Energiemais nicht mehr ersatzpflichtig?

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Das Urteil des Amstgerichtes ist ( Da Streitwert unterhalb von 800 € ) nicht Revisionsfähig
und daher als " Prätzidernzfall" nicht geeignet.

Und eines ist Sicher : einer Revision würde dieses Urteil niemals standhalten.

-Wildschadensersatzpflichtig ist der Auwuchsschaden von Landwirtschaftlichen Erzeugnissen; nicht die Verwertungsrichtung !

-die Bezeichnung " Gewerblich" ist kein Ausschlußkreterium für " Landwirtschaftlich" oder " Nicht Landwirtschaftlich", sondern einzig und alleine eine Steuerliche Defination; es gibt sehr viele Landwirtschaftliche Betriebsformen die Gewerblich sind und die trotzdem keine Einschränkung in der Wildschadensersatzpflicht haben; z.B Baumschulen; Spargel- Erdbeeren- oder Gemüsebaubetriebe die selbst vermarkten.´.. und damit auch der Überwiegende Anteil der Öko-Betriebe mit eigener Hofvermarktung.

- die Verwertungseinschränkung " Biogas" ist unzutrefend; da die Futterinputstoffe auch als Futtermittel für Tierhaltung genutzt werden; und auch Tiereische Futtermitel in Biogasanlagen verwertete werden.

- Glaubt wirklich einer das Grünlandschäden; auf denen Mutterkühe; Futterrinder oder Milchvieh gehalten werden hiermit nicht mehr Wildschadensersatzpflichtig sind ?
Mutterkühe; Fleischrinder werden in Gewerblichen Schlachtereien verarbeitet; Milch in Gewerblichen Molkereien.

- das gleiche für Ackerfrüchte : Getreide wird in Futtermitelwerken oder Mühlen zu Futter oder Brotgetreide verarbeitet; Zuckerrüben in Gerwerblichen Zuckerfabriken;
Stärkekartoffeln in Stärkefabriken ; Speisekartoffeln zum Großteil in Chipsfabriken; Raps in Ölmühlen zu Öl oder REM....

Über 90 % der Landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden als Rohstoff in nachgelagerten Bereichen Verrabeitet.. nur Biogas soll dann plötzlich keine Landwirtschaftliche; sondern
als Gewerbliche Erzueugnisse eine Sonderstellung als Sonderkultur erhalten ?

Past nicht.

BTW : mit dieser Argumentation währen Verbisschäden im Wald auch nicht mehr Erstattungsfähig.

TM
 
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Wäre hier nicht die Jagdgenossenschaft für den Schaden ersatzpflichtig? Denn im Jagdpachtvertrag ist nur Ersatz von Wildschaden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vereinbart. Deshalb müsste hier m.M. nach die Jagdgenossenschaft haften.

Waidmannsheil

Ayers Rock
 
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In Gegenden wo es noch mehr Pachtwillige gibt als Reviere, was wohl der überwiegende Teil ist, wird das Urteil nur wenig helfen.

Helfen würde evtl. eine gesetzliche Regelung, in dem alle Pflanzen, die nicht als Futter oder Nahrung in irgend einer Form verwendet werden, grundsätzlich als Wildschadensersatz ausgeschlossen werden.

TH
 
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Moin

Hängt das nicht auch davon ab, ob die Flächen direkt zur Anlage gehören, oder ob der landwirtschaftliche Betrieb seine Erzeugnisse an die Anlage verkauft? (so wie es meistens ist).

Waidmannsheil

Meetschloot
 
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Wäre hier nicht die Jagdgenossenschaft für den Schaden ersatzpflichtig? Denn im Jagdpachtvertrag ist nur Ersatz von Wildschaden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vereinbart. Deshalb müsste hier m.M. nach die Jagdgenossenschaft haften.

Waidmannsheil

Ayers Rock

Grundsätzlich ist die Jagdgenossenschaft Haftend.

Frage : wen im Pachtvetrag steht : Wildschaden nur auf Landwirtschaftlich genutzten Flächen...

dann ist Wald- ; also Verbiss- und Fegeschäden doch raus; oder ?


Gesetzlich hat der BESITZER von Nutzflächen ( also der Bewirtschafter ) einen gesetzlichen Anspruch auf Wildschadensersatz;
in der Jagdgenossenschaft jedoch sind Eigentümer Mitglieder, nicht die Besitzer... ( Pachtflächen)

Besitzer und Eigentümer können; müssen aber nicht in Personalunion stehen.

TM
 
G

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Guest
Diskussion hin oder her - das Urteil wird v.a. eine "Verfeinerung" der Pachtverträge bewirken, oder glaubt hier jemand wirklich, dass zukünftig die Jagdgenossen den Wildschaden übernehmen werden?


