Gebrauch der Schusswaffe in alkoholisiertem Zustand - BVerwGE

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Mich würde noch eher das Urteil interessieren, wonach einem Jäger beim erlaubnisfreien Führen einer verpackten Waffe unter 0,3 %o die Zuverlässigkeit abgesprochen worden sein soll.
 
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" Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können. "

Ich bin juristischer Laie... Ab wann geht denn nun die Rechtsprechung von potentiellen Ausfallerscheinungen aus? Reicht 1 Glas Rotwein? ( POTENTIELL ja auch da schon Änderung des. Verhaltens? )

Ich habe für mich ganz persönlich schon immer die 0 Promille Grenze fürs Auto und für die Jagd - aber hier wird ein neues Einfallstor geschaffen, um Jäger zu drangsalieren. Zukünftige Verkehrskontrollen werden schon nach geringfügigen Alkoholmengen zum Entzug der Zuverlässigkeit führen, wenn es der Behörde so passt....




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Immerhin hat das Gericht - anders als vielfach behauptet - keine 0-Promille-Grenze festgelegt. Es bleibt ein Risiko, so dass man gut beraten ist, auf Alkohol zu verzichten, bevor man zum Jagen geht.

Das haben wir dem Kläger und seinem RA zu verdanken. Wer sich - wie diese - auf den Standpunkt stellt, das WaffG schließe eine die waffenrechtliche Erlaubnis nur bei Alkoholsucht oder alkoholiisertem Zustand + zusätzlichem Fehlverhalten aus, muss sich nicht wundern. Kein vernünftig denkender Mensch wird vom höchsten deutschen Verwaltunsggericht einen Spruch erwarten, man könne ruhig besoffen Schusswaffen gebrauchen, solange man nichts dabei falsch macht - darauf wäre aber die Argumentation des Klägesr und seines RA hinausgelaufen.

M. E. ist das Urteil vor diesem Hintergrund noch das Beste, was man erwarten konnte.

Das Ganze ist höchst ärgerlich, weil es offenbar bislang nicht nötig war, diese Frage bis zur Revision zu treiben - jetzt dürfen viele die Sturheit und Uneinsichtigkeit eines Einzelnen ausbaden - ist aber nicht das erste Mal...
 
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Das Ganze ist höchst ärgerlich, weil es offenbar bislang nicht nötig war, diese Frage bis zur Revision zu treiben - jetzt dürfen viele die Sturheit und Uneinsichtigkeit eines Einzelnen ausbaden - ist aber nicht das erste Mal...

Diesen Idioten wird man wenigstens nicht mehr auf der Jagd treffen.

Mal abgesehen davon, wer trinkt eigentlich zwei Gläser Rotwein und einen großen Wodka und setzt sich dann noch ins Auto?
 
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Das Urteil stellt die seinerzeitige Pressemitteilung des BVerwG, bei der es hieß:

"Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können."

insoweit klar, als des im Volltext heißt:

" Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können."

Hier stand vorher noch etwas mehr. Ich lass es einfach. Möge jeder seine eigenen Rückschlüsse ziehen.
 
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Yumitori

Guest
Mahlzeit,

(nicht nur als Grußformel....) -

mir ist das Protokoll aufgefallen, "Bewusstsein benommen".... d a s ist natürlich nicht unproblematisch - wennngleich natürlich "benommen" ein Begriff ist, der von jedem Beamten mglw. anders definiert wird .

Ich persönlich trinke seit einem Schlüsselerlebnis Alkohol nur noch s e h r in Maßen, auch, weil ich schlicht und einfach keine Lust auf Kopfeh oder auch nur Müdigkeit über die Maßen am anderen Morgen habe.
Die Mengen, die ich trinke, könnten aber durchaus auch im Bereich v. 0.3-0,5 Promille im BAK-Meßbereich liegen, das Urteil lässt mich wirklich zweifeln, ob wir wirklich noch in einem einigermaßen freien Rechtsstaat leben - oder ob die deutsche (nicht nur bei den Grünen vorhandene) Kontroll- und Sicherheitswut hier nicht überbordet. (s.a. meine Beiträge zur "verirrten Schrotkugel").

Staatsanwälte und Richter leben natürlich nicht im Vakuum und haben - an anderer Stelle von einem Mitglied unserer community sehr sachlich und gut beschrieben - Vorgesetzte und Dienstanweisungen, deren Nichtbeachtung Ärger bereitet.
Dennoch bin ich der Auffassung, (gesellschafts-)politische Ansichten haben sich der objektiven Rechtsfindung unterzuordnen.

