Achtung: Voraussichtlich 2018 wird eure Jagdmunition wertlos und verfällt!

tar

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Nach einem Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes als Reaktion auf das geplante ökologische Jagdgesetz NRW soll künftig unter der Maxime "Bleiminimierungsgebot" nur noch amtlich geprüfte und zugelassene Munition unter den Aspekten Tötungswirkung (nach Gremse?), ballistischer Präzision und Stand der Technik bezüglich minimierter Bleiabgabe erlaubt werden:

[...]
§ 18 d (3) Es ist verboten, zur Jagd andere als die für die jeweils ausgeübte Jagd geeignet gekennzeichnete Munition zu verwenden."
[...]
§ 18 f Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für Büchsenmunition, die vor dem 31.03.2018 ordnungsgemäß erworben und zur Jagd verwendet wird."
Auf den Hinweis, dass damit gleichzeitig alle wiederladenden Jäger ausgeschlossen werden jagdliche Munition herzustellen, konnte LJV-Justiziar Herr Thies immerhin anmerken, dass der DJV dies auch vorgebracht habe und dort noch eine Regelung gefunden werden müsse.

Quelle: http://www.ljv-nrw.de/media/1421666283_stellungnahme_des_ljv_nrw.pdf Seitennummern 37 - 40
 
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Moin!

Nach einem Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Wie man anderenorts hört hat das BMEL die hauszugehörige jagdliche Kompetenz nicht gefragt, als sie den Entwurf verfassten ...

... wen wundert es also, wenn die nicht mal erkennen, dass da andere denn die definierten Begriffe verwendet werden?

Als Wiederlader ist das so wie es da steht natürlich eine absolute Sauerei, aber ich weiss ja, von wems kommt ... :thumbdown: :evil:

Joe
 
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Ist das der Blödsinn vom Carstensen? So einen Schmarrn kann man ja kam ernstnehmen, wird ja immer skurriler.
 
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Der Begriff "ausreichende ballistische Präzision"... Was soll das denn aussagen? Muß man mit jeder Munitionscharge vor einem Behördenfuzzi Streukreise schießen?

Den Ökofaschisten in NRW geht es bei diesem Gesetzentwurf klar um die Abschaffung der Jagd (und im nachhinein staatlichem Wildtiermanagement wie in Genf zu erheblichen Kosten zu Ungunsten des Steuerzahlers).


Die behördliche Kennzeichnung der Munition... :evil:
Die RUAG will sich wohl Konkurrenten und Wiederlader vom Halse schaffen.

Selbst wenn es für Wiederlader die Möglichkeit geben sollte die eigene Munition zuzulassen: wie soll dann die Prüfung laufen? Das bedeutet den Tod der Exotenkaliber und stoppt jegliche Weiternetwicklung und Wildcats (was der RUAG natürlich auch wieder gelegen kommt).

Man sieht mal wieder schön, daß der Staat nicht die Lösung sondern das Problem darstellt (insbesondere wenn Sozen mitmischen).
 
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Wenn die RUAG sich hier weiter stark macht werde ich deren Produkte boykottieren. Aber das sollte auch allen eine Mahnung sein, der Bleifreizug auf den hier so viele aufspringen war erst der Anfang. Was machen denn die Bestzer von älteren Waffen und Exotenkaliberm? Hat ja nicht jeder eine ÖJV Förster 308.
 

hdo

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Nach 18d, Absatz 2 muss die Eignung der Munition von einer zuständigen Landesbehörde geprüft und bescheinigt werden.

Muss der Wiederlader eben jeweils 10 Patronen (einer Charge) an diese noch zu nennende Landesbehörde liefern, um sie zertifizieren zu lassen.

Mehr als €200 wird das schon nicht kosten, und für Wiederlader braten die ganz bestimmt keine Extrawürstchen.

Stinkt mächtig nach astreiner Lobbyarbeit.
Es ist echt zum erbrechen!
 

hdo

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Wer hat eigentlich die Gremse/Rieger-Studie finanziert?
 
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Muss dann auch noch der Beweis erbracht werden, dass das Stück auf 80 m und nicht weiter weg stand?
Oder besitzt dann ein zertifiziertes Geschoss ein eingebautes GPS das die Schussentfernung an ein behördliches System überträgt das feststellt, dass z.B. mit Geschoss A in Patrone B zwar bis 80 m wirksam geschossen werden kann, jedoch die tatsächliche Entfernung 93 m betrug und die Erlegung widerrechtlich war???

Die Studie ist das Papier nicht wert auf der sie gedruckt ist, da sie in der Praxis nicht umsetzbar ist.

:what::no:
 
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http://forum.wildundhund.de/showthread.php?81131-Munitionsblei-Artikel-im-quot-Schweizer-J%C3%A4ger-quot/page3

05.09.2012, 14:31 #36
Auf dem Bild sind die Überreste eines modernen MARKENGESCHOSSES zu sehen, das teurer ist als bleifreie Geschosse.
Die Jagd auf "Kleinvieh" ist nebensächlich, im wesentlichen geht es darum, wie Schalenwild erlegt wird.

