Fallenschein in Jagdschein eintragen

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Hallo,

ich habe dieses Jahr den Jagdschein und den Fallenschein gemacht.

Ich weiß, dass es bspw. möglich ist den Nachweis der "kundigen Person" in den Jagdschein eintragen zu lassen.
Wie sieht es hier mit dem Fallenschein aus?

Viele Grüße!
 
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Bevor hier X Leute aus Y Bundesländer Z Meinungen posten: frag deinen Sachbearbeiter in der Behörde. Wenn der von nix weiss kannst du ja auf die Posts hier zurückgreifen.
 
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Ui, welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen?
Wenn man in einem Forum keine Fragen mehr stellen darf, hat das Forum wenig Sinn.
Mich hat das Thema nunmal jetzt interessiert und jetzt erreiche ich seltsamerweise keinen Sachbearbeiter.

Da ich wohl nicht der Einzige Interessierte bin frage ich dann mal so ...

... Wer hat in welchem Bundesland welche Erfahrungen gemacht bzgl. des Eintragens des Fallenscheins in seinen Jagdschein?

Vielen Dank im Voraus!
 
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R

Ralle8

Guest
moin moin...........
also mich würde das auch interessieren !
komme aus S-H........
habe auch beide Scheine wäre aber gar nicht auf die Idee gekommen die auch eintragen zu lassen.....könnte man doch auch anders nachweisen .......
WMH
 
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moin moin...........
also mich würde das auch interessieren !
komme aus S-H........
habe auch beide Scheine wäre aber gar nicht auf die Idee gekommen die auch eintragen zu lassen.....könnte man doch auch anders nachweisen .......
WMH

Momentan sieht es so aus, dass ich die beiden zusätzlichen Bescheinigungen mitführe. Beim Nachweis der "Kundigen Person" wurde es während der Bearbeitung des Jagdscheins schlicht "vergessen".
 
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Wann kommt endlich der implantierte Chip, auf dem alle Scheine zentral gespeichert sind und per Scan einfach kontrolliert werden können ?
Scheint ja einen grossen Bedarf und zahlreiche Interessenten dafür zu geben, wäre ja auch so "praktisch".
 
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Gibt es überhaupt ein Bundesland welches das Mitführen der Fangjagdbescheinigung oder der "Bescheinigung Kundige Person" fordert ?

Solange das keine Vorschrift ist wo ich jage werde ich mich keinesfalls so tief bücken das freiwillig zu tun.
Eventuell bin ich aber einfach nicht genug Untertan ?
 
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Gibt es überhaupt ein Bundesland welches das Mitführen der Fangjagdbescheinigung oder der "Bescheinigung Kundige Person" fordert ?
Solange das keine Vorschrift ist wo ich jage werde ich mich keinesfalls so tief bücken das freiwillig zu tun.
Eventuell bin ich aber einfach nicht genug Untertan ?
:thumbup: ;-)
Erfahrunsgegmäss sind Kontrollen dann am schnellsten beendet, wenn man einfach das Päckchen mit den ganzen Bescheinigungen überreicht und dem Kontrolleur freundlich anbietet, sich das passende doch selbst herauszusuchen.
 
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Gibt es überhaupt ein Bundesland welches das Mitführen der Fangjagdbescheinigung oder der "Bescheinigung Kundige Person" fordert ?

Solange das keine Vorschrift ist wo ich jage werde ich mich keinesfalls so tief bücken das freiwillig zu tun.
Eventuell bin ich aber einfach nicht genug Untertan ?

Bescheinigung kundige Person wird bspw. auf einigen DJ verlangt (habe es bisher z.B. in Sachsen-Anhalt gesehen).

Bzgl. Fallenschein siehe #8
 
A

anonym

Guest
Danke,
beantwortet aber nicht die Frage, oder habe ich etwas übersehen?

Da wo der Jagdschein allein reicht - brauchts logischerweise keinen Eintrag. :roll:
Und gefragt hast nach Bundesländern, deswegen die Übersicht.
Wo der Jagdschein allein nicht reicht wird man eintragen lassen können.
Außer der Sachbearbeiter sieht das anders - womit wir wieder bei dem Punkt wären den Du nicht hören willst.;-)
 

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