Auslandischer Jeger mit Schalldempfer in DE

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Na ja, wie es mit Schallis ist in DE, kann möglich sein, dass Eure Bürokraten sich über die allgemein gültigen Regeln in Europa hinwegsetzen. Nach SE kannst Du mit einem Gewehr mit SD einreisen und es auch benützen, wenn es an Deinem Wohnort in DE zugelassen ist.
Was das Auto betrifft, seit Ihr 100 % auf dem Holzweg. Lest mal die EU Bestimmungen wegen grenzüberschreitendem Verkehr. Solange ich selber fahre und nicht das Auto an einen Deutschen ausleihe, gilt der im Heimatland zugelassene Zustand des Fahrzeuges im gesammten EU Raum. Leihe ich das Fahrzeug an einen Deutschen aus, bekomme ich sogar Schwierigkeiten mit dem Zoll.
 
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@Ebbe
Danke fuer deinen Beitrag.
Nach Schweden und Finnland war es nie ein Problem.
Ich moechte dich aber erinnern daran:
Norwegen ist kein EU Land!

tømrer
 
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Ja, die Beamten in unseren nordischen Ländern ticken noch etwas anders als die deutschen. Aber ich hatte noch einige andere Gründe für meine Auswanderung von DE Anfang der 70er. Im heutigen Deutschland könnte ich nichtmer leben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
serus

..


Was das Auto betrifft, seit Ihr 100 % auf dem Holzweg
.

Lest mal die EU Bestimmungen wegen grenzüberschreitendem Verkehr.

Solange ich selber fahre und nicht das Auto an einen Deutschen ausleihe, gilt der im Heimatland zugelassene Zustand des Fahrzeuges im gesammten EU Raum. Leihe ich das Fahrzeug an einen Deutschen aus, bekomme ich sogar Schwierigkeiten mit dem Zoll.


weils es jetzt in diesem Thread schon mehrfach eine Ansage war ;)

Lies mal... : Klick -->>

Teilzitat:

" .... Aus Südafrika brachte GTI-Fan Jamie Orr sein Fahrzeug an den Wörthersee – und machte gleich Bekanntschaft mit der Polizei:

„Sie sagten, mein Auto wäre zu niedrig und auch zu laut. Egal ob es stimmt, wir haben hier trotzdem Spaß.“

Papiere und Kennzeichen ist Jamie Orr vorerst los, „jetzt muss ich schauen, was weiter passiert.“ ... "


Teilzitat Ende

Die bekomt er schon wieder, aber nicht zum damit umher Fahren in Österreich.
Er war / ist übrigens nicht der Einzigte, den es kalt erwischt hat.
Dieses Affenthater geht jedes Jahr über mehrere Wochen lang bei uns über die Bühne.

Ich bin überzeugt davon, dass wenn Dein Auto nicht unseren STVzO Bestimmungen enspricht, auch Du deswegen damit Probleme bekommst :?
 
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Was das Auto betrifft, seit Ihr 100 % auf dem Holzweg.

Du irrst in Bezug auf die Umweltplakette.

http://www.umweltplakette.org/umweltplakette-fuer-auslaendische-fahrzeuge/


und wer mit einem LKW/Bus in Dänemark als Ausländer ohne Plakette in die Umweltzone diverser Städte fährt riskiert ein Bußgeld von bis zu 2500€ .... in Österreich bis 2180....

Also schön den Ball flach halten wenn es um das Auto in der EU geht.

Im heutigen Deutschland könnte ich nichtmer leben.

Du machst Witze, Schweden hat den preußischen Beamtenapparat übernommen und ihn noch sehr "verbessert". Bürokratie in Schweden ist nicht besser, eher schlimmer als in Deutschland. Das Motto "friß oder stirb Vogel" ist da oben erfunden worden.
Das funktioniert nur, weil Schweden es nicht gewöhnt sind gegen die Obrigkeit aufzumucken, da die ja immer für den Bürger mitdenkt....:roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
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Unsere Nachbarn sind nach 20 Jahren Schweden zurück nach Baden Württemberg.
die Politik dort oben werde immer schlimmer, es sei nicht mehr auszuhalten...so deren Tenor.
 
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Ich kenne Schweden, die den Weg zurück aus den USA mit derselben Begründung angetreten haben....

Als Ferienhausbesitzer, meine Eltern sind die Hälfte des Jahres oben, geht's. Nur wie gesagt, Bürokratie scheint da erfunden worden zu sein.
 
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so sieht die Rechtslage in Österreich bzgl Schalldämpfer jetzt aus.

Zitat:
Vorerst darf darauf hingewiesen werden, dass Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles gem. § 17 Abs. 1 Z 5 nach wie vor verbotene Waffen der Kategorie A Waffengesetz (WaffG) darstellen.
Der Gesetzgeber hat jedoch mit 1.1.2019 im § 17 Abs. 3b WaffG eine besondere Regelung für Inhaber einer gültigen Jagdkarte geschaffen, diese lautet wie folgt:

Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt 2 von 2 ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen.

Dies bedeutet, dass Einfuhr, Erwerb, Besitz und Führen von Schalldämpfer für Inhaber einer gültigen Jagdkarte daher seit 1.1.2019 an keine waffenrechtliche Bewilligung gebunden ist.
Das Mitbringen oder Einführen von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles in das Bundesgebiet ist Jägern unter der Voraussetzung erlaubt, wenn sie nachweisen, dass sie die mitgebrachten oder eingeführten Schalldämpfer zur Ausübung der Jagd benötigen. Dieser Nachweis kann insbesondere unter Vorlage einer Einladung zur Jagd erbracht werden. Eine Eintragung in einem Europ. Feuerwaffenpass ist nicht erforderlich.
Ob für die Einfuhr der genannten Vorrichtung in einen anderen Staat eine Bewilligung erforderlich ist, wäre vor einer geplanten Reise bei der jeweiligen nationalen Behörde zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
14. Januar 2019
Für den Bundesminister:
Zitatende:
 
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Hei,
ich danke allen fuer die Antworten.
Ein lieber Forist hat mir die relevanten Gesetze/ Bestimmungen gesendet.
Danke dafuer:thumbup:.

Ich werde es vermutlich so machen wie Cast vorgeschlagen hat. Das deutsche Waffengesetz ist sehr komliziert finde ich. Ich werde die Dokumente sicher noch einige Male lesen muessen um es richtig zu verstehen. Die Sako neu einschiessen ist einfacher;-)

Danke nochmal an alle

tømrer
Kannste das Ding nicht abschrauben und zu Hause lassen, bei uns kannste noch Krach machen.:p

Grüße aus dem Wald
 
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... Nur wie gesagt, Bürokratie scheint da erfunden worden zu sein.

Och, ich find's eigentlich gar nicht sooo schlimm...

Alleine die Steuererklärung ist ein strahlendes Exempel für schwedischen Pragmatismus. Die wird dir komplett ausgefüllt zugeschickt, und wenn du nichts zu ändern hast (so wie schätzungsweise 80% der Bevölkerung) genügt eine SMS und die Sache ist erledigt:p

Als Langzeitkrankgeschriebener hast du allerdings ganz andere Probleme:eek:

Was mich am meisten stört ist das relativ restriktive Waffengesetz. Für die Jagd sind nur max. 6 Langwaffen zugelassen, Kurzwaffen nur in seltenen Fällen und mit ganz besonderer Begründung (Baujagd z.B.). Nachsuchenführer kriegen keine genehmigt.
 

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