Frage an die Schwaben

Registriert
20 Sep 2019
Beiträge
543
Frage fuer n'en Freund, der besitzt ein Grundstueck, naehe Stuttgart, in einem Landschaftsschutzgebiet.Er darf da keine Huette bauen, ist aber so oft es geht da draussen.
In den letzten Monaten ist es jetzt mehrfach vorgekommen dass ploetzlich ein Jagdhund bei ihm im Garten steht.
Er hat da jetzt 3 Personen kennengelernt die sich ihm gegenueber als Jagdausuebungsberechtigte ausgeben und deshalb ihre Hunde frei laufen lassen duerften.

Ist dass so in BW ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Dez 2013
Beiträge
1.932
Welche Fragestellung hast du konkret?

Ob ein Jagdausübungsberechtigter den Hund in einem LSG laufen lassen darf?

Ob ein Jagdhund auf das Grundstück deines Freundes darf?

Guillermo
 
Registriert
18 Dez 2004
Beiträge
4.692
Das mit der Hütte ist klar, tut auch nix zu der Sache.
Ist das Grundsück eingefriedet (Zaun)?
In welcher Gemeinde liegt das Grundstück? Oder was steht in der Hundeverordnung der Gemeinde?
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
109
Zurzeit aktive Gäste
536
Besucher gesamt
645
Oben