Unsicherheit Jagdruhe März/April

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Hallo zusammen,

nach dem nun geltenden JWMG und der dazugehörigen DVO herrscht in den Monaten März und April ja die sog. Jagdruhe, außer auf Schwarzwild im Feld, und Wald bis 200m.
Ist es nun trotz der eigentlichen Jagdruhe nach wie vor so, dass wenn z. B. beim Ansitz auf Schwarzwild auch anderes Wild (z. B. Reh, Fuchs, etc.) in Anblick kommt, das sichtlich erkrankt oder abgekommen ist, auch erlegt werden darf?

Ich danke Euch schon für Eure Antworten!

wmh
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Hier dürfte der Tierschutzgedanke immer höher zu bewerten sein.

Ich finde es allerdings interessant, wie plötzlich kurz vor dem 1. Mai jeder mindestens einen kranken Bock im Revier hat :biggrin:.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16162

Guest
Auch während der Schonzeit greift die Pflicht zur Hege, Ein Hegeabschuß muss der unteren Jagdbehörde gemeldet werden.
 
A

anonym

Guest
Wenn tatsächlich ein krankes Stück Wild auftaucht, kollidiert das Tierschutzrecht mit dem Jagdrecht. Welches in diesem Moment höher zu bewerten ist, ist regelmäßig eine Einzelentscheidung, die im Ermessen des Beobachters liegt.

Als Beispiel kannst Du ja den Wildunfall heranziehen. Hier ist die Sache aber verhältnismäßig klar: Das bewegungsunfähige Stück Wild im Straßengraben muss erlöst werden.

Ob das für ein Stück Wild auf dem Wildacker gilt, ist Deine persönliche Entscheidung.

Sinnvoll ist (so habe ich das immer gehalten), wenn ich in der Schonzeit, außerhalb eines Wildunfalls, ein Stück Wild erlegt habe, habe ich das immer kurz per E-Mail meiner UJB gemeldet mit Angabe des Grundes. Da muss ich am Ende des Jahres die Streckenliste auch nicht "frisieren" oder vor Nachfragen "Angst haben".

Aber: wir haben eine sehr, sehr gute UJB mit einem super Sachbearbeiter, selbst Jäger (wenn auch erst seit letztem Jahr).
 
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@BenniH: Ich gehe mal davon aus das du nicht im Besitz eines Jagdscheins bist - wenn doch müsstes Du Dir diese Frage selbst beantworten können;-)
 
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@braegel
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Leider erschließt sich mir dessen Sinnhaftigkeit (vielleicht noch) nicht. Auch eine Antwort auf meine Frage lässt sich für mich daraus nicht ableiten!?
Zu Deiner Anmerkung - Doch, ich habe einen Jagdschein. Wie dieser Thread allerdings vermuten lässt noch nicht sehr lange, bin also noch blutiger Jungjäger. Auch zähl ich mich nicht zu den Jägern, die immer alles wissen, sondern, wie schon im Titel angemerkt, bei Unsicherheit lieber nochmal nachfrägt.
Wenn ich auch den Sinn dieses Forums bzw. diesem Unterkapitel "Jungjäger fragen" richtig verstanden habe, sollte dieses genau dazu dienen, jungen Jägern in den ersten Jahren bei schon o. g. Unsicherheiten/Unklarheiten/Fragen zu helfen.
Falls ich damit falsch liege, Asche über mein Haupt.

@all
Besten Dank für Eure schnellen und konstruktiven Antworten!

In diesem Sinne
wmh
 
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Wenn tatsächlich ein krankes Stück Wild auftaucht, kollidiert das Tierschutzrecht mit dem Jagdrecht.

Nein, da kollidiert nichts, § 22a Abs. 1 2. HS BJG.

Die Frage nach dem "schwerkranken" Stück ist allerdings in der Tat eine Einzelfallentscheidung.
 
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Das BJG gilt hier aber nicht, da das JWMTG ein Vollgesetz mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine ist.

Was höher zu bewerten ist, Tierleid oder Jagdruhe, ist in der Tat vom Einzelfall abhängig. Eine Meldung an die UJB ist auf jeden Fall sinnvoll.

Ein Beispiel zur Abwägung: Du siehst ein Reh, das Durchfall hat. Das bleibt, wenn es ansonsten ganz normal unterwegs ist, am Leben. Würde es sich dagegen nur noch taumelnd bewegen, immer wieder umfallen, dann erlösen. Dito beim Unfallfuchs, der die Hinterläufe nur noch hinter sich herzieht, ein Fuchs, der beim schnüren hinkt, aber sonst Fidel ist, der bleibt wiederum am Leben.

Hilft das weiter?

Grüße, OVS
 
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Und wie seht ihr das mit einem räudigen Fuchs? Wir hatten nach dem letzten und haben nach diesem viel zu milden Winter viele räudige Füchse. Die überleben vielleicht noch eine Weile. Aber sie stecken andere an und ein mit Räude befallenes Geheck wird wahrscheinliche jämmerlich eingehen. Ranz war bei uns im Mittelgebirge erst im Februar, also ist derzeit noch nicht mit unversorgten Gehecken zu rechnen, wenn man eine räudige Fähe erlegt. Die Frage betrifft RLP. Haltet ihr Räude beim Fuchs für eine schwere Erkrankung - § 34 LJG RLP?
 
