Waffenhandhabung BY - differente Aussagen (HILFE!!)

Fex

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Jungs egal, wie oft ihr das hier schreibt. Egal, was sinnvoll ist. Egal, obs draussen regnet oder nicht, egal ob LW oder KW:

in Bayern:

- Zustandsbeschreibung - nix anfassen
- in den sicheren Bereich drehen (evtl Leute wegschicken)
- auf dem Tisch sichern, falls nötig
- aufnehmen und den ganzen Rest machen

Ungesichert aufnehmen führt zu Problemen.

Das war im Kontext "Prüfung" gefragt und das haben ich und andere schon vor 4 Seiten beantwortet. Das könnt ihr aber gerne noch 5 Seiten lang diskutieren.

Eben das wurde hier vehement bestritten und es wurde gesagt, die Waffenaufnahme führe zum Durchfallen: #102
 
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ich glaube, wir sind so langsam an dem Punkt, wo wir uns absichtlich missverstehen, nur um einen Standpunkt zu verteidigen. ;)

Ich vermisse das Zuprost-Smiley...
 
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#107 Sir Henry hat gesagt.:

Achtung: beim Drücken des Oberhebels mit dem Daumen, kommt leicht der Zeigefinger an den gestochenen Abzug !!

Und genau deshalb ist es nicht sinnvoll!:
Wenn beim Drücken des Oberhebels mit dem Daumen der Zeigefinger an den gestochenen Abzug kommt passiert nämlich was?
Der Schlagbolzen trifft das ZH und die Patrone wird in einer nicht verriegelten Waffe gezündet. :eek:

Aha !
Da wurde wieder was gelesen was nicht dort stand, denn schon wenn sich der Oberhebel noch nicht, oder nur mm bewegt, entsteht Druck auf den Abzug, also schon dann, wenn noch KEINE Entriegelung des Laufes erfolgt ist.
Man sich kann das insofern erleichtern, wenn man die Waffe etwas seitlich dreht und den Druck mit der flachen Daumenkuppe und nicht mit der Daumenkante ausübt.
 

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Ich war 2011 (in BW) in meiner praktischen Prüfung übrigens in der Situation das mir eine Waffe (R8) vorgelegt wurde die ich zwar kannte, an der ich aber nicht ausgebildet wurde und laut damaliger Prüfungsvorschrift auch nicht musste.

Damals wurde ich vor "was machen sie jetzt mit der Waffe?" gefragt, ob ich an der Waffe ausgebildet wurde. Das habe ich verneint und dann haben sie mir eben den gammligen 98er zum 100. mal in die Hand gedrückt. Hätte er mich damals nicht gefragt, wäre ich dann aber eingesprungen und hätte das ganze verweigert.

Ansonsten hat die praktische Prüfung sowieso ein paar Sachen die m.M. nicht sonderlich Praxis nah sind (z.B. klassischer Drilling entspannen ohne Pufferpatrone). Aber die betet man zur Prüfung einmal runter, spricht in der Prüfung laut aus was man macht und hat hoffentlich so wie ich einen Ausbilder der mit allen Wässerchen gewaschen ist und sich immer mal was neues einfallen lässt während der Ausbildung und einem ordentlich auf die Finger klopft.
 
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25 Jahre JJ speziell im Drilling "gedrillt", ist keiner durchgefallen, weil ihn die Prüfer reingelegt haben.
Wenn eine/r ausschied, hat er etwas sicherheitsrelevantes übersehen, vergessen, verwechselt.
Man wusste, ohne Spitzfindigkeiten zu "erfinden" was jagdlich ist oder sein kann.
Mir ist auch kein Fall bekannt, dass sich einer gerichtlich bei Waffen seine Prüfung hat erstreiten können.
 

JMB

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Aha !
Da wurde wieder was gelesen was nicht dort stand, denn schon wenn sich der Oberhebel noch nicht, oder nur mm bewegt, entsteht Druck auf den Abzug, also schon dann, wenn noch KEINE Entriegelung des Laufes erfolgt ist.
Aha!
Denk' noch mal nach!
Das ist doch Unsinn, was Du da schreibst!
DU gehst davon aus, dass der Zeigefinger selbstverständlich sofort den Abzug berührt und nicht erst dann, wenn der Oberhebel schon (fast) am Endanschlag und der Verschluss entriegelt ist.
Was soll daran logisch sein?
Es kann BEIDES passieren, je nachdem wie jemand die Waffe greift, welche Handschuhgröße er hat, ...
Zu unterstellen, dass das selbstverständlich immer "sofort" passiert ist genau so realistisch, wie anzunehmen ein Besoffener würde einen Unfall immer auf den ersten paar hundert Metern verursachen.


