Immerhin hat das Gericht - anders als vielfach behauptet - keine 0-Promille-Grenze festgelegt. Es bleibt ein Risiko, so dass man gut beraten ist, auf Alkohol zu verzichten, bevor man zum Jagen geht.
Das haben wir dem Kläger und seinem RA zu verdanken. Wer sich - wie diese - auf den Standpunkt stellt, das WaffG schließe eine die waffenrechtliche Erlaubnis nur bei Alkoholsucht oder alkoholiisertem Zustand + zusätzlichem Fehlverhalten aus, muss sich nicht wundern. Kein vernünftig denkender Mensch wird vom höchsten deutschen Verwaltunsggericht einen Spruch erwarten, man könne ruhig besoffen Schusswaffen gebrauchen, solange man nichts dabei falsch macht - darauf wäre aber die Argumentation des Klägesr und seines RA hinausgelaufen.
M. E. ist das Urteil vor diesem Hintergrund noch das Beste, was man erwarten konnte.
Das Ganze ist höchst ärgerlich, weil es offenbar bislang nicht nötig war, diese Frage bis zur Revision zu treiben - jetzt dürfen viele die Sturheit und Uneinsichtigkeit eines Einzelnen ausbaden - ist aber nicht das erste Mal...
Mahlzeit,
so habe ich zunächst auch gedacht - aber keine Bange, es ist viel schlimmer:
Ich kenne einen Jäger - aus meinem Jagdverein - der hat vor vielen Jahren die örtliche Polizeistation darauf hingewiesen, dass in einem ganz bestimmten Lokal der Jagdclub xyz seine Hubertusfeier abhält und man dort doch wunderbar Führerscheine kassieren könne.
Natürlich haben die Hüter von Sicherheit und Ordnung für genau diese beiden Zustände gesorgt. Wie in meinem Beitrag zu Solms soeben erläutert, fuhr ich stocknüchtern in die Kontrolle und da ich gut zu hinterfragen weiß, erfuhr ich im Gespräch, wem wir die Kontrolle zu verdanken hatten.
Nicht falsch verstehen - ich rede dem alkoholisierten Führen von Kraftfahrzeugen und Schusswaffen
keineswegs das Wort, ich will nur aufzeigen, dass die Kontroll- und Überwachungssucht in D tief verankert ist.
Ebenso in jenem Bürger, der anläßlich einer Autofahrt einem anderen Verkehrsteilnehmer begegnete, der Schlangenlinien fuhr und der sofort per cellphone die Polizei rief, hier "sei was nicht Ordnung, der Führer des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen sei "unter Garantie besoffen und eine Gefahr für die Allgemeinheit".
Jetzt kommt's: Der besorgte Anrufer fuhr - nach eigenem, mir gegenübergeäußertem Bekunden - hinter dem
"Betrunkenen" so lange her (er sprach von "sicher 40km"), bis er sicher war, dass die Polizei auch kontrollierte......
Diese Mentalität ist im Volk tief verankert, glaubt's mir - und erinnert mich an die Erzählungen meiner Großeltern aus Zeiten, in denen man an bestimmten Tagen in der Woche Eintopf zu essen hatte, keinesfalls aber Braten....
Habe die Ehre und
Waidmannsheil