M.W. nicht ganz richtig.
Zwar gilt "Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts ...", aber "Wer in Unkenntnis der Grenzen überjagt begeht keine Wilderei."
Leider fehlt mir im Augenblick für des zweite Zitat die Fundstelle; meine aber das schon mehrfach so gelesen zu haben
(vor "ewigen Zeiten" in der Zeitschrift unseres Gastgebers).
Kann jemand aushelfen?
"eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,"
Bedeutet der Einladende beginge die Wilderei und nicht der Eingeladene?
WaiHei
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis[h=1]Strafgesetzbuch (StGB)
§ 292 Jagdwilderei[/h]
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2.eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
ich bin kein Jurist, aber für mein Verständnis ist Punkt 1 erfüllt. Wenn Du ansitzt, stellst Du nach.
Ich habe mal auf unserer DJ Schüsse aus einer Richtung gehört, wo ich keinen Stand besetzt hatte. Als das Treiben zu Ende war, hab ich nachgeschaut. Da saß ein mir unbekannter auf einer Ansitzleiter und hatte sauber 2 Sauen gestreckt. Ich habe Ihm Waidmannsheil gewünscht und mich vorgestellt. Auf meine Frage, wo Er denn eingeladen sei, benannte Er unseren Reviernachbarn. Ich hab Ihn dann gebeten die Sauen aufzubrechen und am Platz zu belassen. Man hatte diesen völlig Revierfremden einfach mit einer vagen Angabe, wo sich sein Stand befinden sollte, allein losgeschickt und Er hat sich um 300m verlaufen, nachdem ich Ihm sagte, dass Er im falschen Revier geschossen hat, wurde Er blass. Er hat sich entschuldigt und als ich Ihm sagte, dass Ihm kein Vorwurf zu machen sei, sondern eher dem Einladenden, haben wir Beide gelacht und gut.
Übrigens hat sich der Nachbar bis heute nicht entschuldigt...
Horrido