Und für die nicht-Jagdscheinneulinge: Zusammenlagerung ist bereits im Kurzwaffeninnenschrank Stufe B des Jägerschranks erlaubt (als Sonderregelung).
Aber da doch nur über Kreuz. Im Stellplatz der Langwaffen die Kurzwaffenmunition und im Extrafach für die Kurzwaffen die Langwaffenmunition.