WaiHei
 

JMB

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Ich war 2011 (in BW) in meiner praktischen Prüfung übrigens in der Situation das mir eine Waffe (R8) vorgelegt wurde die ich zwar kannte, an der ich aber nicht ausgebildet wurde und laut damaliger Prüfungsvorschrift auch nicht musste.
Aus dem weiter oben verlinkten Urteil des VGH München (Unterstreichungen durch mich):
Leitsätze:
1. Ob eine bestimmte Waffe bei der Handhabungsprüfung verwendet werden darf, ist eine Frage des Einzelfalls und begründet deshalb nicht den Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. (Rn. 15) (redaktioneller Leitsatz)

...
6
1. Das Vorbringen der Klägerin im Zulassungsantragsverfahren bezieht sich auch auf die Ordnungsgemäßheit der Prüfung, ist jedoch nicht geeignet, den Bescheid vom 30. Juni 2015 sachlich in Zweifel zu ziehen. Bei dieser Sachlage hat das Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht eine Rechtswidrigkeit des Prüfungsbescheides verneint.
7
Die Klägerin macht geltend, ihr sei eine unzulässige Prüfungswaffe vorgelegt worden. Die Repetierbüchse vom Typ Steyr Mannlicher entspreche nicht dem Prüfungsleitfaden der zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde für den praktischen Teil der Jägerprüfung nach § 14 der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (JFPO) vom 22. Januar 2007 (GVBl S. 59). Es handele sich nicht um den in Nr. II.2 des Prüfungsleitfadens festgelegten Waffentyp einer Repetierbüchse moderner Bauart mit Rückstecher oder Feinabzug, denn diese Waffe sei nicht moderner Bauart und habe einen Doppelzüngelstecher. Dieser Einwand ist nicht geeignet, die Verwendung einer unzulässigen Prüfungswaffe darzulegen.
...
10
Entgegen ihrer Auffassung wurde der Klägerin keine unzulässige, dem Inhalt des Prüfungsleitfadens nicht entsprechende Prüfungswaffe vorgelegt.
11
Soweit sie geltend macht, als Repetierbüchse moderner Bauart habe die konkrete Prüfungswaffe statt eines Rückstechers einen Doppelzüngelstecher aufgewiesen, verkennt sie den Inhalt des Prüfungsleitfadens. ...


Der VGH ist hier offensichtlich zum selben Urteil gekommen, wie das Verwaltungsgericht.
Mit "und hätte das ganze verweigert." kommt man an dieser Stelle also offensichtlich nicht weiter - zumindest in Bayern.
Ob das in anderen Bundesländern anders ausgehen würde darf jeder gerne selbst ausprobieren. :devilish: :evil:

Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird in Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 13. September 2016 für beide Rechtszüge auf 5.070 EUR festgesetzt.


Frage an die Juristen hier: Was hat der ganze "Spaß" dann die Klägerin gekostet (Gericht, Anwalt, ...)?


WaiHei
 
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ich denke der fragesteller hat den faden hier grinsend verlassen ... falls nicht stehen alle sachdienlichen antworten wie er die prüfung besteht auf seite 1 . folgende seiten sind geschwafel und haarspalterei sowie infos mit denen man durchfällt heutzutage .

es ist die mühe nicht wert das noch weiter aufzugreiffen .

grüsse
 
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Ich bin zunehmend dafür KW nur nach zusätzlicher Prüfung zu genehmigen, dieselbe ausdrücklich nicht vor jagdlich verbildeten Prüfungskommisionen in Süddeutschland.
 
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Nein der Fragensteller verfolgt den Faden Kopfschütteln weiter und fragt sich ob es eine gute idee war die Frage zu stellen......

Allerdings war auch einiges an hilfreichen hinweisen dabei wofür ich mich herzlich bedanken möchte!
 
