altes N160 noch verwendbar?

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Ist "altes" N160 (von 2001) noch verwendbar?
Wurde immer kühl/trocken von meinem Bekannten gelagert.
Gestern geöffnet: Geruch= unauffällig

Habe hier im Forum gelesen, dass das Abbrandverhalten damals "schneller" (?) war als heute und die Werte den heutigen N160 in QL nicht verwendet werden können.
Ist das korrekt?
Idee, was man in QL ändern sollte, um es noch verwenden zu können?

Wir sind für jeden Hinweis dankbar.
Ansonsten wird mein Bekannter wohl thermisch entsorgen müssen...
 
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Wieviel ist es denn, dass es sich lohnt?

Von 2001 würde ich es unbesorgt noch verwenden.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die alten Ladedaten nimmst, erst bei BA oder DEVA messen lässt und dann ggf. QL anpasst.
 
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Hat die Dose das CE Zeichen? Wenn nicht: ab 1.1.2006 dürfen keine Treibladungsmittel ohne CE Zeichen mehr verwendet werden.

Ob das aus aus dem schnellen Los war? Das ist nicht sicher zu beantworten.

Und ab 1.4.2015 darf es (vorerst) sowieso nicht verladen werden.
 
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Oder ganz praxisnah die unteren Ladegewichte nimmst und den Kram dann fröhlich auf den Laufenden entsorgst.

basti
 
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Hat die Dose das CE Zeichen? Wenn nicht: ab 1.1.2006 dürfen keine Treibladungsmittel ohne CE Zeichen mehr verwendet werden.

Ob das aus aus dem schnellen Los war? Das ist nicht sicher zu beantworten.

Und ab 1.4.2015 darf es (vorerst) sowieso nicht verladen werden.

Alles richtig.....
 
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23 Nov 2012
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... ok, da es aus 2001 ist (somit ohne CE-Kennung) und in Kürze offiziell der WL ohne
BarCode nicht erlaubt ist, wäre eine Vernichtung ratsam.
Sollte er das aber nicht wollen, Übungs-Mun auf niederigem Niveau laden... ;-).

Er hat noch 1 kg.
 
A

anonym

Guest
Ne geschnupft! Koks war damals noch nicht erfunden:biggrin:
 
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Richtig! :thumbup:

Das war noch ein Praktiker :thumbup: und kein Hosenschxxxxxx, der wegen jedem Pippifax immer erst nachfragen musste. ;-)

Ja, ich weiß auch nicht, warum man sowas hier immer breittreten muss. Ich finde ne ältere Dose Pulver und "Baujahr" 2001 ist da jetzt mal nicht tragisch bei entsprechender Lagerung. Gut, da fehlen div. neuzeitliche Stempel und Nummern, aber ohne dieser ist in den davorliegenden 50 Jahren auch nix weltbewegendes passiert, was mit Stempeln und Nummern verhindert werden hätte können.....
Als eigenverantwortlich handelnder Wiederlader mit entsprechendem Fachwissen, verläd man das einfach, ggf. nach Gasdruckprüfung. Und trägt das nicht immer in die Öffentlichkeit. Es gibt ja schon genug Affen, die momentan mit Haarspaltereien und jeder Art von Hundsdreck uns allen an den Karren fahren wollen.
Wenn a mal ´s Pulver in da Hülsn is, is´s eh egal. Oder gibt´s hier welche, die auch die Hosn voll haben, wenn 40 Jahre alte, ordnungsgemäß gelagerte RWS oder DWM Mun (ich sag nur "10erSchachtel"...) verschossen werden soll. ;-)
 
A

anonym

Guest
Naja - da der TS "SCHEINBAR" als einziges Wiederladewissen die QL-CD hat, verstehe ich diese Frage irgendwie.

Aber wegen einem Kilo hier zu diskutieren ist echt lustig.
 

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