Hund erschossen: Polizei sieht Jäger im Recht

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
G

Gelöschtes Mitglied 21531

Guest
Es kann sich durchaus auch um einen einmaligen Übergriff des W. handeln, solche Hunde sind schnelle Fänger...einmal aus dem Einwirkungsbereich kann dafür reichen.

Notorische Wilderer gibt's heute wohl nur noch selten, hier gibt es keine Vernunftlösung.
Mein Vater löste in den 60er und 70ern solche Fälle endgültig, aber nie ohne vorheriges Gespräch mit den (bekannten) Besitzern, meist Landwirte mit ihrer großen Tierliebe...

Im Jahr 2018 und angesichts extremen Tierschutz-Bewußtseins in der Bevölkerung hat sich die Lage geändert und wieviele Gerichte entscheiden heute nicht zugunsten eines Jägers.
Heut ist davon abzuraten, selbst auf gegebener Rechtsgrundlage (Jagdschutz) einen Haushund zu töten, ohne vorherige andere Mittel auszuschöpfen (s. Post weiter oben).
Man sollte einen guten Rechtsanwalt schon vorher im Kopf haben.

@ Rudolf: als vermutl. JJ ist Dir zu raten, blieb da besser höchst sensibel im Thema !
 
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.048
Sind Hund und Besitzer bekannt, dann ist es immer besser, die Sache mit Anschreiben, Einschreiben und kostenpflichtiger anwaltlicher Unterlassungserklärung durchzufechten. Habe ich schon erfolgreich gemacht, und bei 500 Euro Anwaltskosten wird auch der renitenteste Hundehalter einsichtig.

Außer natürlich, der Hund ist ganz konkret in ein Tier verbissen und man hat keine andere Eingriffsmöglichkeit als zu schießen.

Aber was macht man, wenn das Revier ständig von unbekannten Kötern beunruhigt wird, die man zwar regelmäßig auf der Wildkamera hat, aber nur ab und zu selber in der Jagd antrifft ? Wo kein Halter um Abhilfe angegangen werden kann, weil nicht bekannt ?

Nur zum mittleren Teil: das kommt aufs Bundesland an. In BaWü darf man das nicht. Bin kein Jurist, aber man darf ja nicht mal auf einen Einbrecher im eigenen Haus schiessen, solange keine Notwehr erforderlich ist. Man kann so etwas immer nur sarkastisch formulieren, aber trotz eindeutiger Lage aus Sicht des Jägers (und des gesunden Menschenverstandes) ist die Gefahr des JS Verlustes einfach zu groß auf einen Hund anzulegen.

Vor vielen Jahren hat ein Bekannter von mir auch ein wildernden Hund erschossen. Auf der Tat, in Aktion, Reh tot,.. Er bekam nur Recht, weil eine Zeugenaussage als falsch angegeben bewiesen wurde. Nicht juristisch für mich nachvollziehbar und auch nur aus Gesprächen hat er gesagt, dass er belegen musste, dass der Hund gewildert hat, er nicht sofort geschossen hat, er niemanden gefährdet hat. Der Besitzer sagte, das Reh war schon tot, der Hund hat es nur gefunden. Nur (!!) weil die Polizei gleich vor Ort Spuren sichern konnte und später Gutachter hinzugezogen wurden, konnte bewiesen werden, dass der Hund gehetzt haben muss.

Leute die Ihre Hunde wildern lassen, haben eine anderes Rechtsbewusstsein und werden "uns" dann juristisch bis zum Abko... belangen. Das würde ich nie riskieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

MeierHans

Guest
Seit wann entscheidet eigentlich die Polizei, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder nicht? Entscheidet das nicht die Staatsanwaltschaft?
Immerhin gilt es doch zu klären, ob Art. 42 BayJG oder §17 TierSchG.
§17 TierSchG ist doch schließlich kein Antragsdelikt.
 
