Wiederladen Vorderladen Oder Watt?

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Parabuteo

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Moin.
Da ich momentan überlege den Wiederladerschein zu machen, es den Ja auch in Kombination mit nem Vorderladerkurs gibt, und ich nen Vorderlader im Jagdzimmer hängen hab der auf der Bahn bestimmt Spaß machen würde, hätte ich mal ne Frage: Funktioniert das auf Basis meines Jagdscheins den alten Püster mal Gassi zu führen, oder haut mir mein Waffenbehörden SB den Punkt "Bedürfniss" um die Ohren? Oder muss man dazu in nem Verein sein? Meine bisherige Recherche hat da nix eindeutiges ergeben.
 
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Die Waffenbehörde hat damit nicht viel zu tun. Für den „Wiederladeschein“ ist die Sprengstoffbehörde zuständig.
Der Jagdschein begründet das Bedürfnis für die Umgangserlaubnis mit NC Pulver.
Für den Vorderlader brauchst Du Schwarzpulver. Da kann Dein bereits vorhandener Vorderlader ein Bedürfnis begründen.
Den Kurs kannst Du auf jeden Fall machen, ist nur ein geringer Mehraufwand und ich hab noch nicht gehört, daß dann vom Amt der Schwarzpulvereintrag abgelehnt wurde. Bei mir ging das völlig problemlos- ist aber ein paar Jahre her....
 
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Ich hab eine 45-70 und die kann man mit Schwarzpulver laden,das hab ich auch angegeben und keiner hatt gemeckert.
(Bin aber auch im Schützenverrein als Vorderlader aktiv.)

In einigen Bundesländern ist die Jagd mit Vorderladern verboten, daher würd ich das nicht so angeben.
Jagen mit Schwarzpulver ist aber nicht verboten.
 
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Parabuteo

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Naja, in Nds wärs legal damit zu Jagen also könnte man das auch als Grund hernehmen.
 
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Weil die einschüssigen, alten Vorderlader frei ab 18 sind hat bei uns ein Bild eines Vorderladers genügt um das Bedürfnis nachzuweisen.
 
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Ich hab meinen kombinierten WL und VL Kurs als Jäger und Schütze seinerzeit mit einem Jagdfreund gemacht der "nur" Jäger ist. Ihm wurde das Schwarzpulver nicht genehmigt, Aussage beim Amt (sinngemäß): Da in RLP die Jagd mit Vorderladern verboten ist besteht für ihn kein Bedürfnis für den Erwerb, sobald er in einen Schützenverein eintritt der einem Verband angehört dessen Sportordnung Vorderlader beinhaltet bekommt er, unabhängig davon ob auf der Schießstätte seines Vereins Schwarzpulverwaffen geschossen werden dürfen, das Bedürfnis zuerkannt.

Er hätte jetzt natürlich argumentieren können, dass er ja Schwarzpulverpatronen laden will, aber das war es ihm dann doch nicht wert.

Am Rande: Es kommen wohl immer wieder "Superschlaue" die sehen, dass man VL frei Kaufen kann und den Kurs für wenig Geld an einem Wochenende ablegen, auf die Behörde und wollen ohne Bedürfnis Schwarzpulver genehmigt haben.
 
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Mein Sachbearbeiter (RLP) war damals eher irritiert als ich kein SP-Kontingent haben wollte.
 
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Parabuteo

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Ich seh schon, ich darf dann Behördenbingo spielen. Intressant witd auch das ich aufgrund des Studiums momentan in Bayern gemeldet bin. Das wird witzig.
 
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Mach beide kurse, in Bayern kannst du auch mit vorderlader jagen ,aber um schwarzpulver zu bekommen musst du nachweisen das du einen vorderlader hast oder eine Waffe aus der du schwarzpulverpatronen verfeuern kannst,Aussage meiner zuständigen Sachbearbeiterin beim Amt in München.
 
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Den Kurs kannst Du auf jeden Fall machen, ist nur ein geringer Mehraufwand und ich hab noch nicht gehört, daß dann vom Amt der Schwarzpulvereintrag abgelehnt wurde.

