Das Video zeigt das Vorgehen bei Kadaverbergung im eingetretenen Seuchenfall.
Das ist nicht das Gleiche, wie die Empfehlungen zum Vorgehen der Probennahme im Rahmen des ASP-Monitorings.
Diesbezüglich gilt meines Verständnisses nach noch die
SchwPestMonV des BMEL und entsprechende Verordnungen der Länder.
Dabei wird meist folgendes empfohlen:
Fallwild ohne Verdacht/Anhaltszeichen zu ASP: Probennahme und Probenabgabe an das Veterinäramt
Fallwild mit Verdacht (z.B. Blutkrusten an Wurf/Waidloch, mehrere Stücke Fallwild in räumlicher Nähe): Zügige Kontaktaufnahme mit dem Amt zur Abklärung des weiteren Vorgehens
Aufbrechen ist allerdings in der Tat kein gescheites Vorgehen, die Probennahme sollte durch Tupfproben o.ä. erfolgen.
Im Zweifelsfall immer mit dem Veterinäramt Rücksprache halten, die sagen einem schon, wie sie es gerne hätten.