr abgegeben kann und dann sollte man das Jagern doch lieber selbst lassen....
 
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Moin!

Leider wird es so sein, daß die Behörde diese Fragen stellen darf.

Was die Behörde darf und was nicht steht *irgendwo*. *Wo* steht, dass die mich das fragen darf? :roll:

Aber wenn jemand Altersdiabetes hat oder auch Herzrythmuisstörungen kann das ja nicht zur Versagung führen.

Wenn nicht, warum sollte die Behörde das dann wissen dürfen?

Natürlich weiß ich, daß diese Fragen nicht dem Sicherheitsinteresse dienen, sondern um einen Vorwand für die weitere Entwaffnung zu schaffen.

Wie wird das im Forum gesehen und welche Erfahrungen gibt es diesbezüglich ?

Keine. Meine Behörde fragt mich sowas nicht und wenn, dann würde ich als Gegenfrage bestimmte Dinge vom Behördenleiter wissen wollen bzw. über meinen Anwalt erfragen ... :cool:


Sachen gibts anscheinend ... :no: :evil:

Solltest Du bei den mir gerade vorliegenden Bewerbungen sein mach' Dich auf die Frage nach dem Passwort fürs Fratzenbuch gefasst*.

@Burgbesetzer:
Genau so. :thumbup: Was dann aber die Frage nach dem weiteren Waffenbesitz und evtl. erbrechtliche Dinge tangiert ...

Viele Grüße

Joe








*Wer das nennt ist raus, beim IQ-Test durchgefallen.
 
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Ist halt wieder was, mit dem man die Waffenbesitzer ausdünnen kann...
Hat zwar jetzt nicht direkt was mit Jagdscheinverlängerung zu tun.
Ein Sportschütze in einem unserer Vereine am Stand, Anfang 50, hatte einen leichten Schlaganfall, nix dramatisches auf den ersten Blick. War nur kurz im Krankenhaus. Auch merkt man ihm nicht´s an, wenn man es nicht weiß.
Aber zwei Wochen nach dem Krankenhausbesuch bekam er Post vom LRA, in dem alle seine WBK´s widerrufen wurden, da man ihm wegen des Schlaganfalls die Tauglichkeit absprach.
Die erste Frage die sich stellte, woher wissen die davon....Und wie kann man sowas einfach von Schreibtisch aus entscheiden, ohne den Waffenbesitzer vorher gesehen zu haben????
Auf alle Fälle hatte der alle Hände voll zu tun, damit er seine WBK´s behalten durfte.....


Martin
 
Registriert
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Moin

Jagdschein verlängern geht auch per Post , richtig!? ;-)

Waidmannsheil

Meetschloot
 
A

anonym

Guest
Moin,

vielleicht hat ja bei dieser Behörde sich jemand einen ähnlichen "Test" ausgedacht (§6 Abs. 1 Nr. 1 WaffG, Persönliche Eignung)?

Wirklich, Sachen gibt es...

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

Das wird es sein. Bei Beantwortung der Fragen erfolgt eine Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit aufgrund bewiesener Blödheit.

Mit was? Nun - in dem Fall ist man verleitet zu sagen: Mit Recht!
 
Registriert
4 Dez 2013
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Doch, man ist natürlich verpflichtet.

Diese Aussage macht doch neugierig. Konkret: Wer oder was verpflichtet Einen, dazu Angaben zu machen?


Den Jagdschein nur aufgrund einer Lüge zu behalten, finde ich unwürdig.

Entspanntes Schweigen ist keine Lüge und ausserdem in solch einer Situation ein Zeichen souveränen Selbstbewusstseins.


Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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8 Apr 2014
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Hier der Auszug aus dem Bundeswaffengesetz:

[h=3]§ 6 Persönliche Eignung[/h] (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1.geschäftsunfähig sind,
2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

Da steht nichts davon, dass das Amt befragt. Nur dass im Zweifel ein fachärztliches Gutachten eingefordert werden kann.

Waidmannsheil
 

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