Hallo zusammen,
nach dem nun geltenden JWMG und der dazugehörigen DVO herrscht in den Monaten März und April ja die sog. Jagdruhe, außer auf Schwarzwild im Feld, und Wald bis 200m.
Ist es nun trotz der eigentlichen Jagdruhe nach wie vor so, dass wenn z. B. beim Ansitz auf Schwarzwild auch anderes Wild (z. B. Reh, Fuchs, etc.) in Anblick kommt, das sichtlich erkrankt oder abgekommen ist, auch erlegt werden darf?
Ich danke Euch schon für Eure Antworten!
wmh
nach dem nun geltenden JWMG und der dazugehörigen DVO herrscht in den Monaten März und April ja die sog. Jagdruhe, außer auf Schwarzwild im Feld, und Wald bis 200m.
Ist es nun trotz der eigentlichen Jagdruhe nach wie vor so, dass wenn z. B. beim Ansitz auf Schwarzwild auch anderes Wild (z. B. Reh, Fuchs, etc.) in Anblick kommt, das sichtlich erkrankt oder abgekommen ist, auch erlegt werden darf?
Ich danke Euch schon für Eure Antworten!
wmh