Anhang anzeigen 56673
Also wer zukünftig Reifen mit M+S Kennzeichung fahren will kann das bis Ablauf Übergangsfrist machen.. technisch zwar nicht sinnvoll aber rechtlich OK..
Rechtsgrundlage §36 Abs 4 STVZO
Weil mir die Abkürzungen nicht geläufig waren, habe ich extra nachgesehen.... ich bin auf der Suche nach Suche nach MT Reifen, die aus Versicherungs-Gründen das M+S auf sich haben müssen. Bitte keine Verweise auf AT Reifen! Danke :thumbup: