Waffenschrank in feuchter Umgebung

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Moin,

mein Platz wird eng und wahrscheinlich werde ich bald einen Schrank in die Garage auslagern müssen. Da es sich um ein nicht standing bewohntes Gebäude handelt wird es wohl ein Schrank Kl. I werden (das gilt es dann noch mti der Behörde abzuklären). Soweit alles noch klar. Das Problem ist eher, dass die Garage nunmal unbeheizt ist und als Altbau auch eher feucht ist. Jetzt frage ich mich, wie ich den Schrank und die Waffen am Besten schützen kann. Sind feuerfeste Schränke ausreichend dicht? Mit einem Beutel Entfeuchter im Inneren vielleicht? Der Schrank ist für 10-14 Waffen geplant. Hat jemand von Euch eine ähnliche Situation schon einmal umgesetzt?

Gruß
Constantin
 
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Hallo!
Die Antwort der Behörde wäre interessant.
Das Problem dürfte weniger die Feuchtigkeit sein, als vielmehr die Frage, ob die Garage überhaupt einen zulässigen Ort für die Waffenaufbewahrung darstellt.
Und wenn überhaupt (hängt im konkreten Fall wahrscheinlich von der baulichen Struktur ab), dann höchstens als Aufbewahrung außerhalb ständig bewohnter Räume: Hieße: "Beschränkung auf 3 Langwaffen".

Wmh!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo!
Die Antwort der Behörde wäre interessant.
Das Problem dürfte weniger die Feuchtigkeit sein, als vielmehr die Frage, ob die Garage überhaupt einen zulässigen Ort für die Waffenaufbewahrung darstellt.
Und wenn überhaupt (hängt im konkreten Fall wahrscheinlich von der baulichen Struktur ab), dann höchstens als Aufbewahrung außerhalb ständig bewohnter Räume: Hieße: "Beschränkung auf 3 Langwaffen".
Wmh!

§13 AWaffV 5.4
In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

--> Einzelfallentscheidung. Möchte ich hier nicht diskutieren, da es eh keinen Mehrwert hat für jemand anderen. Im Zweifel bei der eigenen Behörde nachfragen.
 
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habe seit rund 16 Jahren einen ungenutzen Safe in der Garage stehen (der ist allerdings leer und ohne Waffen).

Dazu zwei Raumentfeuchter (die Plastikschalen mit den Granulatsäcken vom Aldi)

In den Behältern sammelt sich regelmässig die Feuchtigkeit, doch der Safe und alle anderen Dinge in der Garage sind absolut rostfrei.

Bei der Garage handelt es sich um einen simple Einzelgarage mit relativ undichter Blechtüre.
 
M

MeierHans

Guest
Eine Garage ist eine Garage ist eine Garage.
Und kein "nicht dauerhaft bewohntes Gebäude".
Eine Garage ist ein überhaupt nicht bewohntes Gebäude - weil es eine Garage ist.
 
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7 Mai 2014
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Mal bitte OT:
Ist für euch ein Büro, in dem von Mo.-Fr. gearbeitet wird ein dauerhaft bewohntes Gebäude?

Da wohnt ja (eigentlich) keiner, da wird gearbeitet.
 
M

MeierHans

Guest
Man lese bitte WaffVwV Abschnitt 36.2.9...

Gebäude sind im Allgemeinen definiert als:

„Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“

Insofern ist die Beschränkung z.B. auf einen Kellerraum in einem nach 36.2.9. definitionsgemäß dauerhaft bewohnten Gebäude nicht anzuwenden.
Sollte sich die Garage im Gebäude befinden, kann die Beschränkung ebenfalls nicht greifen.
Weil es eben nur Räume in einem Gebäude sind, während die Normen zum WaffG auf das gesamte Gebäude abstellen.

Ist die Garage ein eigenständiges Gebäude, dürfte hier gar keine Aufbewahrung statthaft sein, da dieses Gebäude weder dauerhaft noch nicht dauerhaft sondern gar nicht bewohnt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Mal bitte OT:
Ist für euch ein Büro, in dem von Mo.-Fr. gearbeitet wird ein dauerhaft bewohntes Gebäude?

Da wohnt ja (eigentlich) keiner, da wird gearbeitet.

Ich hatte 10 Jahre einen Waffenschrank im Büro stehen. Gilt als dauerhaft bewohntes Gebäude. Einzige Bedingung der Behörde war: Kein Raum in dem jeder Zugang hat, bzw. in dem Kundenverkehr stattfindet. Warum auch immer... Tresor stand in einem Raum in dem Akten aufbewahrt werden.
 
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Frag bei der Behörde nach... die hatt ihre eigene Auslegung je nach Gusto.

Ich hab die Tresortür innen mit Profildichtleisten abgedichtet (Tür geht saugend zu) und unten diese Baumarktsalzdinger drin hatt jahrelang am der Kellertürstandort geklappt.
Da war sogar die Wand nass und der Tresor außen verrostet.

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