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
in der Tat, es ist noch immer Sache der StA zu entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird, denn n o c h ist die StA Herrin desselben. Einleiten (Sicherung v. Spuren, Feststellung der Zeugen, die sonst vielleicht nicht bekannt wären) mag die Polizei, ob es dann weitergeht - s.o. !

Vor Jahren habe ich im Vogelsberg mal mit zwei anderen Jägern zusammen ein Rudel Hunde geschossen, die planvoll - etwa wie Wölfe - insbesondere Rehe zu Stande hetzten und dann rissen.
Wildernde Hunde sind die Geißel eines Reviers !
Meine persönliche Meinung: Erschießen, immer - denn wer es einmal gemacht hat, widersteht der Versuchung nie wieder.
Mein R a t: Lasst es bleiben, der Aufstand der naturentwöhnten Irren ist viel zu groß, der danach entstehende Terror der Umwelt wirklich fies.
Der Staatsanwalt hat gegen u n s k e i n Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber es wurden Hochsitze angesägt, einer zerstört und auf meinen Vater wollte einer mit einem Hammer losgehen - weil der Besitzer zweier dieser Hunde auch noch eine Geldbuße zahlen musste.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man sich durchsetzen muss - wenn aber die Jagd wegen solcher Sachen jeglichen Spaß verliert... .
Es bleibt aber dabei, dass wir dann wieder die Sache mit der Jagd in den Griff kriegen könnten, wenn wir alle zumindest insoweit einig wären.
Die Sache mit der Falle und der Pansenschleppe, man mag es mir nachsehen, ist zwar vielleicht machbar, aber mir nicht wirksam genug - außerdem führt das nicht zum Besitzer, dem man eigentlich in den Hintern schießen müsste - mit Steinsalz, damit's schön eitert... .
Ich bin Hundeliebhaber bis zur Vernarrtheit - aber was nicht geht, geht nicht. I c h weiß, was ich tun und sagen muss, um glimpflich bis ganz sauber bei einer solchen Sache rauszukommen - trotzdem würde ich heutzutage den Finger gerade lassen, weil uns allen der Rückhalt in der Gesellschaft und bei den Behörden systematisch und in meinen Augen bewusst genommen wurde - und wir haben es uns brav gefallen lassen... .
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.801
Ich kenne einen solche Fall aus dem Revier meines Mentors, es handelte sich um einen Huskymischling den die Besitzerin nicht unter Kontrolle hatte. Insgesamt wurden drei Stück Rehwild gerissen, aber erst beim dritten konnte der Übeltäter eindeutig ermittelt werden. Die Behörden zeigten sich sehr engagiert und hilfsbereit, die Halterin bekam die Auflage, dass der Hund zukünftig Maulkorb zu tragen hat und wurde seitens der Behörde darauf hingewiesen, dass der Jagdpächter wenn der Hund noch einmal wildernd angetroffen wird befugt ist ihn zu erschießen. Außerdem wurde eine Geldbuße ~1.000 € fällig, m.E. sehr gute Arbeit seitens der Behörde.
 
Y

Yumitori

Guest
Ich kenne einen solche Fall aus dem Revier meines Mentors, es handelte sich um einen Huskymischling den die Besitzerin nicht unter Kontrolle hatte. Insgesamt wurden drei Stück Rehwild gerissen, aber erst beim dritten konnte der Übeltäter eindeutig ermittelt werden. Die Behörden zeigten sich sehr engagiert und hilfsbereit, die Halterin bekam die Auflage, dass der Hund zukünftig Maulkorb zu tragen hat und wurde seitens der Behörde darauf hingewiesen, dass der Jagdpächter wenn der Hund noch einmal wildernd angetroffen wird befugt ist ihn zu erschießen. Außerdem wurde eine Geldbuße ~1.000 € fällig, m.E. sehr gute Arbeit seitens der Behörde.
Zum Gruße,
toll gelaufen, magst Du uns das Bundesland mitteilen, wo Behörden noch s o vollumfänglich arbeiten ?
Vielen Dank, ich bin echt begeistert, dass es noch so etwas gibt !
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.344
Wenn es sich so wie im Startpost verlinkten Artikel zugetragen hat, war es ei klassischer Fall ("auf frischer Tat betroffen"). Dann (und für mich nur dann) ist ein erschießen des Hundes gerechtfertigt.
Sind Hund und Besitzer bekannt, dann ist es immer besser, die Sache mit Anschreiben, Einschreiben und kostenpflichtiger anwaltlicher Unterlassungserklärung durchzufechten. Habe ich schon erfolgreich gemacht, und bei 500 Euro Anwaltskosten wird auch der renitenteste Hundehalter einsichtig.

