Hallo in die Runde, ich habe eine Meute zur Jagd bestellt und dafür auch nach der Jagd ein Entgeld geleistet (man kann also von einem Vertragsverhältnis ausgehen). Selbstverstädnlich ist eine Versicherung abgeschlossen gewesen. Folgender Fall - die Meute rückt an zur Drückjagd auf Sauen, war auch so klar kommuniziert. Unmittelbar nach Beginn der Jagd ist ein Terrier in einen alten Bau verschwunden und dort auch erst am Folgetag schwerverletzt herausgekommen. Die Tierklinik hat alles gegeben, den Hund aufwendig operiert, zur Bepbachtung dort behalten, gegen Ende der Woche hat sich eine Entzündung eingestellt, die zum Einschläfern führte. Die Versicherung hat 1.500 € für den Hund bezahlt und pauschale 750,- € Behandlungskosten. Die Rechnung der Tierklinik ist aber um ein Vielfaches höher. Welchen Schadensersatzanbspruch hat der Meuteführer gegen den Jagdherrn? Er fordert den Differenzbetrag, der von der Versicherung nicht übernommen wurde und den Ersatz für eine Hundeweste, die anscheinen im Bau verblieben ist. Sicher werden wir uns, ich hoffe gütlich einigen, aber wie ist die rechtliche Wertung. Es war zu einer Drückjagd auf Sauen eingeladen und dazu die Meute bestellt, es ging nicht um eine Baujagd. M.E. hätte der Hundeführer diesen Hund gar nicht einsetzen dürfen, wenn die Gefahr besteht, dass der Einschlieft. Nun ist die Vermutung, dass der Hund vom Dachs maltretiert wurde, kann aber nicht nachgewiesen werden, da er erst am Folgetag wieder zum Vorschein kam. Habt Ihr einen solchen Fall schon einmal gehabt, wie ist Eure Meinung? Wer haftet in welcher Höhe? Danke für Eure Beiträge.