KFZ-Haftpflicht / Schadenfreiheitsrabatt / PKW vs. LKW

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22 Jan 2006
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Selbst nach einem Telefongespräch mit einem Versicherungsvertreter bin ich immer noch verunsichert:

Seit einiger Zeit fahre ich keinen eigenen PKW mehr. Falls ich das richtig verstanden habe, dann fange ich bzgl. Schadenfreiheitsrabatt wieder von vorn an, sollte ich 7 Jahre kein Fahrzeug anmelden.

Was passiert eigentlich mit meinem "PKW-SFR", wenn ich nun für mehrere Jahre als einziges privates Fahrzeug ein versicherungstechnisch als LKW eingruppiertes Fahrzeug (z.B. VW Amarok, Ford Ranger) halte?

Werden meine (hoffentlich) auch mit "LKW" weiterhin unfallfreien Jahre versicherungstechnisch weiterhin "gepflegt"? D.h., ist es bzgl. zukünftigen PKW-SFR egal, ob ich zwischenzeitlich jahrelang ausschließlich einen "LKW" oder einen PKW fahre, es zählen nur die unfallfreien Jahre? Oder fange ich nach 7 Jahren (oder mehr) in jedem Fall bzgl. PKW-SFR wieder von vorn an, sollte ich zwischenzeitlich keinen PKW anmelden?

Irgendwelche Erfahrungen hier im Forum?

Vielen Dank! Gruß Wenemar
 
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Eine ähnliche Frage stellt sich wohl auch, wenn der Versicherungsnehmer auf einmal ein Firmenfahrzeug bekommt, und er somit fortan, gar über Jahre hinweg kein eigenes KFZ versichert.

Die Folgen für SFR-Jahre etc. wüsste ich auch gerne.
 
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22 Jan 2006
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@ rheingold, bei dieser Antwort bin ich ziemlich sicher:

Wenn der private SFR nicht von der Dienstwagen versichernden Gesellschaft "gepflegt" wird, dann ist der SFR nach 7 Jahren (bei machen Versicherungen angeblich nach 10 Jahren) weg, und man fängt bzgl. SFR wieder von vorn an, sollte man sich irgendwann wieder ein privates Fahrzeug zulegen. Einem Bekannten von mir ist genau das passiert.

Bei uns in der Firma (Tochter eines Großkonzerns) konnte man bis vor Kurzem (heute nicht mehr) seinen privaten SFR bei der Übernahme eines Dienstwagens "einbringen und mitpflegen" lassen. Ich habe mir das dann über die Jahre bei jedem neuen Dienstwagen von der Versicherung per E-Mail bestätigen lassen. Ob das dann letztendlich wirklich funktioniert, kann ich allerdings nicht sagen.

Wenemar
 
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Ich brauchte eine Bestätigung der Versicherung bzgl. des unfallfreien Fahrens, über die der Firmenwagen lief.
Das ohne Unterbrechung angemeldete private Motorrad spielte dabei keine Rolle.

Letztendlich hat es funktioniert, war aber kein Selbstläufer.
 
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Bei KFZ-Versicherungsverträgen werden schadensfreie Versicherungsjahre in ein unternehmensspezifisches "Rabattsystem" umgewandelt. Früher[SUP]TM[/SUP] waren die einheitlich heute hat jede Versicherungsgesellschaft ein eigenes System.

An der SF-Klasse kann man daher nicht mehr ablesen, wie viele schadensfreie Jahre man angesammelt hat. Viele Rabattstufen gibt es traditionell ohnehin nur bei der Fahrzeugklasse "PKW". Bei den anderen (z.B. "Krad","LKW","Wohnmobil","Zugmaschine", etc. pp.) wurden und werden nur wenige SF-Klassen eingerichtet, meist nur bis SF3 oder SF4.
Wenn man diese Versicherungsverträge von "Nicht-PKW" jedoch irgendwann mal für einen PKW nutzen will, werden die (nachgewiesenen !) schadensfreie Jahre dann in die passende SF-Stufe für PKW umgewandelt. Ist man die ganzen Jahre bei der gleichen Versicherungsgesellschaft geblieben steht einem die Umwandlung sogar zu und der Nachweis ist ja auch recht einfach. Bei häufigem Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann das schon man Probleme machen und die Umwandlung hängt auch vom Entgegenkommen der aktuellen Versicherungsgesellschaft ab und ist nicht mehr zwingend.
Man muss auch immer "auf Scheibe" sein und aufpassen, dass da nichts verloren geht. Versicherungsgesellschaften vergessen da gerne mal was :roll:

Hat man (z.B. wegen Dienstwagen) viele Jahre gar keine KFZ-Versicherungsverträge mehr aktiv kann man seinen Rabatt auch verlieren. Wie genau steht in den AGB der Versicherungsgesellschaften, viele beginnen nach 7 inaktiven Jahren mit dem Abschmelzen der SF-Klassen, d.h. man wird nicht "auf Null" gesetzt sondern verliert eben angesammelte schadensfreie Jahre (eben eines pro inaktivem Jahr). Manche Versicherungsgesellschaften kürzen auch viel radikaler, das ist halt privates Vertragsrecht.


Man kann mit der Versicherungsgesellschaft einen Ruhevertrag schließen, d.h. die angesammelten schadensfreien Jahre bleiben auch länger unangetastet aber das muss man konkret und separat schriftlich vereinbaren ! "Von selbst" oder "das werden wir dann schon Regeln"(Aussage des freundlichen AD-Mitarbeiters der Versicherungsgesellschaft) passiert da nichts.

Ich selber habe mir vor sehr vielen Jahren ein kleines Motorrad mit 17PS gekauft, welches dauerhaft angemeldet ist. Damit sammle ich kostengünstig (ca. 50 Euro Fixkosten pro Jahr ohne TÜV-Gebühren) schadensfreie Jahre auf einem Versicherungsvertrag. Das hat mir schon einmal sehr genutzt, als ich aufgrund eines Schadens am PKW massiv heraufgestuft wurde. Ich habe einfach die Versicherungsverträge getauscht und war wieder bei SF 20 :twisted:
Ich betrachte das auch als Investition in die Zukunft, wenn meine Kinder mal fahren werde ich das auch nutzen und den PKW dann mit einer seeeehr niedrigen SF-Klasse versichern :p.

Zwischendurch habe ich auch mal eine kurze Zeit ein "überzähliges" (Spaß-)KFZ günstig anmelden können, ein "freier" Versicherungsvertrag mit sehr hoher SF-Stufe in "Reserve" hat eben Vorteile. Das ist mir die 50 Euro pro Jahr wert.
 

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