Munitionsbesitz Leihwaffen, Jagdscheininhaber

hdo

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz

(WaffVwV)

Vom 5. März 2012


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  • "13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.

    Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionserwerbsschein (z.B. Jagdscheininhaber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar."


    Was denn nun- darf der eine Leihwaffe benutzende Jungjäger nun Langwaffenmunition besitzen, oder nicht?
 
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Ja, solange ein gültiger Jagdschein vorliegt.

Wenn kein gültiger Jagdschein vorliegt, muß eine andere Art der Besitzberechtigung vorliegen (Stempel bei Munitionserwerb in der WBK oder MES).
 

hdo

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Bitte den rot gesetzten Textabschnitt lesen.
Darf die Munition für nicht im Besitz befindliche Langwaffen besessen werden?

So, wie ich den Textabschnitt verstehe, nicht...
 
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Doch! Es geht um den Satz davor! Wenn du eine Waffe besitzt und Munition dafür hast, dann aber die Verlängerung der JJ verpasst, darfst du die Munition nichtmehr haben. Dies kannst du umgehen indem du dir den Munitionserwerb in der WBK stempeln lässt. Wenn du die Waffe aber nur leihst, hast du sie nicht in der WBK und kannst da auch nix stempeln lassen, in diesem Fall sollst du dir einen Munitionsewerbsschein ausstellen lassen, damit du die Munition auch weiter besitzen darfst wenn der Jagdschein abläuft.
 
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§13 Abs 5 WaffG
(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis,
sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

"Jäger"=gültiger Jagdschein vorhanden

Edith meinte noch, fox-hunter789 war schneller und ausfühlicher.
 
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Doch, darfst du, solange du keinen gültigen JS hast, wie JJ-Anwärter schrieb.

Das rot Markierte bezeichnet lediglich den Fall, dass du trotz Jagdschein keine eigene WBK hast. In diesem Falle ist der MES das Äquivalent zur Eintragung in der WBK, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, falls der Jagschein nicht verlängert wird und noch Murmeln im Haus sind.

Edith meint, ich sollte mal von meinem 2-Finger-Suchsystem wegkommen.
 
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hdo

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Ak- ok. Der zitierte Abschnitt bezieht sich also auf die Situation "Schein abgelaufen" (u.ä.).

Danke für die Klarstellung!
 
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Auch die VwV ist nicht immer klar wie Kloßbrühe.
Z.B. kann ein JS auch ein Tagesjagdschein sein, dann bekommt der rote Absatz mehr Bedeutung. Grundsätzlich zwar kein Unterschied, aber der läuft sehr viel schneller ab und bringt vielleicht dadurch den Besitzer in Schwulitäten..
 
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Kurze Frage zu dem Thema, was kann man tun wenn die Behörde die Erwerbserlaubnis für die Munition nicht erteilenmöchte, trotz Verweis auf die entsprechende Verwaltungsvorschrift?
 
Y

Yumitori

Guest
Moin,

ich habe letzte Woche mein Ordnungsamt mal ins Schwitzen gebracht, als ich nach einem Munitionserwerbschein fragte .
Der Sachbearbeiter sagte mir, man stelle "derzeit gar keine Munitionserwerbscheine mehr aus..."
Ich habe natürlich ganz freundlich erst mal nach dem Grund gefragt und bekam zur Antwort, das wisse er selbst nicht so genau, es handele sich um eine Dienstanweisung, daran habe er ssich zu halten....- und außerdem haette ich doch einen Jagdschein....
Thema Leihwaffe ließ ihn die Schultern zucken - ich k ö n n t e jetzt sagen, is' mir egal, ich hab' ja einen Jagdschein - aber ich habe mal einen Bekannten drauf angesetzt, der w i r k l i c h streitsüchtig ist......
(Wird fortgesetzt....:cool:)
Es soll ja Menschen geben, die sich - aus mancherlei denkbaren Gründen - bspw. im Ausland aufhalten müssen... - wehe, denen läuft der JS ab und sie haben niemanden, der für sie auf die Behörde geht oder gehen kann.....

Womit ich nicht sagen will, es kann keinen Grund geben - ich kann nur keinen vernünftigen erkennen......

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Typische Engstirnigkeit von manchen Behörden.

Ich hätte problemlos den Eintrag auf der (Langwaffen-)WBK bekommen können, es hat sich dann aber anders geregelt.

Sei froh, dass du nicht patzig zur Antwort bekamst:"Wenn Sie keinen Jagdschein mehr haben, haben Sie auch kein Bedürfnis mehr."
 

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