Wenn wir ein dann voraussichtlich wieder überzogenes Totalverbot vermeiden wollen, könnte man z.B. so vorgehen (es funktioniert aber nur in der Kombination) :

1.) Unsere Verbände empfehlen die Verwendung von bleifreier Munition bei der Jagd auf freiwilliger Basis überall dort, wo dies im Ermessen der verantwortlichen Jäger sinnvoll ist.
2.) Es wird ein Positiv-Label "Bleifrei erlegtes Wild" eingeführt, die Rechte dafür müssten bei den Jagdverbänden liegen.


Damit wäre der Druck aus dem Kessel, denn der Verbraucher hat durchaus ein Gespür dafür, wo der sinnvolle Verbraucherschutz aufhört und wo Schikane und Diffamierung anfangen.

Und ich fnde es wirklich armselig, wie dilettantisch und hilflos "unsere" Verbände auf diesem Gebiet agieren.
Wenn wir das Heft nicht aktiv in der Hand behalten, läuft alles auf ein baldiges Totalverbot hinaus.
Nur zum Vergleich : Blei wurde bereits sogar im Lötzinn für Elektronikplatinen verboten, obwohl damit nun wirklich kein Verbraucher direkt in Kontakt kommt. Wie naiv muss man sein um zu glauben, das Zeug würde auf Dauer einfach so in Lebensmittel erlaubt bleiben, obwohl es vermeidbar ist ?

Da haben ein paar oberschlaue vorgestrige Funktionäre mit ihrem Geschrei um die Tötungswirkung ja einen "Volltreffer" gelandet. :thumbdown:
 
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hdo

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beim löten entstehen dämpfe, die eimgeatmet werden.
Das einatmen von Schwermetall-Dämpfen ist ziemlch übel- zumindest für denjeniger, der diesen Dämpfen tagtäglich ausgesetzt ist.

Schlechter vergleich...
 
A

anonym

Guest
Dumme Frage: Wie soll kontrolliert werden mit welcher Munition ein Stück geschossen wurde?
Bleifrei ist mir ja noch eingänglich, das kann ich auch am erlegten Stück noch prüfen.
Aber wiedergeladene Munition die nicht zertifiziert wurde? Kann doch keiner prüfen, bürokratischer Schwachsinn
 
A

anonym

Guest
"§ 18 f Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für Büchsenmunition, die vor dem 31.03.2018 ordnungsgemäß erworben und zur Jagd verwendet wird."

Wer organisiert eine Sammelbestellung? So zehn bis zwölf Überseecontainer voll sollte man doch zusammenkriegen, einfach alle KJVen mit ins Boot nehmen.
Da dürften doch anständige Großmengenpreise rauskommen.

Und wenn jeder ein bisschen mehr bestellt, hat man auch ausreichend Reserven, um mit den Jagdkameraden Patronen in ggf. neu angeschafften Kalibern zu tauschen.

Leute: weniger aufregen, mehr Phantasie an der Tag legen und vor allem: durch zivilen Ungehorsam am A R S C H lecken lassen.

Die ****en denken sich lauter Dummfug aus, den niemand kontrollieren kann. Wen juckt es also.

Durch diese plakativen aber bedeutungslosen Scharmützel soll doch lediglich vom Hauptkampfgetümmel abgelenkt werden.

Einfach kurz sachbezogen darauf reagieren (mit Material eindecken) und dann: ignorieren.
 
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Schön, wenn ich mit meinen Vorhersagen Recht hatte,
unschön wenn meine Vorhersagen von der unrosigen Art waren.

Denn: "Zertifizierte Munition" ist ein unglaublich effektives Entwaffnungsprogramm,
wenn nämlich ohne "zertifizierte Munition" kein jagdlicher Einsatz möglich ist, dann entfällt ja auch das Bedürfnis für Waffe X und Waffe Y.

Wartet's ab, die Argumentation wird kommen.
 

tar

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@Clayperon:

Du liest das so, dass man in der Übergangszeit erworbene Munition auch nach 2018 noch aufbrauchen dürfe?!

Denn: "Zertifizierte Munition" ist ein unglaublich effektives Entwaffnungsprogramm,
wenn nämlich ohne "zertifizierte Munition" kein jagdlicher Einsatz möglich ist, dann entfällt ja auch das Bedürfnis für Waffe X und Waffe Y.

Wartet's ab, die Argumentation wird kommen.

Nachdem Dr. Hallermann mir dazu in Schwerte nichts sagen konnte hatte ich mal Hr. Thies gefragt, warum das Verbot der Jagd mit Vorderlader in NRW kommt und ob sich das dann so ins Sprengstoffrecht auswirkt, dass das Bedürfnis zum Erwerb von losem Schwarzpulver dadurch hinfällig wird.

Er meinte: Ja, das Bedürfnis sei dann wohl dahin, evtl. könnte vielleicht noch historisches Interesse geltend gemacht werden. Vorderlader seien in der Präzision beim Schuss auf Wild schlechter und die Rauchwolke vermindere die Sicht.
Also wieder ein Stück Recht mit Billigung des LJV verloren. :sad:
Meiner Meinung nach hätten sie mal lieber dafür zur Bedingung machen sollen
stattdessen Schalldämpfer generell zu erlauben... :twisted:
 
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