Wolf muss ins Jagdrecht

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Sei unbesorgt. Es gibt in der Jägerschaft - zumindest soweit ich das hier (Westteil LK OS) und in den benachbarten Hegeringen überblicken kann - genug "Retter der Menschheit", die sich allzu gerne in der Presse mit der "Entnahme eines Wolfes" brüsten würden. Gottseidank nicht die Mehrheit, aber m.E. mehr als der in der Bevölkerung übliche Bodensatz - und, was das Schlimme ist: hier auf dem Land!. Die glauben tatsächlich, sie täten dann etwas, wofür die Jäger Anerkennung erfahren würden:no::evil:


Teddy

Solche Vögel werden gern mal Hegeringleiter oder Obmann für Öffentlichkeitsarbeit.... :lol::lol:
 
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Moin,

meine ganz persönliche bescheidene Meinung:

Ich will den Wolf nicht im Jagdrecht - diejenigen, die ihn hier in Deutschland haben wollten sollen auch die Suppe auslöffeln, die sie uns/allen eingebrockt haben. Ich werde jedenfalls keinen Wolf erlegen!! Alle diejenigen, die den Wolf letal entnehmen möchten => schon mal viel Spaß mit den "Wolfsstreichlern" :cool:.

munter bleiben!!

hobo
 
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Moin, Fakt ist dass wir jetzt schon eine zu hohe Wolfspopulation in D haben. Es wird in Kürze zu nachweislichen Angriffen auf Menschen kommen, da diese Wölfe kaum oder keine natürliche Scheu vor Menschen haben. Erst wenn Blut fließt u der Nabu den Wolf nicht mehr als 'Kuscheltier' verkaufen kann wird man uns rufen zu handeln. Der Wolf muss mittelfristig ins Jagdrecht!


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Na, dann viel Spaß bei der Hege, wenn denn dann, aus welchen Gründen auch immer, die Bestandszahlen zurück gehen.

Und was das Rufen betriff: selbst wenn Du Dir ein Hörgerät kaufst, wirst Du nix hören, weil die Wolfsstreichler niemals zugeben werden, dass ihr Konzept in die Hose gegangen ist. Wenn es zu Übergriffen kommt, suchen die so lange nach lustigen Faktoren, die sie an den Haaren herbeiziehen, so dass am Ende die Feststellung übrig bleibt: der Mensch hat Schuld.
 
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Ich würde unter den gegebenen Umständen auch keine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht befürworten. Aber die Umstände können sich ändern und eine Wildschadensersatzpflicht bestünde nach BJG zunächst nicht. Ich glaube auch nicht, dass die grünen Gutmenschen für eine Wildschadenersatzpflicht argumentieren/lobbyieren würden, weil damit ja implizit die Forderung nach höheren Abschüssen verbunden wäre. Die Forderung wäre schlicht nicht glaubhaft.

Es gibt aber m. E. ein ganz klares Argument für die langfristige Aufnahme des Wolfes in das JR: das die Jäger selbst Herren/Frauen des Verfahrens sind: mal ehrlich, wer von Euch würde es denn akzeptieren, wenn ein völlig unfähiger Behördenvertreter über Wochen in den Einständen Eures Revier herumstolpert, um eines Wolfes habhaft zu werden :no:? Das Knüpfen neuer Ansitzfreundschaften stelle ich mir jedenfalls anders vor. Fehlt noch, das diese Experten dann die Kirrstellen zählen oder die UVV bei den Hochsitzen nachprüfen. Für mich ein absolutes no go...
 
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Gestern auf dem Jagdparcours.....
Am meisten Spaß machte doch der Wolf. ;-)

Nicht dass ich was gegen das Tier an sich hätte, wohl aber gegen das Pack, das sich so vehement um seine "Wiedereinbürgerung" bemüht.


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Die gegenwärtige Diskussion ist diesem Thread ist doch völlig hypothetisch und auf noch sehr lange Zeit nicht wirklich förderlich. Schaut doch mal nach Sachsen. Dort ist der Wolf im Jagdrecht und was für Vorteile hat es? Ich sehe unter keine...
 