"So fühlt man Absicht und man ist ist verstimmt", schreibt der Dichterfürst - das gesellschaftliche und vielleicht mehr noch das staatliche Sicherheitsbedürfnis engt unser Leben immer mehr ein. Warten wir ab, wann der erste benommene Autofahrer mit 0,2 Promille BAK auffällig wird - sogleich werden Stimmen aus der Bevölkerung u n d der Politik (Grüne?) laut werden, die nicht nur 0,00 fordern (gibt's ja schon), vielmehr Gesetzesentwürfe oder -Vorlagen in Lauf setzen. D a s wäre wenigstens e h r l i c h, nach dem Motto : Verbietet dem Bürger, der mit einem Geschäftspartner oder Bürokollegen zu Mittag ein Bier trinkt, auch dies, drangsaliert die Bürger ruhig noch mehr; man kann dann auch leicht noch mehr Verkehrs- und Jagdscheinkontrollen durch die Polizei rechtfertigen und das Bier bei der Erbsensuppe anläßlich der Jagdpause wäre ein " no - go ".
Wie gesagt, ich brauche es nicht - aber nur, weil ich's nicht brauche, heisst das nicht, dass eine Promillegrenze
für die Jagdausübung wünschenswert wäre.
Die Eigenverantwortung, die ich jedem Jäger unterstelle, m u s s der Gesellschaft und den Staatsorganen ausreichen - tut sie dies (alsbald, irgendwann?) nicht mehr, ist erneut ein Grund gegeben, über Auswanderung nachzudenken.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

tar

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Diesen Idioten wird man wenigstens nicht mehr auf der Jagd treffen.

Mal abgesehen davon, wer trinkt eigentlich zwei Gläser Rotwein und einen großen Wodka und setzt sich dann noch ins Auto?

Derjenige, dem deswegen das nötige Urteilsvermögen abgesprochen wird.
Der Anwalt war ein Schelm und hat versucht die Werte der Atemalkoholkonzentration zugunsten seines Mandanten als Blutalkoholkonzentration auszugeben. :)
 
Y

Yumitori

Guest
Immerhin hat das Gericht - anders als vielfach behauptet - keine 0-Promille-Grenze festgelegt. Es bleibt ein Risiko, so dass man gut beraten ist, auf Alkohol zu verzichten, bevor man zum Jagen geht.

Das haben wir dem Kläger und seinem RA zu verdanken. Wer sich - wie diese - auf den Standpunkt stellt, das WaffG schließe eine die waffenrechtliche Erlaubnis nur bei Alkoholsucht oder alkoholiisertem Zustand + zusätzlichem Fehlverhalten aus, muss sich nicht wundern. Kein vernünftig denkender Mensch wird vom höchsten deutschen Verwaltunsggericht einen Spruch erwarten, man könne ruhig besoffen Schusswaffen gebrauchen, solange man nichts dabei falsch macht - darauf wäre aber die Argumentation des Klägesr und seines RA hinausgelaufen.

M. E. ist das Urteil vor diesem Hintergrund noch das Beste, was man erwarten konnte.

Das Ganze ist höchst ärgerlich, weil es offenbar bislang nicht nötig war, diese Frage bis zur Revision zu treiben - jetzt dürfen viele die Sturheit und Uneinsichtigkeit eines Einzelnen ausbaden - ist aber nicht das erste Mal...

Mahlzeit,

so habe ich zunächst auch gedacht - aber keine Bange, es ist viel schlimmer:
Ich kenne einen Jäger - aus meinem Jagdverein - der hat vor vielen Jahren die örtliche Polizeistation darauf hingewiesen, dass in einem ganz bestimmten Lokal der Jagdclub xyz seine Hubertusfeier abhält und man dort doch wunderbar Führerscheine kassieren könne.
Natürlich haben die Hüter von Sicherheit und Ordnung für genau diese beiden Zustände gesorgt. Wie in meinem Beitrag zu Solms soeben erläutert, fuhr ich stocknüchtern in die Kontrolle und da ich gut zu hinterfragen weiß, erfuhr ich im Gespräch, wem wir die Kontrolle zu verdanken hatten.
Nicht falsch verstehen - ich rede dem alkoholisierten Führen von Kraftfahrzeugen und Schusswaffen keineswegs das Wort, ich will nur aufzeigen, dass die Kontroll- und Überwachungssucht in D tief verankert ist.
Ebenso in jenem Bürger, der anläßlich einer Autofahrt einem anderen Verkehrsteilnehmer begegnete, der Schlangenlinien fuhr und der sofort per cellphone die Polizei rief, hier "sei was nicht Ordnung, der Führer des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen sei "unter Garantie besoffen und eine Gefahr für die Allgemeinheit".
Jetzt kommt's: Der besorgte Anrufer fuhr - nach eigenem, mir gegenübergeäußertem Bekunden - hinter dem
"Betrunkenen" so lange her (er sprach von "sicher 40km"), bis er sicher war, dass die Polizei auch kontrollierte......

Diese Mentalität ist im Volk tief verankert, glaubt's mir - und erinnert mich an die Erzählungen meiner Großeltern aus Zeiten, in denen man an bestimmten Tagen in der Woche Eintopf zu essen hatte, keinesfalls aber Braten....

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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... das Urteil lässt mich wirklich zweifeln, ob wir wirklich noch in einem einigermaßen freien Rechtsstaat leben - oder ob die deutsche (nicht nur bei den Grünen vorhandene) Kontroll- und Sicherheitswut hier nicht überbordet.
Du zweifelst noch???? :lol::lol::lol::lol::lol:
Wie viele Belege brauchts denn, um Deine Zweifel zu beseitigen?
 