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Waihei,
ich kann nur für Niedersachsen sprechen, wenn bei uns etwas vorkommt dann habe ich mich immer mit dem Vet.Amtsleiter und unserem KJM in Verbindung gesetzt und die Stücke anschließend zum Vet.Untersuchungsamt gegeben. Die Rückmeldung von dort habe ich an die vorgenannten weitergegeben und allen, vor allem den kranken Stücken, war geholfen.
Wenn das bei Euch z.Zt. auftritt, würde ich über KJM Kontakt zu den Behörden aufnehmen. Denn das hat nichts mit dem von Oberförster VS zuvor geschildertem zu tun.
Bei akuten Fällen, wie z.B. Bewegung stark eingeschränkt, stark schweissende Wunden, Äusserung von Schmerz, oder erkennbares Leiden z.B. hungende Kitze von überfahrenen Ricken handele ich immer nach dem Motto
"Not kennt kein Gebot" und informiere hinterher.

HuJ
 
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Und wie seht ihr das mit einem räudigen Fuchs? Wir hatten nach dem letzten und haben nach diesem viel zu milden Winter viele räudige Füchse. Die überleben vielleicht noch eine Weile. Aber sie stecken andere an und ein mit Räude befallenes Geheck wird wahrscheinliche jämmerlich eingehen. Ranz war bei uns im Mittelgebirge erst im Februar, also ist derzeit noch nicht mit unversorgten Gehecken zu rechnen, wenn man eine räudige Fähe erlegt. Die Frage betrifft RLP. Haltet ihr Räude beim Fuchs für eine schwere Erkrankung - § 34 LJG RLP?

Genau auf diesen Fall war meine Ausgangsfrage eigentlich auch bezogen.
Nicht auf einen "kranken" Bock vor dem 1. Mai ;-)
 
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@braegel
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Leider erschließt sich mir dessen Sinnhaftigkeit (vielleicht noch) nicht. Auch eine Antwort auf meine Frage lässt sich für mich daraus nicht ableiten!?
Zu Deiner Anmerkung - Doch, ich habe einen Jagdschein. Wie dieser Thread allerdings vermuten lässt noch nicht sehr lange, bin also noch blutiger Jungjäger. Auch zähl ich mich nicht zu den Jägern, die immer alles wissen, sondern, wie schon im Titel angemerkt, bei Unsicherheit lieber nochmal nachfrägt.
Wenn ich auch den Sinn dieses Forums bzw. diesem Unterkapitel "Jungjäger fragen" richtig verstanden habe, sollte dieses genau dazu dienen, jungen Jägern in den ersten Jahren bei schon o. g. Unsicherheiten/Unklarheiten/Fragen zu helfen.
Falls ich damit falsch liege, Asche über mein Haupt.

@all
Besten Dank für Eure schnellen und konstruktiven Antworten!

In diesem Sinne
wmh
sehrsehr geil gekontert. :thumbup::thumbup::thumbup: Es braucht sich doch niemand zu wundern, wenn hier kein Leben mehr herrscht und niemand mehr seine Jagderlebnisse beschreibt um andere an seiner Freude teilhaben zu lassen, oder eben wie hier in diesem Fall ein JJ sich nicht traut eine durchus berechtigte Frage zu stellen. Hoch lebe die Klugscheißerei und Besserjägerei.:evil::evil::evil:
 
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Und wie seht ihr das mit einem räudigen Fuchs? Wir hatten nach dem letzten und haben nach diesem viel zu milden Winter viele räudige Füchse. Die überleben vielleicht noch eine Weile. Aber sie stecken andere an und ein mit Räude befallenes Geheck wird wahrscheinliche jämmerlich eingehen. Ranz war bei uns im Mittelgebirge erst im Februar, also ist derzeit noch nicht mit unversorgten Gehecken zu rechnen, wenn man eine räudige Fähe erlegt. Die Frage betrifft RLP. Haltet ihr Räude beim Fuchs für eine schwere Erkrankung - § 34 LJG RLP?


Nicht nur schwere Erkrankung, sondern auch hochansteckend !

Daher würde ich mal sagen:
JEDER Fuchs, der offensichtlich an Räude leidet, würde von mir geschossen werden.
Da könnte man jetzt mit der säugenden Fähe kontern. Ist zwar einerseits richtig, diese zu schonen, aber andererseits gehen diese Jungtiere an der Räude ein.

Das Jagdgesetz sagt ja: Jedes kranke Wild ist sofort zu erlegen, wobei ich die durch die Nahrungsumstellung im Frühjahr auftretenden Durchfälle beim Rehwild nicht als Krankheit in dem Sinne bezeichnen würde.

Zu meiner Entlastung würde ich jeden kranken Fuchs zum einen bei der UJB melden, zum anderen diesen dem zuständigen Vetreinäramt zuführen.

wmh

Jäger:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
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Und wie seht ihr das mit einem räudigen Fuchs? Wir hatten nach dem letzten und haben nach diesem viel zu milden Winter viele räudige Füchse. Die überleben vielleicht noch eine Weile. Aber sie stecken andere an und ein mit Räude befallenes Geheck wird wahrscheinliche jämmerlich eingehen. Ranz war bei uns im Mittelgebirge erst im Februar, also ist derzeit noch nicht mit unversorgten Gehecken zu rechnen, wenn man eine räudige Fähe erlegt. Die Frage betrifft RLP. Haltet ihr Räude beim Fuchs für eine schwere Erkrankung - § 34 LJG RLP?

Ich habe dazu gestern mal meinen Ausbilder befragt (Jagdkurs in S.-H.).
Seine Empfehlung: Herausfinden, welchen Bau der räudige Fuchs befahren hat, und dann an diesem Bau das Geheck entnehmen.
Anschließend den räudigen Fuchs erlegen.
Ich denke, dass dieses Vorgehen sinnvoll ist, auch wenn ich persönlich sicher große Probleme mit dem Erlegen der Jungfüchse hätte.
Allerdings hat weder der Altfuchs mit Räude eine Chance, noch die Jungfüchse ohne Elterntier und/oder mit Räude.
 

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