NABU will Katzen einschläfern

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Tierschutzgesetz § 2 sagt doch alles. Kann der Katzenhalter eine entsprechende Fläche zur Haltung seiner Mieze nicht nachweisen, greift er auf fremde Grundstücke zu. Geschieht dies ohne Genehmigung der Grundstückseigentümer, so können diese Unterlassung verlangen. Es hat also jeder Eigentümer eines Grundstücks in der Hand, Eigentümern von Katzen zu untersagen, diese auf seinem Grundstück wildern zu lassen.

Hier triefen alle Landesjagdverbände. Sie könnten perfektes Marketing betreiben. Motto für Nichtmitglieder: Ihr LJV hilft Ihnen, Ihr Grundstück zum Singvogelparadies werden zu lassen... Verbandsklagerecht, anerkannter Naturschutzverband ...Aber Rotwildjagdeinladungen scheinen zu einer gewissen Unlust zu führen, kreativ zu arbeiten.

Statt dessen begrüßt es der DJV, dass sich die Politik mal wieder des Bundesjagdgesetzes annimmt. Begrüßen es. Anbiedern? Jawoll. Anbiedern. :evil:
 
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Ich entnehme dem §2 nicht, dass das auf dem eigenen Grundstück sein muss, leider... Ich meine auch, es hätte schon entsprechende Urteile dahingehend gegeben, dass man das Betreten des Grundstücks durch Katzen der Nachbarn dulden muss. Wir hier auch immer mehr.
 
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Hahnenschrei dank Städtern in dörflichen Neubaugebieten unmöglich. Mieze auf fremden Grundstück zu dulden? Gibt es höchstrichterliche Urteile dazu? Mein Nachbar hat nach Landesbauordnung meinen Hausschwamm auch nicht zu dulden...:twisted:
 
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Ob höchstrichterlich weiß ich nicht, Urteile gibt es. Hab mal danach gesucht, weil ich ständig in einer Menge Haufen auf der Wiese habe, dass ich die faktisch nicht mehr nutzen kann...
 
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Ich meine auch, es hätte schon entsprechende Urteile dahingehend gegeben, dass man das Betreten des Grundstücks durch Katzen der Nachbarn dulden muss. Wir hier auch immer mehr.

Das ist einfach zu lösen.

Du legst dir ein Hundchen zu und weist die Nachbarn darauf hin, daß der im Garten freiläuft.
Der DK eines Jagdfreunds hat seinen Garten sauber gehalten.
Die Nachbarn mit der Katze meinten, das wäre schon okay mit dem Hund, bis eines Tages....
 
G

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Guest
servus

Hahnenschrei dank Städtern in dörflichen Neubaugebieten unmöglich. Mieze auf fremden Grundstück zu dulden? Gibt es höchstrichterliche Urteile dazu? Mein Nachbar hat nach Landesbauordnung meinen Hausschwamm auch nicht zu dulden...:twisted:

da muss man gar nicht lange fabulieren.. ein bisschen wwweltweitgrößte Bibliothekrecherche genügt...Klick -->

Da wüsste ich schon, was ich tun würde....

Übrigens, auf dieser Homepage gibt es bestimmt noch mehr zu dem Thema Duldungszwang von fremden Katzen auf eigenem Grundstück

Einfach mal reinlesen, wenns Wetter am WE zu schlecht wird...

edit blättert auf Seite 2,
klick -->

Noch Fragen offen :what:

:evil:

...und als Vermieter ist man, je nach Richter, a u c h der Gearschte , klick -->

:twisted:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Ich hab eine klare Abmachung mit den Nachbarn. Es ist das Risiko des Katers,
wenn er zu uns kommt. Die Hunde waren vorher da. Die Mietze von einem Nachbarn 2 Häuser weiter konnte aus ihrem Fehler nicht mehr lernen.

BTT: Da wird sicherlich jemand von oben zurückgepfiffen. Solche Äusserungen kommen bei denjenigen, die bereit sind dem NABU ihr Geld hinterher zu werfen sicherlich nicht gut an. Und der Spendenstrom fliesst doch so schön...
 
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Und ich habe eine klare Abmachung mit der Katze meines Nachbarn. Elektrozaun tut weh. Beim Aufstellen hab ich noch zwei Haufen mit den Augen und einen mit den Schuhen entdeckt, danach keinen einzigen mehr.
 
M

MeierHans

Guest
Hahnenschrei dank Städtern in dörflichen Neubaugebieten unmöglich. Mieze auf fremden Grundstück zu dulden? Gibt es höchstrichterliche Urteile dazu? Mein Nachbar hat nach Landesbauordnung meinen Hausschwamm auch nicht zu dulden...:twisted:

Oha, der Vergleich humpelt aber arg.

