Gibt's für Deine B-M-Theorie irgendeinen Beleg?Diese Regelung ist eine Folge der Bader-Meinhof-Bande und des völligen Versagens der Politiker auf diese Herausforderung.
Die jagdneidischen, konservativen Jägerkreise haben diese Gelegenheit genutzt, um die SLWs durch die 2-Schuß-Begrenzung uninteressant zu machen (es traf ja nicht nur die Büchsen, von denen es zu der Zeit nicht allzu viele gab, sondern vor allem Flinten, die recht verbreitet waren).
Wegen B-M wurde das WaffG 1973 und 1976 verschärft (u.a. kein freier Verkauf "scharfer" Waffen mehr an "Jedermann", KW-Hohlspitzgeschosse usw.).
Die 2-Schuß-Begrenzung steht aber nur im BJG und nur für den Schuss auf Wild - also auch kein generelles Verbot. Spricht m. E. gegen Deine Theorie.
Wann genau wurde das eigentlich im BJG aufgenommen?
1979 stand es jedenfalls schon drin.
Schön, wenn man seine Feindbilder so pflegen kann!Mit den Grünen (die es damals noch nicht gab) hat das nur insoweit zu tun, daß diese den hier gezeigten Verbotswahn später potenziert haben.
Wer waren noch mal die Regierungsparteien, die 2003 das WaffG in einigen Punkten (KW-Hohlspitzgeschosse, Mehrlader für Sportschützen, Wegfall des Anscheinsparagrafen, ...) deutlich gelockert haben?
Edit:
Und "nebenbei":
Meine erste SLB war ein SL7; weder der Händler, noch die UWB im damals ach so linken Hessen hat interessiert, dass dabei auch 2 o. 3 10er Magazine waren.
Als ich Ende der 80er bei Big-F in "Big-M" eine weitere SLB kaufte musste das Wechselmagazin extra auf 2 Schuss blockiert werden.
OK! Bei der bekannt links-kommunistischen Bayer. Staatsregierung war das ja auch nicht anders zu erwarten.
WaiHei
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