Bache beschossen und Frischling übersehen oder Frischling beschossen und Bache dahinter getroffen?
Auf einer Drückjagd werde von einem Durchgehschützen im Senf in einer reifenbreiten Fahrgasse eine Bache erlegt. Direkt davor - etwa 3m näher beim Schützen - liegt ein Frischling. Weitere Frischlinge gehen ab. Der Schütze habe nur einen Schuß abgegeben, was bestätigt werde und außer Zweifel stehe. Weiter mache er keine Angaben. Ein Geschoßrest seiner Munition werde in der Bache gefunden und ihm zugeordnet. Der Frischling seie glatt durchschossen. Einen beabsichtigten Schuß auf eine als führend erkannte Bache abgegeben zu haben oder gar eine beabsichtigte Doublette versucht zu haben, verdächtigt man ihn nicht. Es geht um fahrlässiges Handeln.
Ihm wird unterstellt:
1. Er habe fahrlässig eine Bache beschossen, ohne sich zu vergewissern, daß sie nicht etwa Frischlinge führe.
Oder
2. Er habe einen Frischling beschossen, ohne fahrlässigerweise sicher zu stellen, daß das Hinterland frei sei und bleibe.
Oder
3. Beides, denn durch seinen fahrlässig unsicheren Schuß ist zudem ein notwendiges Elterntier erlegt worden.
Wie seht Ihr das?
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Auf einer Drückjagd werde von einem Durchgehschützen im Senf in einer reifenbreiten Fahrgasse eine Bache erlegt. Direkt davor - etwa 3m näher beim Schützen - liegt ein Frischling. Weitere Frischlinge gehen ab. Der Schütze habe nur einen Schuß abgegeben, was bestätigt werde und außer Zweifel stehe. Weiter mache er keine Angaben. Ein Geschoßrest seiner Munition werde in der Bache gefunden und ihm zugeordnet. Der Frischling seie glatt durchschossen. Einen beabsichtigten Schuß auf eine als führend erkannte Bache abgegeben zu haben oder gar eine beabsichtigte Doublette versucht zu haben, verdächtigt man ihn nicht. Es geht um fahrlässiges Handeln.
Ihm wird unterstellt:
1. Er habe fahrlässig eine Bache beschossen, ohne sich zu vergewissern, daß sie nicht etwa Frischlinge führe.
Oder
2. Er habe einen Frischling beschossen, ohne fahrlässigerweise sicher zu stellen, daß das Hinterland frei sei und bleibe.
Oder
3. Beides, denn durch seinen fahrlässig unsicheren Schuß ist zudem ein notwendiges Elterntier erlegt worden.
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