Außer natürlich, der Hund ist ganz konkret in ein Tier verbissen und man hat keine andere Eingriffsmöglichkeit als zu schießen.

Aber was macht man, wenn das Revier ständig von unbekannten Kötern beunruhigt wird, die man zwar regelmäßig auf der Wildkamera hat, aber nur ab und zu selber in der Jagd antrifft ? Wo kein Halter um Abhilfe angegangen werden kann, weil nicht bekannt ?
Warum sollte ich Anwaltskosten zu tragen haben, wenn ich unverlangt eine Unterlassungserklärung zugesendet bekomme? Ich sehe keine Geschäftsführung ohne Auftrag...und abmahnwürdig ist das Ganze wohl auch nicht.
 
Y

Yumitori

Guest
Warum sollte ich Anwaltskosten zu tragen haben, wenn ich unverlangt eine Unterlassungserklärung zugesendet bekomme? Ich sehe keine Geschäftsführung ohne Auftrag...und abmahnwürdig ist das Ganze wohl auch nicht.
Zum Gruße,
wenn man die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, muss man dann aber
erstens seinen Fiffi ganz fest anbinden und
dann damit rechnen, dass eine Unterlassungsklage kommt - und deren Kosten sind dann drin, wenn bewiesen werden kann, dass der Fiffi schon mal draussen sein Happi geholt hat.
Im Grunde reichen da Zeugen - also....
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.344
Zum Gruße,
wenn man die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, muss man dann aber
erstens seinen Fiffi ganz fest anbinden und
dann damit rechnen, dass eine Unterlassungsklage kommt - und deren Kosten sind dann drin, wenn bewiesen werden kann, dass der Fiffi schon mal draussen sein Happi geholt hat.
Im Grunde reichen da Zeugen - also....
Das ist korrekt, aber hier wurde der Eindruck erweckt, man müsse schon den bösen Brief bezahlen. Das gibt es ja nur bei Abmahnungen.
 
Y

Yumitori

Guest
Das ist korrekt, aber hier wurde der Eindruck erweckt, man müsse schon den bösen Brief bezahlen. Das gibt es ja nur bei Abmahnungen.
Zum Gruße,
für mich - ich bin aber Jurist, zugegeben - entstand er nicht, weil klar war, dass die im Raume stehende Möglichkeit, sie zahlen zu müssen, gemeint war.
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.058
Der Gesetzgeber könnte durchaus auch andere Wege gehen.

In BaWü wurde mit der Einführung des JWMG der Abschuss wildernder Hunde in der PRAXIS so gut wie unmöglich gemacht. (§ 49 JWMG)
Gleichzeitig gibt es aber keine gesetzliche Leinenpflicht für Hunde, weder örtlich bedingt, also im Wald, noch zeitlich an die Brut- und Setzzeiten geknüpft.

Allein durch die Möglichkeit einer Anzeige könnte man den ein oder anderen abschrecken, dabei käme weder Wild noch Hund zu Schaden.

Aktuelle? Gesetzeslage: https://totehunde.de/leinenpflicht-in-deutschland/
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
543
Besucher gesamt
682
Oben