CdB
 

JMB

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-die Bezeichnung " Gewerblich" ist kein Ausschlußkreterium für " Landwirtschaftlich" oder " Nicht Landwirtschaftlich", sondern einzig und alleine eine Steuerliche Defination; es gibt sehr viele Landwirtschaftliche Betriebsformen die Gewerblich sind und die trotzdem keine Einschränkung in der Wildschadensersatzpflicht haben; z.B Baumschulen; Spargel- Erdbeeren- oder Gemüsebaubetriebe die selbst vermarkten.´.. und damit auch der Überwiegende Anteil der Öko-Betriebe mit eigener Hofvermarktung.
BJG §32 (2) schrieb:
Der Wildschaden, der an Weinbergen, Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Alleen, einzelstehenden Bäumen, Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, oder Freilandpflanzungen von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen entsteht, wird, soweit die Länder nicht anders bestimmen, nicht ersetzt, wenn die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen. Die Länder können bestimmen, welche Schutzvorrichtungen als üblich anzusehen sind.
Gibt es irgendwo eine nähere Beschreibung welche Pflanzenarten genau ausgenommen sind?

Bezüglich des o.g. Urteils werden wir wohl auf ein weiteres Urteil mit höherem Streitwert und/oder das Urteil einer höheren Instanz warten müssen.



WaiHei
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Gibt es irgendwo eine nähere Beschreibung welche Pflanzenarten genau ausgenommen sind?

...
WaiHei

Nein, das wird mit dem prozentualen Anteil an der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche in einem Gebiet (Landkreis) begründet.


CdB
 
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Dieses Urteil weiter gedacht, würde bedeuten, daß Brotgetreide, Stärkekatoffeln, Speisekatoffeln für die Indusrie (Pommes, Chips, etc.) auch nicht ersatzpflichtig wären. Dieses Urteil würde in einer Revision auf jeden Fall einkassiert werden.
 

JMB

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Diskussion hin oder her - das Urteil wird v.a. eine "Verfeinerung" der Pachtverträge bewirken, oder glaubt hier jemand wirklich, dass zukünftig die Jagdgenossen den Wildschaden übernehmen werden?
Da hat sich doch ohnehin in den letzten Jahren einiges geändert.

Bei Neuverpachtung ist "Der Pächter zahlt alles!" m.E. nicht mehr der Standard (eben meistens wegen der riesigen Energiemais-Flächen).
Von "gesetzl. Regelung", über "Deckelung" und "Halbe - Halbe" sowie Kombinationen aus den letzten beiden Varianten kenne ich alles.

Und die eigentlichen Pachtpreise wachsen auch nicht mehr in den Himmel, einige Jagdbezirke müssen sogar selbst bewirtschaftet werden, weil sich kein Pächter findet, der die Bedingungen des Verpächters akzeptiert.
Nach ein o. zwei Jahren werden die Forderungen dann meistens zurückgeschraubt.


WaiHei
 
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Also z.B. Spargel nicht als Sonderkultur?

Welches Bundesland?
Hast Du dazu irgendeine Quellenangabe?


WaiHei

Die Defination " Sonderkultur" bezieht sich auf den Regionalen Vergleich.

So sind z B im Ammerland ( Raum Oldenburg/ Edewcht/ Westerstede) Baumschulen und Gartenpflanzenzuchtbetriebe Standart ( Rhodedendrongürtel);
in anderen Regionen z B Köln-Achener Bucht oder Landkreis Winsen/Luhe im Speckgürtel von Hamburg Gemüseanbau als Feldfrucht Standart und somit keine Sonderkulturen.

( Aufzählung der Regionen nur Beispielhaft und nicht Vollzählig)

Wie Absurt die Definantuon und Abgrenzung " Landwirtschaft" und " Gewerblich " in dem zietierten Urteil ist; sieht mann schon wen man sich die Regulierungen der Finanzverwaltung bezüglich Abgrenzung zwischen Gewerbe und Landwirtschaft betrachtet...

so ist z. B. ein Betrieb der unabhängig von der Größe mehr als 50 % seiner Umsätze in der Direcktvermarktung seiner Ernteerträge oder Viehhaltung erziehlt ein Gewerbebetrieb !

Also; die Abgrezung " Gewerbe" und " Landwirtschaft" sagt nix über Ausgrenzung von Wildschadensersatzleistungen aus ( selbst bei Sonderkulturen wird eine Wildschadensregulierung per See nicht ausgeschlossen; sondern an eine Mitwirkungspflicht des Anbauers zur Vermeidung/ Verminderung geknüpft) sondern einzig und alleine ob das Unternehmen Gewerbesteuer an die Ortsansässige Komune bezahlt oder nicht... sonst nüscht ( OK; da ist noch was mit Umsatzsteuerrecht...)!

Selbst die ( Wirkürliche) Defenation und Unterscheidung in " Voll-" " Neben-" " Zuerwerbslandwirtschaft"; oder " Kleinbaüerlich" " Familienbetrieb" " Großlandwirtschaft" und " Industrieelle Landwirtschaft" und " Öko-" sowie " Bio-"grenzt Wildschadensersatzansprüche nicht ein oder aus.


TM
 
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Bei Neuverpachtung ist "Der Pächter zahlt alles!" m.E. nicht mehr der Standard (eben meistens wegen der riesigen Energiemais-Flächen).

Außer, wenn Bund oder Land mal was verpachten ;-)

Ich denke, dass eine generelle Ausgliederung von Monokulturen aus dem Wildschadensersatz sehr fair wäre. Dürfte nur Stress mit den Landwirten geben. Aber 100ha große Maisschläge mit dem möglichen Ertrag ... da hat der Bauer auch das Risiko zu tragen!
 

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