Du solltest dann aber in den nächsten 5 Jahren irgendwie einen SP Verbrauch nachweisen können.
Einem Kollegen haben sie es wieder bei der Verlängerung rausgestrichen, er ist nicht böse drum, weil der Schein aus Sportschützentagen und heutzutage SP für ihn keine Rolle mehr spielt.
 
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Mach beide kurse, in Bayern kannst du auch mit vorderlader jagen ,aber um schwarzpulver zu bekommen musst du nachweisen das du einen vorderlader hast oder eine Waffe aus der du schwarzpulverpatronen verfeuern kannst,Aussage meiner zuständigen Sachbearbeiterin beim Amt in München.

Dann ist deine Sachbearbeiterin nicht informiert!
Sie soll im Bayrischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach dem Schreiben mit dem Geschäftszeichen
F8-2130-I/79
fragen.
Stammen tut dieses Schreiben von der ltd. Ministerialrätin Helene Bauer mit dem Inhalt,
" .....im Ergebnis wird die Jagd mit Vorderladerwaffen als unzulässig angesehen".
Das Bedürfnis Jagd entfällt seit 2015 um Schwarzpulver mit dem Erlaubnisschein nach §27 zu erwerben.
Du kriegst zumindest in Ober und Niederbayern in keiner Behörde mehr Schwarzpulver, wenn nur Jagd ansteht.
 
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Ich seh schon, ich darf dann Behördenbingo spielen. Intressant witd auch das ich aufgrund des Studiums momentan in Bayern gemeldet bin. Das wird witzig.

Je nachdem wie du wohnst wird auch die Aufbewahrung witzig. Ich wohnte während meine Frau noch studierte mit ihr in einer 2-Zimmer-Whg. in der Stadt, keine Druckentlastung im Bad, also überhaupt keine Möglichkeit zu lagern. Ich hätte von den Räumlichkeiten zwar problemlos im Haus meiner Eltern lagern können, mich dafür aber wieder dort melden müssen (Entfernung über 100 km). Bei Sprengstoff stellen die sich mehr an als bei Waffen.
 
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Parabuteo

Guest
Je nachdem wie du wohnst wird auch die Aufbewahrung witzig. Ich wohnte während meine Frau noch studierte mit ihr in einer 2-Zimmer-Whg. in der Stadt, keine Druckentlastung im Bad, also überhaupt keine Möglichkeit zu lagern.
Wie der Rest des Gerödels auch: Zweitwohnsitz auf dem elterlichen Hof in der Südheide.
 
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Das Bedürfnis ist imo in der SprengVwV sehr klar geregelt:

27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von

- Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und zum
Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung
bescheinigt, daß sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens
sechs Monate teilgenommen haben
- Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen, von Patronenhülsen bei Inhabern
eines gültigen Jahresjagdscheines,
- Böllerpulver für das Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen.

Somit ist Schwarzpulver seitens der Vorschriften für Inhaber eines Jagdscheins nach meiner Lesart eher (Ausnahme SP-Patronen, die jagdlich aber keine Rolle spielen dürften) nicht vorgesehen. Wenn die eine oder andere Behörde das trotzdem einträgt dann vermutlich aus Unwissenheit.

Und an HarveySpecter sei der höfliche Hinweis adressiert, dass SprengG und WaffG auf den meisten Behörden vom Ordnungsamt und dort von ein und der selben SachbearbeiterIn bearbeitet werden.
 
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Das Bedürfnis ist imo in der SprengVwV sehr klar geregelt:

27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von

- Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und zum
Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung
bescheinigt, daß sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens
sechs Monate teilgenommen haben
- Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen, von Patronenhülsen bei Inhabern
eines gültigen Jahresjagdscheines,
- Böllerpulver für das Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen.

Somit ist Schwarzpulver seitens der Vorschriften für Inhaber eines Jagdscheins nach meiner Lesart eher (Ausnahme SP-Patronen, die jagdlich aber keine Rolle spielen dürften) nicht vorgesehen. Wenn die eine oder andere Behörde das trotzdem einträgt dann vermutlich aus Unwissenheit.

Und an HarveySpecter sei der höfliche Hinweis adressiert, dass SprengG und WaffG auf den meisten Behörden vom Ordnungsamt und dort von ein und der selben SachbearbeiterIn bearbeitet werden.



Es gibt auch Jäger die Schwarzpulver Munition Laden!
 

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