- Registriert
- 24 Mrz 2014
- Beiträge
- 16
Liebe Freunde der Jagd,
ich Deutscher Staatsbürger und lebe seit längerem in Österreich. Dort habe ich die Prüfung gemacht, meine Jagdwaffen gekauft und übe dort auch die Jagd aus.
Leider muss ich Mitte nächsten Jahres aus beruflichen Gründen wieder nach Deutschland (NRW) ziehen.
Mir ist bekannt, dass ich in D keinen Jahresjagdschein lösen kann wegen fehlender deutscher Jagdprüfung.
Nun zu meinen Gedanken......:
Ich werde erst mit meinem Umzug wieder eine Meldeadresse in D haben. Ich habe das WaffG so verstanden, dass eine WBK nur dann ausgestellt wird wenn der "gewöhnliche Aufenthalt" 5 Jahre im Geltungsbereich des Gesetzes bestanden hat.
Wenn ich nun die Jagdprüfung in D ablege, bekomme ich dann auch eine WBK (weil ich dann erst ein paar Monate in D bin)?
Kann ich evtl eine WBK beantragen aufgrund des Umzugs und des ausländischen Jahresjagdkarte (EFWP hab ich)?
Mein Problem ist halt, ich ziehe nach Deutschland und möchte meine Jagdwaffen mitnehmen und nicht in Ö lassen......
Die zuständigen SB der unteren Jagdbehörde und Polizei waren alle unisono sehr nett, konnten/wollten am Telefon sich aber nicht festlegen welche Möglichkeiten es gibt......
Besten Dank für eure Hilfe !
ich Deutscher Staatsbürger und lebe seit längerem in Österreich. Dort habe ich die Prüfung gemacht, meine Jagdwaffen gekauft und übe dort auch die Jagd aus.
Leider muss ich Mitte nächsten Jahres aus beruflichen Gründen wieder nach Deutschland (NRW) ziehen.
Mir ist bekannt, dass ich in D keinen Jahresjagdschein lösen kann wegen fehlender deutscher Jagdprüfung.
Nun zu meinen Gedanken......:
Ich werde erst mit meinem Umzug wieder eine Meldeadresse in D haben. Ich habe das WaffG so verstanden, dass eine WBK nur dann ausgestellt wird wenn der "gewöhnliche Aufenthalt" 5 Jahre im Geltungsbereich des Gesetzes bestanden hat.
Wenn ich nun die Jagdprüfung in D ablege, bekomme ich dann auch eine WBK (weil ich dann erst ein paar Monate in D bin)?
Kann ich evtl eine WBK beantragen aufgrund des Umzugs und des ausländischen Jahresjagdkarte (EFWP hab ich)?
Mein Problem ist halt, ich ziehe nach Deutschland und möchte meine Jagdwaffen mitnehmen und nicht in Ö lassen......
Die zuständigen SB der unteren Jagdbehörde und Polizei waren alle unisono sehr nett, konnten/wollten am Telefon sich aber nicht festlegen welche Möglichkeiten es gibt......
Besten Dank für eure Hilfe !