Dein Hausschwann kackt zwar nicht in des Nachbars Garten, ob er aber auf Deinem Grundstück bleibt, kannst Du nicht beeinflussen.
Ausserdem solltest Du - falls von Hausschwamm befallen - schleuniugst etwas dagegen unternehmen.

Und das nicht um des Nachbarn Willen.
 
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Tierschutzgesetz § 2 sagt doch alles. Kann der Katzenhalter eine entsprechende Fläche zur Haltung seiner Mieze nicht nachweisen, greift er auf fremde Grundstücke zu. Geschieht dies ohne Genehmigung der Grundstückseigentümer, so können diese Unterlassung verlangen. Es hat also jeder Eigentümer eines Grundstücks in der Hand, Eigentümern von Katzen zu untersagen, diese auf seinem Grundstück wildern zu lassen.

Hier triefen alle Landesjagdverbände. Sie könnten perfektes Marketing betreiben. Motto für Nichtmitglieder: Ihr LJV hilft Ihnen, Ihr Grundstück zum Singvogelparadies werden zu lassen... Verbandsklagerecht, anerkannter Naturschutzverband ...Aber Rotwildjagdeinladungen scheinen zu einer gewissen Unlust zu führen, kreativ zu arbeiten.

Statt dessen begrüßt es der DJV, dass sich die Politik mal wieder des Bundesjagdgesetzes annimmt. Begrüßen es. Anbiedern? Jawoll. Anbiedern. :evil:

https://www.bild.de/politik/inland/...z-polizei-herr-chef-jaeger-50058482.bild.html

:roll:
 
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Das ist so nicht ganz richtig. Wir machen das zum Einen, weil wir dazu verpflichtet sind (s.u.) - vor Allem aber, weil es sinnvoll und notwendig ist.

BayJG

VII. Abschnitt

Jagdschutz

Art. 40
Inhalt des Jagdschutzes; Pflicht zur Ausübung
des Jagdschutzes

(1) Der Jagdschutz umfaßt auch den Schutz des Wildes vor Beeinträchtigungen durch dem
Jagdrecht nicht unterliegende Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach
Naturschutzrecht unterstellt sind, sowie vor aufsichtslosen Hunden und Katzen.

(2) Der Revierinhaber (Art. 7 Abs. 1 Satz 2) ist verpflichtet, den Jagdschutz (§ 23 des
Bundesjagdgesetzes 1) und Absatz 1) in seinem Jagdrevier auszuüben.
Wenn Du schon den Gesetzestext zitierst und Teile davon hervorhebst dann lese ihn doch trotzdem vollständig und versuche wenigstens, ihn im Gesamten zu verstehen:

40.1: " soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind"

Könnten damit vielleicht u.a. alle heimischen Singvögel gemeint sein? Auch fast alle Bodenbrüter?

Mit dem Schutz von "besonders geschützten Arten" hat der Jäger mal so garnichts an der Brause!!!

Im Falle des Wolfes (als streng geschützte Art) auch ganz gut so...
 
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... und ich bleibe dabei:
Wenn die gesamte Jägerschaft die Zeit, die sie für die Verteufelung der Katzen an Stammtischen oder im Netz aufwendet, in Fuchsansitze oder RaubWILD!-Bejagung investieren würde, wäre sowohl dem Niederwild, wie auch den geschützen Arten des Naturschutzes weit mehr geholfen.

Was nutzen tausende Stunden Öffentlichkeitsarbeit der Hegeringe und der einzelnen Jäger, wenn ein "Trottel" Oma Erna's "Muschi auf Abwegen" werbewirksam wegflämmt?

Die Zeiten haben sich geändert - die Gesellschaft hat sich geändert! Ich will das nicht gutheißen, aber es ist nun mal so.

Nur meine bescheidene Meinung...
 
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Wenn du in unserem stadtnahen Revier aufmerksam unterwegs bist, machst du mit Katzen einen höhere Strecke als beim übrigen Wild und das ganz gesetzestreu.

Mit Füchsen, die bei uns in hohen Stückzahlen erlegt werden (40-80) je nach Jagdjahr allein bekommst du den Prädatorendruck nicht in den Griff, Raubwild ansonsten ist eigentlich nur mit der Fallenjagd wirksam zu reduzieren und das funzt in so einem Revier nicht, außerdem kommen die gesetzlichen Vorschriften hinzu, die es fast unmöglich machen.
 

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