Was wiegt schwerer: Bache beschossen und Frischling ...

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Bache beschossen und Frischling übersehen oder Frischling beschossen und Bache dahinter getroffen?

Auf einer Drückjagd werde von einem Durchgehschützen im Senf in einer reifenbreiten Fahrgasse eine Bache erlegt. Direkt davor - etwa 3m näher beim Schützen - liegt ein Frischling. Weitere Frischlinge gehen ab. Der Schütze habe nur einen Schuß abgegeben, was bestätigt werde und außer Zweifel stehe. Weiter mache er keine Angaben. Ein Geschoßrest seiner Munition werde in der Bache gefunden und ihm zugeordnet. Der Frischling seie glatt durchschossen. Einen beabsichtigten Schuß auf eine als führend erkannte Bache abgegeben zu haben oder gar eine beabsichtigte Doublette versucht zu haben, verdächtigt man ihn nicht. Es geht um fahrlässiges Handeln.

Ihm wird unterstellt:
1. Er habe fahrlässig eine Bache beschossen, ohne sich zu vergewissern, daß sie nicht etwa Frischlinge führe.

Oder
2. Er habe einen Frischling beschossen, ohne fahrlässigerweise sicher zu stellen, daß das Hinterland frei sei und bleibe.

Oder
3. Beides, denn durch seinen fahrlässig unsicheren Schuß ist zudem ein notwendiges Elterntier erlegt worden.

Wie seht Ihr das?









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Ein Geschossrest seiner Muni ... in der Bache gefunden....ihm zugeordnet....

War die Spurensicherung vom zuständigen LKA da oder was?

:what:

Wasn unsinn, sorry.
Fehler passieren und werden gemacht.
War das jetzt ne realsituation, oder eine hyp. Geschichte?

Gruß Eiche
 
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Auf einer Drückjagd werde von einem Durchgehschützen im Senf in einer reifenbreiten Fahrgasse eine Bache erlegt. ..
Einen "Durchgeschützen" darf eigentlich gar nicht mehr geben.

Und wer "im Senf" Hasenjagd auf Sauen veranstaltet, verdient sowieso kein Mitleid.

:thumbdown:
basti
 
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Das war eine Realsituation hypothetisch geschildert, damit keine Rechtsberatung daraus wird. Die Geschoßrestzuordnung steht außer Zweifel. Dafür war kein LKA notwendig.


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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

...

Wie seht Ihr das?

einfach nur persönliches Pech und wenn der Schütze jetzt am Geschröt aufgehangen werden soll, bis ihm...

Ach, ne.. :no:

Ich kann mir schon vorstellen, dass die Bache nur unglücklich in den Geschoßrest gelaufen ist.
Würde ein zweiter Frischling liegen, könnte er auch nichts dafür.

Es wäre besser gemeinsam zu versuchen, die anderen Frischlinge auch noch zu erlegen anstatt dem Mann da jetzt einen Strick drehen zu wollen..
 
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Wenn die Bache wirklich durch einen Geschoßsplitter umkam, ist dass ein Unfall der immer wieder vorkommen kann.

WMH

Gerhard
 
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Jagdlich ist das keine Frage. Und unglücklich ist der Schütze so oder so. Mir gehr es mit meiner Frage wirklich nur um die Höhe der drohenden Sanktion. Schlußendlich wird da wohl nichts passieren, aber was wögen denn schwerer?


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Hat jemand beobachtet, dass die Bache zum Zeitpunkt der Schussabgabe in der "reifenbreiten" Spur stand? Der Geschoßsplitter kann sie ja auch im Senf getroffen haben und sie hat dann noch ein paar Meter gemacht und ist genau in der Spur liegen geblieben!?
 
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Das war kein Geschoßsplitter, das war ein Restgeschoß mit erhaltenem Boden und bereits einen größeren Einschuß verursachend. Der Schuß ging durch den Frischling in die Bache.


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Der Beitrag wird sicher ein Fall für unsere Hobbyjuristen und Schreibtischjäger :sad:


WMH

Gerhard
 
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...das war ein Restgeschoß mit erhaltenem Boden und bereits einen größeren Einschuß verursachend.

Der Schuß ging durch den Frischling in den Hund.

Ich halte es mit Basti.....

rot das von mir zum Worst-Case veränderte Zenario.

Für den Abgegeben Schuß steht der Schütze mit allen Folgen in der Verantwortung.

TM
 
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Das ist schon klar. Deshalb frage ich ja nach den Folgen.

Ist es teurer aus Versehen Führende Bachen zu erlegen oder Führende Bachen aus Versehen zu erlegen?

(Die Frage ist doch recht sachverhaltsneutral obschon der Hund - als solcher erkannt - sicher nicht beschossen würde)


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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
....Schlußendlich wird da wohl nichts passieren, aber was wögen denn schwerer?
...

eine unglückliche Verkettung von unbeeinflussbaren Faktoren

Wenn Dir das so passiert ist, dann ist es so.

Wenn irgendwer versuchen würde, das noch einmal genau so hin zu bekommen, er würde scheitern.

.... das war ein Restgeschoß mit erhaltenem Boden

also ein Abpraller....

Kann schon sein, dass in gewachsenem Boden ein Stein drin liegt und dann so etwas daraus resultiert.

Im Endeffekt nicht schlimmer, als wenn diese Bache Straßenunfallwild gewesen wäre.

Kann man nicht verhindern, ausser man lässt das Jagen sein.
 
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Mir ist das zum Glück nicht passiert und ich weiß auch nicht, ob Frischling oder Bache im Weg standen. Mir geht es um die möglichen unterschiedlichen Sanktionen des nach Außen sich gleich darstellenden Sachverhaltes.


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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Ist die Bache denn abhängig führend gewesen ?

Ich meine, Frischling alleine sagt ja nicht alles aus. Mit 9 Monaten ists immer noch ein Frischling und die Bache führend.

Nur als Beispiel, stehts bei uns bezüglich Jagdzeiten folgendermaßen drin:

Bejagd werden dürfen f ü h r e n d e Bachen vom 01.08. bis 31.01.

Ich habe lange nach Erklärung dafür gesucht, bis ich selber drauf gekommen bin und man damit wohl u n a b hängig führende Bachen meint.

In heutigen Zeiten, wo Bachen zu Unzeiten frischen, sollte man das bei uns wohl auch überdenken....

... Mir geht es um die möglichen unterschiedlichen Sanktionen des nach Außen sich gleich darstellenden Sachverhaltes.

Ein abhängig führendes, zur Aufzucht notwendiges Elterntier zu erlegen, ist mancher Orts eine Ordnungswidrigkeit.

Das weshalb und wie es dazu kam, ist vielleicht gar nicht erläutert ?

Schau doch einfach in Dein Landesjagdgesetz, in irgendeine Verordnung, da steht bestimmt weiteres dazu drin :what:
 

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