Zum Thema "sog. Waffenverbotszonen":
Auch hier ist mal wieder nicht drin, was draufsteht:
Man meint ja zunächst, dass in so einer durchschnittlichen Waffenverbotszone natürlich das
Führen von Waffen verboten sein dürfte.
Also erstmal Schusswaffen, ganz allgemein ABC-Waffen, Hieb- und Stichwaffen wie Zweihänder, Sax, Gladius, Krummsäbel, Kürassiersdegen, Lanze und Hellebarde, dann natürlich Kriegshammer, Morgenstern und auch die Armbrust, Bogen und Steinschleuder. Selbstverständlich ist es dem Bürger auch untersagt, sein Belagerungskatapult mitzuführen, wobei das sowieso eher anhandlich ist. Aber: Besser verboten, als wenn nachher unschuldige Kinder tot sind (vom Belagerungskatapult überrollt oder so). Auch Arkebusen, Mitrailleusen und natürlich auch moderne Artillerie muss zuhause bleiben, genau so wie der Granatwerfer (Ach, was hatten wir damals, vor dem Verbot, immer so einen Spass damit in der Fussgängerzone. Und es ist ja nie jemand zu Schaden gekommen. Aber heute, ne ne ne!)
Das zu der Liste, die leider nicht vollständig ist.
Aber dem Laien ist klar: Das sind eindeutig alles Waffen, die sind da verboten in der Zone, warum auch immer. Hat wohl was mit Sicherheit zu tun.
Denkt sich der Laie so, und marschiert wohlgemuts mit seiner Werkzeugtasche zum Karstadt Plunder kaufen, durch die Waffenverbotszone.
Er wird kontrolliert, und siehe da:
"Was haben wir denn da, Freundchen? Aha, einen
Schraubenzieher. Und einen
Hammer! Hoho, da wird der Richter sich aber freuen...! Und Ihre legal besessenen Schusswaffen können Sie direkt abgeben, Sie waffenrechtlich unzuverlässiges Subjekt!"
Was, das glaubt ihr mir nicht?
Ist aber so.