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Diese Mentalität ist im Volk tief verankert, glaubt's mir - und erinnert mich an die Erzählungen meiner Großeltern aus Zeiten, in denen man an bestimmten Tagen in der Woche Eintopf zu essen hatte, keinesfalls aber Braten....
"Adolf's Veggi-Day".

Den Grünen fehlt noch etwas die damalig Durchsetzungsstärke, aber man übt ja fleißig....

basti
 
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Yumitori

Guest
"Adolf's Veggi-Day".

Den Grünen fehlt noch etwas die damalig Durchsetzungsstärke, aber man übt ja fleißig....

basti

Mahlzeit,

seheich ganz genau so - bloß sind die beiden Anrufer , die ich in meinem letzten Beitrag beschrieb, alles andere als "grün", je einer gehört einer der beiden sog: "großen Volksparteien" an..........

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Nach Googelbaren belastbaren Zahlen gab es 2011 ganze 3 tötliche Jagdsunfälle mit Jagdwaffen; ( jeder einzelne ist schon zuviel).

Wieviel davon unter Alkahohl oder anderen Beruschenden Mittel stattfanden läst bsich leider nicht ergründen.


Bei Fahradfahreren gilt einer Grenze von :

über 1,6 Promille gefahren erwischt : 3 Punkte; Geldtrafe; Möglichkeit der Anforderung einer MPU

mit über 0,3 Promille auffälig geworden : Strafanzeige

2011 sind ( Quelle Statistische Bundesamt)

76.750 Menschen Verünglückt; davon 399 tötlich; 14.437 Schwer- und 61.914 Leichtverletzte;

von den Getöteten und Verletzten sind 51.811 durch Fehlverhalten der Fahradfahrerer geschädigt worden ( also ohne Fremdeinwirkung)
davon
3.729 unter Alkahohleinfluss und 200 unter anderer Berauschenden Mitteln:
12.327 durch Benutzung der falschen Straßenseite;
3.731 nicht angepaste Geschwindigkeit
1.493 Abstand
1.143 Überhohlen
123 Vorbeifahren
199 Nebeneinander Fahren
5.157 Vorfahrt/ Vorrangverletzungen
5.512 Abbiegen; Ein-Ausfahren; Wenden..
1.455 Falsches Verhalten gegenüber Fussgängern
13 Verkehrssicherheit
351 Nichtbeachtung der Beleuchtungsvorschriften
202 Ladungssicherheit und
15.733 andere Fehler der Fahrzeugführer


Ich sehe derzeitig nicht das ein Handlungsbedarf bezüglich einer Verbeserung der Allgemeinen Sicherheitslage für Dritte bezüglich Waffengebrauch und Alkahohl; Drogen oder auch Medikamenten gibt;

alerdings jedoch einen Dringenden Handlungsbedarf Fahradfahrerer vor sich selber und zum Schutze Dritter !!!

Trotz erwiesener Blindheit von Justitzia scheint es aber dezeitig so zu sein das bedeuten mehr Zurufer diese Göttin des Rechts dazu Anemieren gegen Waffenbesitzer und Jäger als gegen Radfahrerer vorzugehen;
vermutlich ( und das ist alleine meine Interpretation ) weil mehr Wähler pro 1000 Bürger Radfahrerer sind als Waffenbesitzer.

Was müssen wir also zukünftig unternehmen damit Justitzia nicht nur Blind; sondern auch Taub iherer Verpflichtung zur Unparteiilichhkeit nachkommen kann ?


TM

P.S.

Ich bedauere jeden Verünglückten Radfahrerer; jeder einzelne ist einer Zuviel !
 
Y

Yumitori

Guest
Du zweifelst noch???? :lol::lol::lol::lol::lol:
Wie viele Belege brauchts denn, um Deine Zweifel zu beseitigen?

Mahlzeit,

na ja, Zweifel hegen kann man leicht und immer - ich meine die sog. "vernünftigen Zweifel" (ist ein Rechtsbegriff).
Sei gewiss, ic h habe nur zurückhaltend formuliert - wenn einer (ich) seit längerem überAuswanderung nachdenkt,
ist er "über'n Berg".....:-D

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Y

Yumitori

Guest
@ Teufelsmoorer

Mahlzeit,

es tut mir leid, aber letztlich gibt'snur zwei Möglichkeiten:
1. Eine Partei gründen, die vernünftige Politik macht- bzw. in eine Partei eintreten und diese umformen, damit dort vvernünftige Politik gemacht wird. D a s geht aber erstens nicht über Nacht und zweitens (weil erstens so ist) nur, wenn man jung genug ist, drei bis vier Legislaturperioden als Prügelknabe dazustehen und das auch auszuhalten.
Man müsste also nicht älter als 50 sein, wollte man vom eigenen Aufwand auch noch Früchte sehen, von einer - Erntewill ich gar nicht reden.
2. Man stelle sich vor, Justitia werde weiter von der Unfreiheit mißbraucht, aber es ist keiner mehr im Geltungsbereich
des Gesetzes.... ( AUSWANDERN!!)

Habe die Ehre und
Waid
mannsheil
 

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