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Aha!
Denk' noch mal nach!
Das ist doch Unsinn, was Du da schreibst!
DU gehst davon aus, dass der Zeigefinger selbstverständlich sofort den Abzug berührt und nicht erst dann, wenn der Oberhebel schon (fast) am Endanschlag und der Verschluss entriegelt ist.
Was soll daran logisch sein?
Es kann BEIDES passieren, je nachdem wie jemand die Waffe greift, welche Handschuhgröße er hat, ...
Zu unterstellen, dass das selbstverständlich immer "sofort" passiert ist genau so realistisch, wie anzunehmen ein Besoffener würde einen Unfall immer auf den ersten paar hundert Metern verursachen.

WaiHei

Diese Ein- und Auslassung wird nicht "wahrer" nur weil sie von dir stammt.
Dir als erfahrenem Jäger und Waffenbenützer würde das niemals passieren,
aber nicht nur einem noch unerfahrenem JJ durchaus.
Ein eingestochener Abzug löst nunmal bei einer ungleich geringeren Berührung aus,
als sich der Oberhebel einer KLW bewegen lässt.
Macht aber nix, denn ich muss nicht recht haben.
Außerdem hinkt der Vergleich auf allen 3 Drillingsläufen.

Schönes WE und bleiben Sie sicher.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
N
Jungs egal, wie oft ihr das hier schreibt. Egal, was sinnvoll ist. Egal, obs draussen regnet oder nicht, egal ob LW oder KW:

in Bayern:

- Zustandsbeschreibung - nix anfassen
- in den sicheren Bereich drehen (evtl Leute wegschicken)
- auf dem Tisch sichern, falls nötig
- aufnehmen und den ganzen Rest machen

Ungesichert aufnehmen führt zu Problemen.

Das war im Kontext "Prüfung" gefragt und das haben ich und andere schon vor 4 Seiten beantwortet. Das könnt ihr aber gerne noch 5 Seiten lang diskutieren.
Na bei meiner Prüfung war das anders.
Wie gsagt, am Tisch hat da keiner rumgefummelt.
In Richtung sicherer Bereich aufnehmen und sofort sichern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Nein der Fragensteller verfolgt den Faden Kopfschütteln weiter und fragt sich ob es eine gute idee war die Frage zu stellen......

Allerdings war auch einiges an hilfreichen hinweisen dabei wofür ich mich herzlich bedanken möchte!
Sowas sollte einem hald der drr Kompetente Ausbilder oder Kursleiter beantworten können. Der weiß es als einziger sicher was wie in der Prüfung verlangt wird. Sonst ist er fehl am Platz.
 

JMB

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Diese Ein- und Auslassung wird nicht "wahrer" nur weil sie von dir stammt.
Diese "Einlassung" (über den Rest Deiner spitzen Bemerkung schweigt des Dichters Höflichkeit) hat nichts mit mir zu tun, sondern beruht auf Kenntnis des Drillings und logischen Überlegungen.


Dir als erfahrenem Jäger und Waffenbenützer würde das niemals passieren,
Wie ich gerne sage: Es gibt die, denen es schon passiert ist und den Rest. Der "Rest" unterteilt sich in diejenigen, die es noch vor sich haben und diejenigen, denen es nie passiert.
Zu welcher der beiden Rest-Gruppen ich gehöre weiß ich nicht - das lässt einen vorsichtig bleiben.
ICH würde nie sagen "Das passiert MIR NIE!"


Ein eingestochener Abzug löst nunmal bei einer ungleich geringeren Berührung aus, als sich der Oberhebel einer KLW bewegen lässt.
Stimmt genau! Er löst aber nicht autom. aus, wenn man - auch mit viel mehr Kraft als für den Stecher notwendig wäre - den Oberhebel bewegt, sondern nur, wenn man ihn berührt (oder durch eine starke Erschütterung).
Der Auslösezeitpunkt hängt also von der Berührung des Stechers ab und die kann zu jedem Zeitpunkt des hantierens geschehen - also wenn der Verschluss noch verriegelt ist oder eben, wenn er nicht mehr verriegelt ist.

Außerdem spricht doch Deine eigene Argumentation dafür eine eingestochene Waffe NICHT zu brechen, eben weil "Ein eingestochener Abzug nunmal bei einer ungleich geringeren Berührung auslöst, als sich der Oberhebel einer KLW bewegen lässt." und, nach eben DEINER Aussage "die Sicherungen an KLW nicht so zuverlässig sind".


Außerdem hinkt der Vergleich auf allen 3 Drillingsläufen.
Nein! Tut er nicht, denn er beschreibt genau die verschiedenen, möglichen Varianten.


WaiHei
 
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