ASP global: aktueller Stand

G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Weil genau dieser (in meinen Augen) Müll, mit aufbrechen und Probe nehmen, vor ganz kurzem noch laut verkündet wurde.
Und das kann ich absolut nicht verstehen und gutheissen.

Proben nehmen ja, aber wer verbreitet was von Aufbrechen? Das ist das schlimmste, was man machen kann...
 
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Wie nimmst du denn die Probe, wenn du nicht aufbrichst?
Schon ein Schnitt in die Bauchdecke ist zuviel.
 

Fex

Moderator
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Wäre mir neu, in dem 2017 erstmals herausgegebenen Infoheft des DJV/FLI steht davon nichts.
 

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  • 2017-10_DJV-FLI_1_Massnahmen-ASP-Früherkennung.pdf
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Zitat aus dem PDF:
„Fallwild ist zu beproben. Die Proben sind der veterinärmedizinischen Landes-Untersuchungseinrich- tung zur Schweinepestdiagnostik zuzuleiten. Optimale Proben gut erhaltener Tierkörper sind Blut (Schweiß)- und Organproben (insbesondere Milz, Lunge und Lymphknoten). Alternativ können Blut- bzw. Gewebetupfer verwendet werden........“

Die Definition von Fallwild bitte bei Wiki oder sonst wo nachlesen.
Nur kurz:
Tot aufgefundenes Wild welches an Krankheit, Alter oder Unfall verendet ist
 
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Ich pflichte dir aber bei, dass das absolut nicht klar rauskommt.

Genau das ist das Problem!
UND in div. Landkreisen heißt es:
Probe von Milz einschicken.

So wird es sogar noch bei der Ausbildung von div. „Lehrern“ vermittelt und jetzt letzt noch von jemandem vom Veterinäramt.

Auf meinen Einspruch wurde dann nicht mehr geantwortet.
Vermutlich weil die Person es selbst nicht besser wusste.
 
K

Knut

Guest
Das Video zeigt das Vorgehen bei Kadaverbergung im eingetretenen Seuchenfall.

Das ist nicht das Gleiche, wie die Empfehlungen zum Vorgehen der Probennahme im Rahmen des ASP-Monitorings.

Diesbezüglich gilt meines Verständnisses nach noch die SchwPestMonV des BMEL und entsprechende Verordnungen der Länder.

Dabei wird meist folgendes empfohlen:
Fallwild ohne Verdacht/Anzeichen zu ASP: Probennahme und Probenabgabe an das Veterinäramt
Fallwild mit Verdacht (z.B. Blutkrusten an Wurf/Waidloch, mehrere Stücke Fallwild in räumlicher Nähe): Zügige Kontaktaufnahme mit dem Amt zur Abklärung des weiteren Vorgehens

Aufbrechen ist allerdings in der Tat kein gescheites Vorgehen, die Probennahme sollte durch Tupfproben o.ä. erfolgen.
Im Zweifelsfall immer mit dem Veterinäramt Rücksprache halten, die sagen einem schon, wie sie es gerne hätten.
 
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Fall aus einer Nachbarjagd ca. 6 Wochen her.
Verendeten Frischling noch gestreift in einer Garage gefunden. Info ans Vet. Amt.
Anweisung vom Amt bitte einladen und anliefern, bei der Anlieferung hat er die Tüte auch wieder mitbekommen, Plastikmüll hätten sie genug.
Traurig wenn in Zeiten von ASP so gehandelt wird.
Vor zig Jahren waren bei uns Sauen an Salmonellen verendet, punktförmige Hautblutungen, das hättet ihr mal sehen sollen wie die da angerückt sind...
So ändern sich eben die Zeiten.
Gruss fuchshaken
 
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Das Video zeigt das Vorgehen bei Kadaverbergung im eingetretenen Seuchenfall.

Das ist nicht das Gleiche, wie die Empfehlungen zum Vorgehen der Probennahme im Rahmen des ASP-Monitorings.

Diesbezüglich gilt meines Verständnisses nach noch die SchwPestMonV des BMEL und entsprechende Verordnungen der Länder.

Dabei wird meist folgendes empfohlen:
Fallwild ohne Verdacht/Anhaltszeichen zu ASP: Probennahme und Probenabgabe an das Veterinäramt
Fallwild mit Verdacht (z.B. Blutkrusten an Wurf/Waidloch, mehrere Stücke Fallwild in räumlicher Nähe): Zügige Kontaktaufnahme mit dem Amt zur Abklärung des weiteren Vorgehens

Aufbrechen ist allerdings in der Tat kein gescheites Vorgehen, die Probennahme sollte durch Tupfproben o.ä. erfolgen.
Im Zweifelsfall immer mit dem Veterinäramt Rücksprache halten, die sagen einem schon, wie sie es gerne hätten.



(y)(y)
Genau so ist es!

Gruß

Prinzengesicht
 
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Seuchenbekämpfung ist Sache der Veterinärpolizei.
Nach Schulung und Überlassung geeigneter Probenbestecke kann dies im Rahmen z.B. eines Monitorings zur Seuchenvorbeuge durch Jäger/Förster usw. erfolgen.
"Im Zweifelsfall immer mit dem Veterinäramt Rücksprache halten, die sagen einem schon, wie sie es gerne hätten." (Post #112)
Falsch:
Im (Seuchen-)Verdachtsfall sind die Ämter zuständig und gefordert.
Also ab da: Meldung und dann Hände in die Hosentaschen!
 
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K

Knut

Guest
Und, was genau ist an Deiner Aussage jetzt anders, als an meiner?

Aber ich freue mich für Dich, dass Du mal wieder "Falsch" in den Raum rufen konntest, das scheint Dich sehr glücklich zu machen.
 
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Oh mein Knut: Falsch wäre es, im Seuchenverdacht von den Veterinärämtern Rat einzuholen, was man (Du) zu tun hat.
Diese Ämter müssen als Veterinärpolizei tätig werden, und Du bist zuerst mal außen vor, schlägst morgens in warmer Stube beim lauwarmen Tee Deine Zeitung auf und freust Dich, dass Leute draußen ihrer Arbeit nachgehen.
 
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K

Knut

Guest
Aha, verstehe.

Du störst Dich an der Formulierung "Rücksprache". Du meinst, ich hätte das Amt anzuweisen, gefälligst zu handeln.

Abgesehen davon, dass das semantische Korintenkackerei ist -es ging mir schliesslich um einen allgemeinverständlichen Forenbeitrag, nicht um die Formulierung einer Verordnung, ist es auch in der Praxis völlig irrelevant.

Habe ich Schwarzwild als Fallwild, bei dem ich den Verdacht habe, dass ASP im Spiel ist, oder ich mir auch nur ansatzweise unsicher bin, verbleibt das Stück, wo es ist und ich nehme unverzüglich Kontakt mit dem Amt auf.

Nenn es Anfrage, Meldung, Anzeige, Rücksprache, Rat einholen, was auch immer... Ist mir völlig eins.

Und das war auch in meinem Post verständlich und ist das richtige Vorgehen. Dein kategorisches "Falsch" in diesem Zusammenhang hilf nicht, sondern verunsichert nur alle, die mitlesen.
 
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