Maisjagd Halbautomat .338 - Rechtsfrage

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Heute brauchts also schon eine .338 LM um auf Erntejagden die 15kg Flischlinge zur Strecke zu bringen... Von der noch größeren Hintelandgefährung ganz zu schweigen. Leute die solche Ideen haben, sollten am besten zu hause bleiben.
Also ich denke wenn Koniferen mit so etwas zur Erntejagd kommen, werden die Drückjagdböcke einfach mit einer Drehringlafette mit seitlichen Anschlägen ergänzt :ROFLMAO:
Ich stelle mir gerade vor wie einer mit einem 8kg-Püster eine Stunde im Halbanschlag rumsteht
 
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Halbautomaten, werden in vielen Gegenden auf Gesellschaftsjagden nicht gerne gesehen, oder von vorneherein per Jagdeinladung abgelehnt. Ist für den ein oder anderen doof, ist aber so. Und wirklich brauchen tut man es auch nicht. Eine Doppelbüchse würde ja auch gehen, wenn das Repetieren so lange dauert.

1. Was tut das hier zur Sache? Hier geht es um rein waffenrechtliche Angelegenheiten...
2. Muss man nicht zu jeder Jagd gehen...
3. Wird der Threadstarter selber schon schlau genug sein, um zu hinterfragen, was er sich erlauben kann, was nicht. Wie sollst du das als vollkommen unbeteiligter bewerten können?
4. Und genau für sowas wäre eine Wiedereinführung des "Daumen runter" höchst angebracht


PS: Ich habe noch nie eine Jagd erlebt, an dem explizit ein Waffentyp nicht zugelassen wäre. Und wenn, dann wäre es für mich Grund genug, da mit egal welcher Waffe nicht hinzugehen. Man muss nicht jedem Schmarrn zujubeln...
 
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[Klugscheiß]
Keine Ahnung wer für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verantwortlich ist...

Für das "Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen" [KrWaffKontrG / KrWaffG] ist das "Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" zuständig.
[/Klugscheiß]

;)


Klugscheiss(!):
Solltest du unter anderem der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg mitteilen:

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2007/wirtschaftsstrafrecht/KK 240 - 257.pdf
 
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Moin!

Man denke bitte daran, dass Ministerien auch mal nach einer Wahl den Namen ändern und Abkürzungen sich auch mal ändern können, zudem da neben den "offiziellen" ja noch solche aus dem alltäglichen Gebrauch kommen können. In diesem Sinne: Peace, Leute!

Joe
 
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Vielen Dank für die vielen Antworten und für das größtenteils richtige erkannten, dass mich hier der rechtliche Hintergrund interessiert. Ich teile natürlich eure Meinung, dass die beide Kaliber viel zu stark für die Jagd sind. Das mit der Rubrik „Recht“ habe ich leider übersehen, hier gehört die Frage eher hin, da habt Ihr recht.

Wenn ich es also richtig verstanden hab, benötigt jedes Gewehr eine Freigabe vom BKA für die Verwendung für die Jagd. Und wenn der Sachbearbeiter der Meinung ist, dass diese Waffe nur einen Vorteil für eine militärische Nutzung hat, kann er auch eine 22 lfB als Kriegswaffe einstufen.
 

JMB

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Das mit der Rubrik „Recht“ habe ich leider übersehen, hier gehört die Frage eher hin, da habt Ihr recht.
Denselben Thread dann in der Rubrik Waffenrecht noch einmal zu starten ist aber der falsche Weg.
Ein Hinweis an den Admin diesen Thread hier dorthin zu verschieben der bessere.

@admin
Wäre es möglich diesen Thread hier in die Rubrik Waffenrecht zu verschieben?!


WaiHei
 
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Das rechtlich relevante ist primär die Einstufung als Kriegswaffe, die eine wie auch immer geartete zivile Nutzung unmöglich macht. Das Kaliber ist in diesem Fall wumpe. Theoretisch kann man mit einem Repetierer in .50 BMG / .338 Lapua etc... auf Jagd gehen. Theoretisch kann man allerdings auch einen Mops zur jagdlichen Brauchbarkeitsprüfung anmelden...

lach nicht, aber ich kenne jemanden, der einen Mops jagdlich führt ... und der macht sich gar nicht so schlecht wie man denkt ;-)
 
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GMV

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Ernsthaft? Cool! Wie wählt man einen Jagdmops aus? Nimmt man den letzten Welpen, der mit der Reizangel einschläft? :) Um Missverständnissen vorzubeugen: ich finds wirklich cool - und man sieht mal wieder, es gibt nichts, was es nicht gibt.
 
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Ich würde da kein Risiko eingehen und die Kaliber .50 kaufen. Hessenarms hat die als Selbstlader gebaut, wenn du auf einem Drückjagdbock stehst kannst du sie evt sogar montieren, dann kann man unter Umständen noch etwas sicherer zielen und die Hinterlandgefährdung vollends ausschließen :alien:
 
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Moin!

Man denke bitte daran, dass Ministerien auch mal nach einer Wahl den Namen ändern und Abkürzungen sich auch mal ändern können, zudem da neben den "offiziellen" ja noch solche aus dem alltäglichen Gebrauch kommen können. In diesem Sinne: Peace, Leute!

Joe
Der Mitarbeiter im Verteidigungsministerium, der als einziger dort die Angelegenheiten des KrWaffKonG regelt, nennt sich selbst "Waffenschieber" und teilte mir mit, dass KWKG zwar eigentlich falsch ist, aber alle wissen, dass es sich in diesem Kontext NICHT um Energieprobleme im Heizungsbereich geht, sondern eher um Objekte, die mit E0 größer 10000J unterwegs sind...hat sich halt so eingebürgert. Man kann ja mal versuchen, eine Ausnahmegenehmigung im Umweltministerium einzuholen :)
 

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