Das steht Dir natürlich jederzeit frei.
Immerhin durfte der Erleger die Trophäe behalten, die hätte der Pächter ja auch einziehen können.
Wie gesagt, die genauen Hintergründe kennen wir nicht, und offensichtlich bestanden ja zwischen Erleger und Pächter unterschiedliche Auffassungen, was man darf und was nicht, und dann ist es wohl besser, getrennte Wege zu gehen.
Nur mit "Hegeabschuss" sollte man nicht versuchen, sein Tun zu entschuldigen.
Wenn der Erleger geschrieben hätte "das ist ein Ausnahmebock, wie man ihn wahrscheinlich nur einmal im Leben erlegt, und deswegen habe ich ihn dann auch erlegt", dann kommt das der Sache wahrscheinlich schon näher.
Ich lasse das bewusst als Vollzitat stehen...
Nur zu gut kenne ich solche Situationen aus eigener Erfahrung.
Die fußen stets darauf, dass wenn man selber sehr viel Zeit im Revier verbringt, wesentlich mehr Wild ausspäht, als einer der lieber andere Interessen pflegt, als sein Revier zu erkunden.
Wenn ein Perückenbock keinen sofortigen Hegeschuss begründet, w a s denn d a n n , bitteschön :what:
Wenn ich als Pächter einem Jagderlaubnisscheininhaber e i n e n Rehbock, egal welcher, frei gebe, d a n n zählt mein Handschlag !
Ohne wenn und aber, o h n e jegliche Diskussion im Nachhinein!
Alles andere ist mächtig schofel (nur um das Wort beschixxen zu vermeiden!).
Bei uns offenbahrt Rotwild die Charaktäre..... in so mancher Gegend tut es bereits das Rehwild
:thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
...und nun entbrennt urplötzlich genau jene Diskussion, die man eigentlich nicht haben will.
Aber bevor ich meine Ansicht diesbezüglich schlucken muss, dann krepier ich lieber.