Vorschuss auf einen Hegebeitrag

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Dass bei einem Pächter die Pacht in den JS eingetragen wird und so der Legitimation dient, wusstest du aber schon?

Hab ich gewusst, aber ganz ehrlich- da habe ich überhaupt nicht dran gedacht.
Und mir wär wahrscheinlich auch nicht die Idee gekommen, mir seinen Jagdschein zeigen zu lassen.

Aber mal Hand auf's Herz, lässt sich jeder von den alten Hasen hier den JS von dem zeigen, der ihn zur Jagd einlädt?
Oder wär das nur mir, dem unerfahrenen JJ passiert?
 
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Ist schon mal Bekannten von mir passiert. Die wurden auch zur Jagd eingeladen von jemandem, der nicht der JAB war. Haben natürlich auch nicht dessen JJ kontrolliert.
 
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Hallo Bernhard,
das war keine Jagdeinladung:no:, sondern ein Angebot gegen Entgelt einen Abschuß zu tätigen. Das ist ein grosser Unterschied. Einladungen sprechen Freunde, Geschäftspartner, Bekannte aus, sollte z.B. bei Gesellschaftsjagden in Forstrevieren ein "Standgeld" erhoben werden, so steht das in der Einladung.
Bei so etwas sollte man immer auf Nummer sicher gehen, in diesem Fall wäre wahrscheinlich "nur" Dein Lehrgeld weg gewesen, denn nach Leistung der Vorkasse hättest DU wohl nichts mehr gehört. Es gab aber auch schon Fälle in denen jemand einfach Jäger in fremden Revieren angesetzt hat. Dann würdest Du Dich der Wilderei schuldig machen.

Horrido
 
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Terraz,
hier wurden ja schon sinnvolle Wege zu ersten, legalen Jagdgelegenheiten gepostet (Staatsforst etc). Hast du noch Kontakt zu Leuten aus deinem Kurs, vielleicht findet sich eine Gruppe und ihr macht ein langes Wochenende in HessenMecklenburgBayernSonstwo. Oder du durchforstest deine Xing-Kontakte, ob einer deiner Bekannten dort zugibt zu Jagen, vielleicht ergibt sich so etwas.
Viel Erfolg
Torf
 
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Hallo Bernhard,
das war keine Jagdeinladung:no:, sondern ein Angebot gegen Entgelt einen Abschuß zu tätigen. Das ist ein grosser Unterschied. Einladungen sprechen Freunde, Geschäftspartner, Bekannte aus, sollte z.B. bei Gesellschaftsjagden in Forstrevieren ein "Standgeld" erhoben werden, so steht das in der Einladung.
Horrido

Ich weiss, dass es nicht das Selbe ist, ist aber vergleichbar.
Auch Freunden kann inzwischen die Lizenz entzogen sein, dann wären sie doch auch keine JAB mehr.

Aber mir ist nun inzwischen auch völlig klar geworden, dass man auf Nummer sicher gehen muss.
Wenn er diesen blöden Vorschuss nicht gewollt hätte, wär ich auch kein bisschen mißtrauisch geworden,
und es hätte zum Schluss schon auf Wilderei hinauslaufen können.

Vielleicht bringt dieser Thread ja auch etwas für andere JJ.

@torfstecher, danke für Deinen Tip.
Zunächst war hier Jemand aus dem Forum so nett, und nimmt mich nächstes Wochenende mit in sein Revier.
Auch dafür hier an dieser Stelle nochmals Danke.
 
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Ist doch super!
Ich wäre genau so blauäugig gewesen, deshalb danke für deine Offenheit.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Ist schon mal Bekannten von mir passiert. Die wurden auch zur Jagd eingeladen von jemandem, der nicht der JAB war. Haben natürlich auch nicht dessen JJ kontrolliert.

Wenn sich die Parteien nicht persönlich gut kennen ist es Usus, dass auch der JAB den Jagdschein der Gäste kontrolliert. Umgekehrt geht's ja auch, dass sich jemand für einen Ansitz anmeldet, obwohl er nicht im Besitz eines gültigen JS ist.

