Horrido,
folgender Fall bei der VGP bei der Fuchsschleppe:
Führer setzt den Hund dreimal an bei der Fuchsschleppe. Der Hund hat vorher nicht zum Stück gefunden. Beim dritten mal findet der Hund zum Fuchs und nimmt auf. Beim Rückweg läßt der Hund den Fuchs fallen, nimmt nicht mehr auf und kehrt ohne Fuchs zum Führer zurück.
Meines Erachtens gemäß der neuen PO:
Schleppe Hinweg, Bringen Rückweg
Haarwildschleppe: §12 (8a) Der Hund darf dreimal angesetzt werden. Entsprechende Prädikatsminderung: somit LZ2 genügend zudem siehe auch §13 1b) Bringen, bei der Fuchsschleppe kann jedoch der Hund auch dann insgesamt dreimal angesetzt werden, wenn er den gefundenen Fuchs nicht bring.
Bringen: §13 ungenügend LZ0
Ist das korrekt?
folgender Fall bei der VGP bei der Fuchsschleppe:
Führer setzt den Hund dreimal an bei der Fuchsschleppe. Der Hund hat vorher nicht zum Stück gefunden. Beim dritten mal findet der Hund zum Fuchs und nimmt auf. Beim Rückweg läßt der Hund den Fuchs fallen, nimmt nicht mehr auf und kehrt ohne Fuchs zum Führer zurück.
Meines Erachtens gemäß der neuen PO:
Schleppe Hinweg, Bringen Rückweg
Haarwildschleppe: §12 (8a) Der Hund darf dreimal angesetzt werden. Entsprechende Prädikatsminderung: somit LZ2 genügend zudem siehe auch §13 1b) Bringen, bei der Fuchsschleppe kann jedoch der Hund auch dann insgesamt dreimal angesetzt werden, wenn er den gefundenen Fuchs nicht bring.
Bringen: §13 ungenügend LZ0
Ist das korrekt?