[Niedersachsen] Schalldämpfer in Niedersachsen

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Hochgradig gefährlich ist das. Es gibt nicht nur das Gesetz sondern auch die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz. Da steht mehr drin.... Jemandem eine KW ausleihen, der keine EWB hat, ist auch eine schlechte Idee.
Der Verkauf von SD an Jäger ohne Voreintrag auch. Das kostet ggf. die Zuverlässigkeit.

Hier über die Mißstande in Niedersachsen zu motzen ist eine Sache.
Wichtiger ist es, das im Innenministerium zu tun. Abgeordneten schreiben. Usw.
Fragen, warum der kürzlich aus S-H hergezogene Nachbar so viel zuverlässiger ist! Warum kann der hessische Begeher in meinem Revier mit SD jagen, ich als Pächter aber nicht? Muss ich in ein anderes Bundesland ziehen, damit ich so zuverlässig bin, dass ich einen SD bekommen kann?
 
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Hochgradig gefährlich ist das.

Ich selber würde es auch nicht machen, mich würde allerdings interessieren, ob es erlaubt ist. Nach dem Gesetz wie ich es lese schon, zu den Verwaltungsvorschriften kann ich nichts sagen. Allerdings wäre es verwunderlich, wenn die Ämter bei dem Entzug der Zuverlässigkeit frei entscheiden könnten.

Das man keine KW an jemanden verleihen darf, der kein Voreintrag hat ist klar.
Aber ein SD für eine Langewaffe ist rechtlich ein Langwaffe, richtig?
 
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Ja ist richtig. Trotzdem wird er eben anders behandelt.
Im Übrigen darf man Kurzwaffen leihen wenn man im Besitz einer WBK ist, wie das mit den Schalldämpfern ist konnte keiner so richtig beantworten. Meine Behörde hab ich das allerdings noch nicht gefragt wie da der rechtliche Stand ist
 
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5 Feb 2011
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Auszug aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (Entleihen von Waffen):

"12.1.1.1 Mit Nummer 1 Buchstabe a wird die vorübergehende Entleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als unbedenklich auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die Befristung auf einen Monat soll das Vagabundieren von Schusswaffen – insbesondere die Dauerentleihe – verhindern. Für eine längere Entleihe ist eine Besitzerlaubnis der Waffenbehörde notwendig.

Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt; Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Freigestellte die Waffe nicht gegenüber dem ihm anerkannten Bedürfnis zweckentfremdet."

Wenn deine Behörde bzw. dass Innenministerium deines Landes kein Bedürfnis anerkennt (z.B. für SD) darfst du nicht leihen. Du begehst einen Verstoß und der Verleiher auch, da er einem nicht Berechtigten ein EWB-pflichtiges Teil überlässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Bin selbst Niedersachse.

Vielleicht sollte man sich mal damit abfinden, dass die aktuelle Regierung nicht in der Lage ist, den Jägern im Land einen Schalldämpfer zur Gesundheitsprävention anzubieten. Punkt!

Das geeiere ist doch unwürdig und unfähig. Also merke ich es mir und schmiere es den Vertretern der regierenden Parteien wo es geht unter die Nase. Was sie von mir zu erwarten haben, können sich die Betreffenden dann selber denken.
 
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Bin selbst Niedersachse.
...
Das geeiere ist doch unwürdig und unfähig. Also merke ich es mir und schmiere es den Vertretern der regierenden Parteien wo es geht unter die Nase. Was sie von mir zu erwarten haben, können sich die Betreffenden dann selber denken.

Man darf nicht darüber nachdenken, dass jagende Bürger aus anderen Bundesländern in Niedersachsen Gesundheitsschutz für sich in Anspruch nehmen können, während der niedersächsische Bürger in seinem Bundesland dabei staunend zuschauen / zuhören kann.

Absurder geht es kaum - eine unglaubliche Posse.
 
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Nachdem wir uns einig sind, dass der aktuelle Zustand in Niedersachsen bananenrepublikanisch ist, sollten wir uns überlegen, wie wir - natürlich gesetzestreu - zu unserem Recht auf Gesundheitsschutz kommen.
Frage an die politisch/juristisch Versierten: bringt eine Beschwerde beim nds. Innenministerium etwas (es gibt dafür ja sogar eine extra Beschwerdestelle)?
Soll man erst mal die Füße stillhalten und das Urteil vom 28.11. abwarten, um nicht unnötig Energie zu verpulvern?
Ist eine Änderung der bananenrepublikanischen Zustände überhaupt zu erwarten? Warum hat sich der Gesetzgeber schließlich so lange mit der Jagdrechtsnovelle gequält, wenn nachher gar nichts dabei herauskommt?

Herzliche Grüße

Kimalainen
 
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Abwarten ist meiner Meinung nach nicht sinnvoll und notwendig. Andere Bundesländer haben Regelungen gefunden, die mit dem gleichen Waffengesetz vereinbar sind. Es liegt also am politischen Willen und nicht am Bundesverwaltung.
Das einzig Positive am Verfahren dort ist, dass bei einem guten Ausgang das Land Niedersachsen auch nicht daran vorbei kommt. Es geht aber eben bisher auch...
 
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Es wäre ein Affront gegenüber allen Landesregierungen - die bisher kein Problem damit haben Jägern Schalldämpfer zu genehmigen - wenn der niedersächsische Innenminister ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen hat. Die entsprechenden Landesregierungen werden geprüft haben, ob ihre Verfahren legal sind. Und da sowohl das Waffengesetz als auch die allgemeine Verwaltungsvorschrift dazu Bundessache sind, kann man in Niedersachsen nicht ernsthaft zu völlig anderen Erkenntnissen kommen.
Dafür braucht es kein Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht soll am 28.11. darüber entscheiden, ob Gesundheitsschutz ein Bedürfnis zum Erwerb von SD ist und somit Anspruch auf eine entsprechende EWB besteht. Daraus ließe sich dann ableiten, dass die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz in diesem einen Punkt verfassungswidrig ist. (8.1.6 Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpfern oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (z.B. Abschuss von Gehegewild bei weitergehend nachgewiesener Unumgänglichkeit der Verwendung eines Schalldämpfers)
 
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Ich warte gespannt, was am 28.11. entschieden wird. Jedenfalls habe ich mir fest vorgenommen, dass dieses Jagdjahr das letzte mit Kopfhörer sein wird. Seit ich auch noch Brillenträger bin, ist es nur noch eine Zumutung, dieses Ding zu tragen.
 
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Was ist eigentlich los hier im Lande Niedersachsen?
Da wird eine Provinzposse aufgezogen, aber es scheint niemanden zu interessieren. Ganze zwei knappe Pressemeldungen, aber kein Protest, keine "1000 Jagdhörner vor dem Innenministerium".
Unsere Jagdgäste aus SH kamen mit Schalldämpfer völlig legal zur Drückjagd, wir als Gastgeber mussten neidvoll zusehen und den Gehörschutz unter die Sturmhaube und über die Brillenbügel montieren. Nicht zu fassen.
HG
Kimalainen
 
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Was ist eigentlich los hier im Lande Niedersachsen?
Da wird eine Provinzposse aufgezogen, aber es scheint niemanden zu interessieren. Ganze zwei knappe Pressemeldungen, aber kein Protest, keine "1000 Jagdhörner vor dem Innenministerium".
Unsere Jagdgäste aus SH kamen mit Schalldämpfer völlig legal zur Drückjagd, wir als Gastgeber mussten neidvoll zusehen und den Gehörschutz unter die Sturmhaube und über die Brillenbügel montieren. Nicht zu fassen.
HG
Kimalainen


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