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Die gegenwärtige Diskussion ist diesem Thread ist doch völlig hypothetisch und auf noch sehr lange Zeit nicht wirklich förderlich. Schaut doch mal nach Sachsen. Dort ist der Wolf im Jagdrecht und was für Vorteile hat es? Ich sehe unter keine...

Natürlich wird es noch eine Zeit dauern bis der Wolf in Deutschland bejagbar ist.
Aber manchmal kann alles auch ganz schnell gehen.

Wichtig ist, dass wir uns dieses wichtige Thema nicht auch noch von den "Ökofaschisten" aus der Hand nehmen lassen.
Nur wir Jäger sind die Ansprechpartner, wenn es um Jagd geht, dass scheint hier einigen nicht klar zu sein.
Je länger wir zaudern, desto länger wird das jagdliche Tal der Tränen, das wir zu durchschreiten haben!

Der nächste notwendige Schritt ist: Wolf ins Jagdrecht!
So schnell wie möglich!

Seit bei uns die Wölfe sind, haben von 3 kleinen Bauern, die Muttertierhaltung hatten, 2 ihre Viehhaltung aufgegeben, rein aus Vorsorge.
Gerissen wurden von denen noch keine Rinder, aber durch mehrere Zäune gestrieben wurden sie schon mehrfach.

Was auffällig ist, dass die Pfiffies fast nur noch an der Leine geführt werden.

TH
 
G

Gelöschtes Mitglied 13992

Guest
.. da kann man sich drüber streiten.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich der Wolf hier in größerer Zahl ansiedelt. Wenn der in größeren Rudeln hier in den vom Forst "gestylten" Wäldern auftaucht hat das zumindest den Vorteil, dass sich die geschundene erholungssuchende Menschheit auf den Wegen aufhält und nicht voll tramplig mit ihren Promenadenmischungen durch den Bestand tappt.

Auf der anderen Seite, wenn der Wolf nicht ins Jagdrecht kommt, kümmert sich dann ein anderer um EURE mit Wölfen "verseuchten" Reviere. Also, genau das, wollte ich jetzt nicht.
 
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Moin!

Da die Population noch sehr weit von jeder "Bejagbarkeit" weg ist und es auch mittelfristig nur um die Entnahme von Problemwölfen gehen kann, bei der jegliche Rücksichtnahme auf Reviergrenzen etc. aus operativer Sicht extrem hinderlich ist, wäre die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht OHNE Klarstellung, dass der aus ordnungsrechtlichen Gründen auch "nichtjagdlich" entnommen werden darf, für die ganzen Befürworter ein Schuss ins eigene Knie - "Der Problemwolf kann nicht entnommen werden, weil ... die Jagdpächter ... / ... wegen der Revierstrukturen ..." Und genau so eine Klarstellung, die ja das "Rumstolpern" fremder Leute im eigene Revier erlaubte, wollen die meisten BEfürworter des Wolfes im JR ja nicht. :roll:

Schilda liesse grüßen. Aber wäre ich NABU - ich würde "Euch" so lange triezen bis "ihr" ihn "drin" habt und dann verlangen, dass "ihr" den §1 BJG ernst nehmt. :p Denn dass das mit der Klarstellung reinkommt würde der jeweilige LJV ja mit 99%er Wahrscheinlichkeit verhindern.

Vielleicht sind die Erarbeiter der neuen Managementpläne aber auch so klever sich keine solchen Eier ins Nest zu legen und schreiben in die Pläne dick und fett rein, dass der Wolf aus operativen Gründen nichts im Jagdgesetz verloren hat.

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 13992

Guest
Moin!

