Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die in fremden Revieren Fallen stellen oder gar mit der Waffe auf “Problemwölfe” ansitzen – möglicherweise müssen sich Brandenburger Jäger an diese Vorstellung gewöhnen.
Man darf mit Spannung erwarten wie zukünftig eine private Firma die Vergrämung, den Fang und auch die Tötung von „Problemwölfen“ ohne hoheitliche Befugnisse im Land Brandenburg übernehmen soll.
Wie ist die Restlage ausserhalb staatlicher Liegenschaften zu bewerten ? Was geschieht sollte in Bereichen mit "privatem" Jagdausübungsrecht ein dem Jagdrecht unterliegendes Tier in diese Falle geraten. Welche Befugnisse hat diese private Firma beim Führen von Waffen in privaten Revieren, wie sind die Fragen der Haftung
geregelt ?
Das Ganze erinnert an ein Editoral von Hornung vor einiger Zeit mit dem Titel " Der Wolf als trojanisches Pferd in den Revieren".
>>Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) hat einem Medienbericht zufolge eine Privatfirma damit beauftragt, sogenannte Problemwölfe zu fangen und zu entnehmen. Im November 2017 hatte das Land eine Ausschreibung für einen Werkvertrag zur “Ermittlung und Bewertung verhaltensauffälliger Wölfe und Vergrämung, Fang und Entnahme verhaltensauffälliger Wölfe im Land Brandenburg” ausgeschrieben (JAWINA berichtete). Nach Informationen von JAWINA hat sich das Forum Natur Brandenburg (FNB) an der Ausschreibung beteiligt und angeboten, in Zusammenarbeit mit den FNB-Mitgliedsverbänden, insbesondere dem Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) und dem Berufsjägerverband Brandenburg, die ausgeschriebenen Dienstleistungen mit je drei qualifizierten Beauftragten pro Landkreis zu übernehmen – und zwar kostenneutral. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an eine Privatfirma mit den Ausschreibungsrichtlinien des Landes Brandenburg und der EU in Einklang zu bringen ist.
brandenburg-privatfirma-soll-problemwoelfe-fangen-und-entnehmen<<
http://www.forum-natur-brandenburg.de/wolfszentrum-gross-schoenebeck/2421
Man darf mit Spannung erwarten wie zukünftig eine private Firma die Vergrämung, den Fang und auch die Tötung von „Problemwölfen“ ohne hoheitliche Befugnisse im Land Brandenburg übernehmen soll.
Wie ist die Restlage ausserhalb staatlicher Liegenschaften zu bewerten ? Was geschieht sollte in Bereichen mit "privatem" Jagdausübungsrecht ein dem Jagdrecht unterliegendes Tier in diese Falle geraten. Welche Befugnisse hat diese private Firma beim Führen von Waffen in privaten Revieren, wie sind die Fragen der Haftung
geregelt ?
Das Ganze erinnert an ein Editoral von Hornung vor einiger Zeit mit dem Titel " Der Wolf als trojanisches Pferd in den Revieren".
>>Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) hat einem Medienbericht zufolge eine Privatfirma damit beauftragt, sogenannte Problemwölfe zu fangen und zu entnehmen. Im November 2017 hatte das Land eine Ausschreibung für einen Werkvertrag zur “Ermittlung und Bewertung verhaltensauffälliger Wölfe und Vergrämung, Fang und Entnahme verhaltensauffälliger Wölfe im Land Brandenburg” ausgeschrieben (JAWINA berichtete). Nach Informationen von JAWINA hat sich das Forum Natur Brandenburg (FNB) an der Ausschreibung beteiligt und angeboten, in Zusammenarbeit mit den FNB-Mitgliedsverbänden, insbesondere dem Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) und dem Berufsjägerverband Brandenburg, die ausgeschriebenen Dienstleistungen mit je drei qualifizierten Beauftragten pro Landkreis zu übernehmen – und zwar kostenneutral. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an eine Privatfirma mit den Ausschreibungsrichtlinien des Landes Brandenburg und der EU in Einklang zu bringen ist.
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