Ich weiss, das wird unterschiedlich gehandhabt, aber wenn das einmal so eingeführt ist, findet auch niemand etwas dabei. Selbst bei den Bauern-DJ unter Reviernachbarn ist es bei uns üblich, dass man beim Eintragen in die Teilnehmerliste kurz mal auf den JS schaut. Das empfindet auch niemand als persönliches Misstrauen.
 
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ich mache es so, das ich beim Guten Tag und dem Bedanken für die Einladung, dem Einladenden meinen Jagdschein, unaufgefordert, vorzeige. Ich emfinde das als normal und es gibt keine Peinlichkeit für den Einladenden, wenn Er einfordern muß. Es gab früher Dörfer, in denen die Polizei zur Jagdscheinkontrolle bei Treibjagden kam, da standen plötzlich nur noch 2/3 der Jäger und einige hatten 2 Flinten auf dem Buckel...

Horrido
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
So halte ich es auch!
Ich lege unaufgefordert den Jagdschein vor wen ich wo eingeladen bin.
 

JMB

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Es gab aber auch schon Fälle in denen jemand einfach Jäger in fremden Revieren angesetzt hat. Dann würdest Du Dich der Wilderei schuldig machen.
M.W. nicht ganz richtig.
Zwar gilt "Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts ...", aber "Wer in Unkenntnis der Grenzen überjagt begeht keine Wilderei."
Leider fehlt mir im Augenblick für des zweite Zitat die Fundstelle; meine aber das schon mehrfach so gelesen zu haben
(vor "ewigen Zeiten" in der Zeitschrift unseres Gastgebers).
Kann jemand aushelfen?

"eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,"
Bedeutet der Einladende beginge die Wilderei und nicht der Eingeladene?


WaiHei
 
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M.W. nicht ganz richtig.
Zwar gilt "Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts ...", aber "Wer in Unkenntnis der Grenzen überjagt begeht keine Wilderei."
Leider fehlt mir im Augenblick für des zweite Zitat die Fundstelle; meine aber das schon mehrfach so gelesen zu haben
(vor "ewigen Zeiten" in der Zeitschrift unseres Gastgebers).
Kann jemand aushelfen?

"eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,"
Bedeutet der Einladende beginge die Wilderei und nicht der Eingeladene?


WaiHei

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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis[h=1]Strafgesetzbuch (StGB)
§ 292 Jagdwilderei[/h]
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2.eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,


ich bin kein Jurist, aber für mein Verständnis ist Punkt 1 erfüllt. Wenn Du ansitzt, stellst Du nach.
Ich habe mal auf unserer DJ Schüsse aus einer Richtung gehört, wo ich keinen Stand besetzt hatte. Als das Treiben zu Ende war, hab ich nachgeschaut. Da saß ein mir unbekannter auf einer Ansitzleiter und hatte sauber 2 Sauen gestreckt. Ich habe Ihm Waidmannsheil gewünscht und mich vorgestellt. Auf meine Frage, wo Er denn eingeladen sei, benannte Er unseren Reviernachbarn. Ich hab Ihn dann gebeten die Sauen aufzubrechen und am Platz zu belassen. Man hatte diesen völlig Revierfremden einfach mit einer vagen Angabe, wo sich sein Stand befinden sollte, allein losgeschickt und Er hat sich um 300m verlaufen, nachdem ich Ihm sagte, dass Er im falschen Revier geschossen hat, wurde Er blass. Er hat sich entschuldigt und als ich Ihm sagte, dass Ihm kein Vorwurf zu machen sei, sondern eher dem Einladenden, haben wir Beide gelacht und gut.
Übrigens hat sich der Nachbar bis heute nicht entschuldigt...

Horrido
 

JMB

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Strafgesetzbuch (StGB) § 292 Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
...
ich bin kein Jurist, aber für mein Verständnis ist Punkt 1 erfüllt. Wenn Du ansitzt, stellst Du nach.
Ja, aber ...
Ein freundlicher Forist - oder müsste es Jurist heißen ;-)? - wies mich via PN darauf hin:
Jagdwilderei kann gem. 15 StGB nur vorsätzlich begangen werden.
Heißt: die Verletzung fremden Jagdrechts muss mindestens billigend in Kauf genommen werden (sog. Eventualvorsatz).


WaiHei
 

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