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Muss man da irgendetwas Besonderes beachten? Gibt es eventuelle Fallstricke in den Verträgen?
weil Wildschaden bei einem BGSler und nichts anderes ist das, ist eine Frechheit. Wildschaden zahlen Pächter, die haben Rechte, BGSler nur Pflichten. Aber alles eine Frage der Nachfrage, je größer desto frecher.Neben einem vom Jagderlaubnisscheininhaber zu zahlenden Jagdentgelt sowie einer Verwaltungskostenpauschale müssen gegebenenfalls anfallende Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen entschädigt werden, Wildbred ist zu übernehmen und zu bezahlen. Rehwild, Sauen, sonstiges Niederwild."
was ist WOB
Sagen wir es mal so, ich würde nichtmal für Geld und 10 Keiler im Jahr in einer Stadt jagen, vorher gebe ich alles ab!Ihr wollt also dem Threadstarter, dem wir grad seine Faden versauen, auf diese elegante Art und Weise, von der Jagd in Hamburg (zu Recht) abraten.
Gibts eigentlich Punkte für vorsätzliches kapern von Fäden.
sca
Jo und ab 20 Punkten gibts ne Tretbootfahrt durch die SaharaIhr wollt also dem Threadstarter, dem wir grad seine Faden versauen, auf diese elegante Art und Weise, von der Jagd in Hamburg (zu Recht) abraten.
Gibts eigentlich Punkte für vorsätzliches kapern von Fäden.
sca
Jo und ab 20 Punkten gibts ne Tretbootfahrt durch die Sahara