Schaftmagazin - wie und woher, wie teuer?

A

anonym

Guest
Sagt was ihr wollt, ich finde eine im Schaft einer Büchse integrierte Patronenbox einfach nur praktisch - und man hat 4-5 Schuss in Reserve.

Ok, rechtlich darf man nicht vergessen, die beim Einsteigen ins Auto da zu entfernen, aber wo ist das Problem?

Daher würde ich gerne eine Waffe nachrüsten lassen.

Nur:

Woher bekommt man einen Klappdeckel GÜNSTIG - und überhaupt?

Wie wird das eingebaut - oder wer macht so etwas preis-wert?
 
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Recknagel stellt das her. Vertrieb über Büchsenmacher.
 
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Recknagel stellt das her. Vertrieb über Büchsenmacher.
Ja, genau.
Kosten 150 - 300 Euro.

Oder:
In Ferlach gibt es den Betrieb F., der stellt die in Handarbeit her.
Kosten: 800 - 1350 Euro.

Gr. "O."
 
A

anonym

Guest
Ja, die benutze ich auch sehr gerne.

Aber beim Drilling und bei einem Repetierer war ein Schaftmagazin schon beim Erwerb eingebaut und die Vorteile überzeugen einfach.

Daher denke ich schon eine Weile auf dieser Lösung herum.
 

Fex

Moderator
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Ich empfehle die Lektüre der Verwaltungsvorschrift:

12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung. Sinnvoll sind jedenfalls auch die von der PTB zugelassenen elektronischen Sicherungssysteme. Ebenso kann die Entfernung wesentlicher Waffenteile (z.B. Schloss, Kammerstängel, Vorderschaft) sinnvoll sein.


http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
 
A

anonym

Guest
Ich empfehle die Lektüre der Verwaltungsvorschrift:

12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung. Sinnvoll sind jedenfalls auch die von der PTB zugelassenen elektronischen Sicherungssysteme. Ebenso kann die Entfernung wesentlicher Waffenteile (z.B. Schloss, Kammerstängel, Vorderschaft) sinnvoll sein.


http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

merkste selbst?

und zu
Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden

beim führen auch? :no::roll:
 
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17 Mrz 2010
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Fex, dein Zitat aus der WaffVwV gibt für unseren Fall nix her.
Einfach ins Gesetz schauen (Anhang):

"Eine Schußwaffe ist schußbereit, wenn sie geladen ist, d.h. Munition oder Geschosse in der Trommel, im Magazin oder Patronenlager sind, auch wenn sie nicht gespannt oder gesichert ist."

Aus dem technischen Sinn eines Magazins für die Schussbereitschaft ergibt sich konsequenterweise, dass sowohl ein Schaftmagazin im Holz des Schaftes als auch ein solches mit Gummi über den Kolben befestigt, nur sprachlich gleich ist, aber für die Schussbereitschaft keinerlei Rolle spielen kann.

Bei den haarsträubenden Urteilen, die in letzter Zeit zu beobachten sind, gilt aber gar nix mehr. Am besten alle Waffen verschrotten, dann ist der Obrigkeit Genüge getan.:evil:
 
Registriert
15 Aug 2013
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Recknagel stellt das her. Vertrieb über Büchsenmacher.
Kosten 150 - 300 Euro."
JA....PLUS Einbau.....
und bei schlanken Drillingschäften ist das nicht ganz einfach.
Die "BLASER"-Magazine haben(hatten) nur 3 Schuß, die anderen 4.
5-Schuß-Magazine mußte ich mir anfertigen lassen....
P. :)
 
A

anonym

Guest
Könnt ihr für den Rechtskram einen eigenen Thread aufmachen?

Ich nehm die Patronen nämlich weiterhin raus, wenn ich die Waffe in Auto packe.

Damit kommen wir wieder zum Thema:

Woher bekommt man so etwas günstig?

Welche unterschiedlichen Modelle / Konstruktionen gibt es?
 

JMB

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2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Reinhold Grom hat bei der Rhöner Sportwaffenfabrik (†) so ein Schaftmagazin entwickelt.
Ob er, bzw. mittlerweile wohl sein Sohn, noch welche hat könntest Du mal erfragen bei "Holztechnnik Grom".


WaiHei
 

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