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Ich schicke dem Beschussamt eine Ladung, die auf einem von mir angenommen Anfangsgasdruck beruht und eher auf der "scharfen" Seite ist.... Wie geht Ihr mit dem Wert "Anfangsdruck" im QL um?
Wenn ich das Ergebnis der Messung in Händen halte, verändere ich den Anfangsgasdruck so, das der von QL ermittelte P[SUB]max[/SUB] mit der Beschussamtsmessung übereinstimmt. Diese Ladung wird gespeichert und für weitere Rechnungen mit dieser Patrone und mit diesem Geschoß verwendet.
Man könnte zur Anpassung ersatzweise auch das Hülsenvolumen oder die Abbrandkennwerte des Pulvers variieren:
- Das Hülsenvolumen will ich nicht verändern, weil ein gemessener Wert zur Verfügung steht, der so stehen bleiben soll, wie er ist.
- Die vorgegebenen Pulverkennwerte will ich nicht verändern, weil ich da an Dingen herumschrauben, die ich nicht ausreichend verstanden habe. Zu groß ist die Sorge, dass ein derart modifiziertes Pulver dann in einer anderen Rechnung vorkommt, ohne dass man erkennt, dass da nicht die Ausgangsspezifikation verwendet wird.
Die Anfangsgasdrücke variieren z.B. in der 243 von 120 bar für MJG bis 500 bar für Nosler Partition 85gr.
Klar, dass man einem Geschoß bei 120 bar Anfangsgasdruck ganz anders Feuer unterm Arsch machen kann als bei 500 bar, wo jedes Quentchen Pulver schon zu viel ist.
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