Da die Population noch sehr weit von jeder "Bejagbarkeit" weg ist und es auch mittelfristig nur um die Entnahme von Problemwölfen gehen kann, bei der jegliche Rücksichtnahme auf Reviergrenzen etc. aus operativer Sicht extrem hinderlich ist, wäre die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht OHNE Klarstellung, dass der aus ordnungsrechtlichen Gründen auch "nichtjagdlich" entnommen werden darf, für die ganzen Befürworter ein Schuss ins eigene Knie - "Der Problemwolf kann nicht entnommen werden, weil ... die Jagdpächter ... / ... wegen der Revierstrukturen ..." Und genau so eine Klarstellung, die ja das "Rumstolpern" fremder Leute im eigene Revier erlaubte, wollen die meisten BEfürworter des Wolfes im JR ja nicht. :roll:

Schilda liesse grüßen. Aber wäre ich NABU - ich würde "Euch" so lange triezen bis "ihr" ihn "drin" habt und dann verlangen, dass "ihr" den §1 BJG ernst nehmt. :p Denn dass das mit der Klarstellung reinkommt würde der jeweilige LJV ja mit 99%er Wahrscheinlichkeit verhindern.

Vielleicht sind die Erarbeiter der neuen Managementpläne aber auch so klever sich keine solchen Eier ins Nest zu legen und schreiben in die Pläne dick und fett rein, dass der Wolf aus operativen Gründen nichts im Jagdgesetz verloren hat.

Viele Grüße

Joe
Der Wolf hält sich grundsätzlich an die Grenzen.

Darum heißt es ja auch Grenzwolf :biggrin:
 
A

anonym

Guest
Mohawk Schilda liesse grüßen. Aber wäre ich NABU - ich würde "Euch" so lange triezen bis "ihr" ihn "drin" habt und dann verlangen, dass "ihr" den §1 BJG ernst nehmt. :razz: Denn dass das mit der Klarstellung reinkommt würde der jeweilige LJV ja mit 99%er Wahrscheinlichkeit verhindern.


Bundesjagdgesetz


§ 1 Inhalt des Jagdrechts



(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.


Das bedeutet: Der Jagdausübungsberechtigte (JAB) darf den Zuwachs an Wölfen abschöpfen, und das Wolfsfell gerben lassen und an die Wand hängen oder sich einen Kragen davon machen lassen, etc


(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.


Das bedeutet: Da der Wolf die Bejagung des Schalenwilds erheblich beeinträchtigt, und dies Verbissschäden Vorschub leistet, ist der Wolf in stark belastenden Gebieten scharf zu bejagen, in Schutzwaldgebieten ist er komplett zu entnehmen.


(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.


Das bedeutet: In begründeten Einzelfällen sind für den Wolf Hegeringe zu gründen, die mindestens 30000 Hkt umfassen um den Wolf in übergreifenden Lapjagden effektiv zu bewirtschaften. Der Schütze bekommt den Wolf nicht, dieser wird verlost unter allen teilnehmenden Jägern.


(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.


Siehe 3, ansonsten kein Kommentar


(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.


Das ist logisch, das Fell und der Schädel gehört dem JAB, der Rest kann bei Bedarf genetisch ausgewertet werden


(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.


Logisch


(7) Da der Wolf aus politischen Gründen eingebürgert wurde, ist für diese dem Jagdrecht unterliegende Wildart kein Wildschaden zu entrichten, da sonst der größte Teil der Flächen an Normalsterbliche nicht mehr verpachtet werden kann. Das wäre nicht im Sinne eines gerechten Zugangs zur Jagdpacht unabhängig vom Geldbeutel.


Auch klar aus Sicht eines sozialverträglichen Ansatzes
 
Zuletzt bearbeitet:
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15 Okt 2011
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Der kommt sicher irgendwann rein um dem Jäger die Wolfshege aufs Auge zu drücken. Nur Jagdzeit bekommt er keine und nur einzelne und auffällige Tiere dürfen nach gescheiterten - Fang und Umsiedlungsversuchen nach einem gerichtlichen Beschluss und Revisionen durch Tierschützer durch alle Instanzen entnommen werden.
Alles andere ist Wunschdenken!

Waidmannsheil
Lucas
 

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