Rechtliche Einstufung 9 mm Flobert Langwaffe

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Ich habe von einem Bekannten eine Langwaffe geschenkt bekommem, Flobert 9 mm. Glatter Lauf. Das die ordnugsgemäß eingetragen wird ist klar.

Jetzt meine rechtliche Frage: Unser Sohn hat eine behördliche Sondergenehmigung zum Schießen mit Kleinkaliber und Flinten bis zum Kaliber 12.

Darf er nun mit der/dem (?) Flobert schießen? Natürlich auf dem Schießstand. Munition die wir zu dem Flohbär bekommen haben ist Schrot. Glatter Lauf, Schrotpatrone = Flinte?
 
A

anonym

Guest
Griaß Di DieJägerin!

In Österreich wird das Gewehr mit glattem Lauf als Kategorie D Waffe eingestuft. Wenn es auch in Deutschland so ist.... Somit Flinte, wenn auch eine klassische "Gartenflinte". Nur nicht mit 9 mm Rundkugel oder Spitzkugel erwischen lassen! ;-) Ausser man kann es als Flintenlaufgeschoß einstufen. :twisted: Und dann könnte er ja auch den laufenden Keiler beackern. :trophy:

WMH
HD
 
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§ 27 Abs. 3 Satz 1 WaffG
Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und
Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

9mmFlobert als Einzellader mit glattem Lauf würde diesen Teil der Voraussetzungen erfüllen (unabhängig vom Geschoss). Ein Mehrlader nicht.


§ 27 Abs. 4 Satz 1 WaffG
Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen.

Welche Leistungssportdisziplin gibt es denn für Einzellader-Flinten im Kaliber 9mmFlobert? Wo kein Kläger da kein Richter. Sollte aber ein Kläger da sein, gibt es nur unnötigen Ärger. Argumentativ kann man allenfalls das Herantasten an rückstoßstärkere Kaliber begründen, aber wo bleibt da bei einer Gartenflinte mit übler Schäftung der Gedanke an den Leistungssport?
 

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