Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in einem Schrank ? - JvG 392

Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.065
Und für die nicht-Jagdscheinneulinge: Zusammenlagerung ist bereits im Kurzwaffeninnenschrank Stufe B des Jägerschranks erlaubt (als Sonderregelung).

Aber da doch nur über Kreuz. Im Stellplatz der Langwaffen die Kurzwaffenmunition und im Extrafach für die Kurzwaffen die Langwaffenmunition.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Es ging aber nicht um einen reinen B-Schrank, sondern um den sog. "Jägerschrank" in "A" mit Innenfach "B".

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.060
Darf man das denn? Voll aufmunitionierte Magazine im Schrank (auch wenn es ein 1er ist) liegen haben???
Nicht, das man die grosse Hafenrundfahrt bei einer Kontrolle gewinnt...
...Nur darf das Magazin nicht in der Waffe sein, daneben liegen ist kein Problem....
Das Phantom hat vollkommen Recht.
Es war schon immer egal ob die Munition in einer Schachtel oder einem Magazin gelagert wird.
Das gilt auch für reine "Stahlblech-Schränke mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertige Behältnisse".

Nein, Kurzwaffe plus zugehörige Kurzwaffenmunition darf beim A-Schrank ins B-Innenfach.
Ebenfalls richtig.
Um jedoch die "Logik" der Gesetzgebung noch einmal vor Augen zu führen:
In einem reinen "B"-Schrank darf im Unterschied zum "A"-Schrank mit "B"-Innentresor keine Munition gelagert werden, es sei denn es befindet sich im Tresor ein "Stahlblechbehältniss mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig" oder die gelagerte Munition passt zu keiner der dort gleichzeitig gelagerten Waffen.

g050.gif
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
103
Zurzeit aktive Gäste
517
Besucher gesamt
620
Oben