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hat das Ding eine elektronische Verstärkung? - der Sensor einer Digitalkamera macht auch
Lichtmengen sichtbar, die das Auge schon nicht oder kaum noch wahrnimmt - ja
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Diese Aussage von dir ist in ihrer Pauschalität schlichtweg falsch und in der Praxis ist auch eher das Gegenteil der Fall.
Selbst mit hochwertigen Digitalkameras ist in der Dämmerung im Vergleich zum menschliche Auge viel früher nichts mehr zu erkennen, weshalb künstliche Beleuchtung bei Bewegtbildern viel früher nötig wird als mit dem bloßen Auge. Gute Fotos (Standbilder) funktionieren auch nur mit längeren Belichtungs-/Verschlusszeiten, was in diesem Fall aber nicht funktionieren kann, da es sich um ein Livebild handelt. Auch die nachtsichttaugliche Version des Gerätes benötigt für den Nachtbetrieb einen Infrarotaufheller!
Wollte der Gesetzgeber solche Geräte verbieten, hätte er die Bildwandler und elektronische Verstärkung generell verboten und die Formulierung nicht explizit auf Nachtzielgeräte bezogen.
Im Umkehrschluss wird dadurch nämlich deutlich, dass ein Bildwandler ohne Nachtsichtfähigkeit eindeutig erlaubt ist.
Anyway, ein BKA-Gutachten wird im Zweifel sicher Klarheit schaffen, es ist müßig das hier auszudiskutieren.
Und praktischerweise kann die "Kastrierung" der Lichtempfindlichkeit softwareseitig erfolgen, so dass der Hersteller hier selbst bei negativer Erst-Begutachtung die Lichtempfindlichkeit noch weiter drosseln kann, bis es dem BKA passt. Ich sehe da keine unüberwindbaren Hürden für eine Zulassung.