Aufbewahrung freier Waffen

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Soeben erhalte ich folgende Mail von Frankonia:
Wir informieren Sie heute über eine wichtige Gesetzesänderung der Aufbewahrungsvorschriften AWaffV §13 ab Juli 2017.

§13 (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen … aufzubewahren:
Mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist.

Das bedeutet für Besitzer von Gas-Signalwaffen, CO2-, Air-Soft-Waffen, Luftpistolen und -gewehren, Armbrüsten, Blankwaffen, sowie für Besitzer von Gas-, Pfeffer-, Knallpatronen und Signaleffekten, die frei ab 18 Jahren erworben werden können, dass die Aufbewahrungsvorschriften nach AWaffV §13 erfüllt werden müssen.
Das würde bedeuten, daß wir auch das Jagdmesser wegschließen müssen ????

Hat das seine Richtigkeit ?
 
M

MeierHans

Guest
Soeben erhalte ich folgende Mail von Frankonia:
Wir informieren Sie heute über eine wichtige Gesetzesänderung der Aufbewahrungsvorschriften AWaffV §13 ab Juli 2017.

§13 (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen … aufzubewahren:
Mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist.

Das bedeutet für Besitzer von Gas-Signalwaffen, CO2-, Air-Soft-Waffen, Luftpistolen und -gewehren, Armbrüsten, Blankwaffen, sowie für Besitzer von Gas-, Pfeffer-, Knallpatronen und Signaleffekten, die frei ab 18 Jahren erworben werden können, dass die Aufbewahrungsvorschriften nach AWaffV §13 erfüllt werden müssen.
Das würde bedeuten, daß wir auch das Jagdmesser wegschließen müssen ????

Hat das seine Richtigkeit ?

Ja, natürlich. Jagdmesser in den Waffenschrank (mind. Null).

Und das Brotmesser.
Und das Kochmesser.
Und das Schinkenmesser.
Die Besteckschublade bitte aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss (oder gleichwertig).
Löffel dürfen auch ausserhalb verwahrt werden.
 
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Das hat Frankonia sich doch nicht aus den Fingern gesogen ?

Hat noch jemand so eine Mail erhalten ?

Es handelt sich um den Frankonia Newsletter. Wobei: ich habe auch keine solchen Passi finden können. Aber was heißt das schon ?
 
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Ich hab sie auch bekommen und direkt die AWaffV online geprüft aber nichts dazu gefunden?

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Das würde ja dann auch für VL gelten die Frankonia nicht in der Mail erwähnt hat?

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Leider ist die unsägliche Änderung Tatsache - ich habe schon früher anderswo darauf hingewiesen.
Keine Sau aus den Verbänden hat das erkannt und es ist durchgewunken worden.

Allerdings betrifft es natürlich keine Jagdmesser, das sind keine Waffen. Auch die Saufeder nicht.

Aber Opas Säbel oder historische Hellebarden dürfen jetzt nicht mehr an der Wand hängen. Damit wird dem Terrorismus ein entscheidender Schlag versetzt. Genau so wie mit der von der EU kommenden und uns wohl ins Haus stehenden Registrierpflicht von Gas- und Schreckschusswaffen.
 
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Leider ist die unsägliche Änderung Tatsache - ich habe schon früher anderswo darauf hingewiesen.
Keine Sau aus den Verbänden hat das erkannt und es ist durchgewunken worden.

.......


Tja, wie so auf vieles, auf was wir, das Fussvolk, hin gewiesen haben.
Aber ich hab eh schon wieder den Eindruck, dass alle zusammen wieder in den Dornröschenschlaf versunken sind. Wenn ich solche Themen in meinen Vereinen anspreche, dann werden meißt nur die Augen verdreht.
 
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Das erweitert die unangekündigten Kontrollen aber auf gang ganz viele Bürger dieses Staates ;)
Da kann von der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art 13 GG nun wirklich keine Rede mehr sein.
JEDER könnte nun der Aufbewahrungspflicht unterliegen und das erlaubt Kontrollen.

Recht so. Soll es ruhig alle erwischen und die Kontrollgebühren gleich obendrauf.
Je mehr Betroffene, desto besser.
Per Gleichheitsgrundsatz müsste man das direkt einfordern, die anlasslosen Kontrollen bei jedermann durchzuführen.
 
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Hat jemand nun eine belastbare Veröffentlichung dazu gefunden ?

Vieles was im Vorfeld mal angedacht war, ist dann ja doch nicht so gekommen (Gottseidank) oder auch schlimmer als gedacht, s. Klassifizierung der Waffenschränke.

Wie auch immer, anders als in anderen Ländern sollte man selbst im Merkelland erwarten,daß bei Inkrafttreten einer solchen umfassenden Änderung dazu eine Veröffentlichung erfolgt.

Hat jemand darauf geachtet, daß selbst der Gasrevolver für Mutti dann ENTLADEN weggeschlossen werden muß, damit sie sich auch ja nicht gegen die Kulturbereicherer wehren kann ???

Ich glaub's nicht: ist das unser Land ???
 
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Es wird immer bekloppter, ich hatte einen Kurs belegt in dem ein Hauptkommissar über das Waffenrecht referierte.
Seiner Aussage nach müssen alle Messer ( außer Küchenmesser :lol:) die feststehend sind und über eine Klingenlänge über 12 cm verfügen, weggeschlossen sein. Mindestens Vitrine, verschließbar.
Das Beste war, das Cutter ebenfalls in der Öffentlichkeit verboten sind :roll:. Das heißt der Zimmermann, solange er am Bau arbeitet darf es benutzen, geht er aber einkaufen (z.B. Bäcker, Metzger etc.) oder nach Feierabend in die Kneipe, muss er ihn wegschließen.:no:
Er erzählte auch, dass solche Verstöße weniger durch Kontrollen auffliegen, sonder meist durch Ruhestörungen. Die Kollegen werden gebeten zum Nachbarn zu kommen wegen lauter Musik z.B. dort liegt dann ein Hirschfänger oder ähnliches auf der Vitrine rum, dann wird das angezeigt.
Grüße Günter
 
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Seiner Aussage nach müssen alle Messer ( außer Küchenmesser :lol:) die feststehend sind und über eine Klingenlänge über 12 cm verfügen, weggeschlossen sein. Mindestens Vitrine, verschließbar.
So ähnlich. Nicht generell über 12 cm, sondern Messer mit Waffeneigenschaft, z.B. Springmesser. Welche das sind, wird durch Feststellungsbescheide des BKA geregelt. Für die >12cm Messer gelten nur Führungseinschränkungen (§42a). Schön zusammengafasst stehts hier: http://messer-werkzeuge.de/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

Für Messer mit Waffeneigenschaft und natürlich alle anderen Waffen gilt WaffG §36 (1), https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/ Die Bestimmung zu erlaubnisfreien Waffen (Luftgewehre etc.) habe ich mal hervorgehoben:
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Heisst: Schrank, Vitrine, Hauptsache abgeschlossen.

Das ist aktueller Stand. Soweit ich weiss, ändert sich auch mit der neuesten Verschärfung nichts für erlaubnisfreie Waffen. Die Nuller Thematik gilt nur für erlaubnispflichtige Waffen. Da kann ich mich aber auch irren, so genau habe ich die Änderungen leider nicht gelesen.

 

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