Waffenhändler weit ab von Recht und Gesetz

tar

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>Warum man sowas ins Netzt stellt erklärt sich mir auch nicht

Genau, ohne konkreten Händlernamen weiß man doch gar nicht vor wem man sich hüten soll. :trophy:
 

8-)

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Wenn die Sache über die Bühne gegangen ist kann man immer noch warnen. Im Moment ist es erstmal angenehm zu hören, was andere in solch einer Situation tun.
 
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Wie würdest du ihn denn nennen?


Mit dem Begriff Betrüger bin ich vorsichtig. Mag sein, dass meine persönliche Sicht der Dinge so ist. Öffentlich sage ich das trotzdem nicht, wenn ich es nicht 100 %ig beweisen kann - das kann böse ins Auge gehen!

Denn 263 StGB ist da relativ eindeutig:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ...."

Das bedeutet Vorsatz und das muss man erst einmal beweisen können - könnte nämlich auch einfach Irrtum sein und genau darauf wird sich der Vertragspartner letztlich zurückziehen!
 

8-)

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Genau deswegen wird hier ja auch kein Name genannt.

Aber eigentlich wollte ich wissen, wie man ihn, also den threat anders nennen wollte? Immer nur zu allem "blöd" sagen bringt keinen weiter.
 
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Genau deswegen wird hier ja auch kein Name genannt.

Aber eigentlich wollte ich wissen, wie man ihn, also den threat anders nennen wollte? Immer nur zu allem "blöd" sagen bringt keinen weiter.

Schilder doch einfach Deine Erfahrungen und zwar neutral, dann kannst Du auch Ross und Reiter nennen! Und in dem Fall ist auch der Titel des tröds klar und andere können aus deinen Erfahrungen ihre Schlüsse im Umgang mit diesem BüMa ziehen!
 

tar

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Rechtswidriger Vermögensvorteil = 25% Kaufsumme trotz Fernabsatzregelung einbehalten wollen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Genau deswegen wird hier ja auch kein Name genannt.

Aber eigentlich wollte ich wissen, wie man ihn, also den threat anders nennen wollte? Immer nur zu allem "blöd" sagen bringt keinen weiter.

" Bei Waffenkauf vom Händler übervorteilt worden "

Damit bist Du völlig PC, mittendrin, im Mainstream
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Super und klare Antwort, danke

und damit Dir auch da niemand am Zeug flickt.. stellst Du noch den Link ein.
aber, um Hubertus Willen, nicht im Klartext, sondern verklausuliert:

-> Klick

Willst Du es auf die Spitze treiben, nimmst noch einen dazu :

-> Klick

Spätestens jetzt hast Du allen Befindlichkeiten genüge getan.... und es kann sich jeder das für sich Genehmste heraussuchen.

:?

edit sagt, ich fühle mit Dir und stehe auch voll hinter Dir. Mir ist es einerlei, welchen Namen das Kind bekommt..

Ich hatte selbst schon genügend Ärgern mit "Fachhändlern, Büchsenmachern und sonstigen" am Hals !

Zieh das Ding gegen erlittenes Unrecht mit voller Härte durch und lasse Dich nicht weichklopfen :thumbup:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

8-)

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Ich habe ihn auf das Fernabsatzgesetz hingewiesen und mit der Rechtsschutz gedroht und auf einmal war das gar kein Problem mehr. Es gab sogar das ganze Geld zurück.
 

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