Haftung bei Meutehund

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Hallo in die Runde, ich habe eine Meute zur Jagd bestellt und dafür auch nach der Jagd ein Entgeld geleistet (man kann also von einem Vertragsverhältnis ausgehen). Selbstverstädnlich ist eine Versicherung abgeschlossen gewesen. Folgender Fall - die Meute rückt an zur Drückjagd auf Sauen, war auch so klar kommuniziert. Unmittelbar nach Beginn der Jagd ist ein Terrier in einen alten Bau verschwunden und dort auch erst am Folgetag schwerverletzt herausgekommen. Die Tierklinik hat alles gegeben, den Hund aufwendig operiert, zur Bepbachtung dort behalten, gegen Ende der Woche hat sich eine Entzündung eingestellt, die zum Einschläfern führte. Die Versicherung hat 1.500 € für den Hund bezahlt und pauschale 750,- € Behandlungskosten. Die Rechnung der Tierklinik ist aber um ein Vielfaches höher. Welchen Schadensersatzanbspruch hat der Meuteführer gegen den Jagdherrn? Er fordert den Differenzbetrag, der von der Versicherung nicht übernommen wurde und den Ersatz für eine Hundeweste, die anscheinen im Bau verblieben ist. Sicher werden wir uns, ich hoffe gütlich einigen, aber wie ist die rechtliche Wertung. Es war zu einer Drückjagd auf Sauen eingeladen und dazu die Meute bestellt, es ging nicht um eine Baujagd. M.E. hätte der Hundeführer diesen Hund gar nicht einsetzen dürfen, wenn die Gefahr besteht, dass der Einschlieft. Nun ist die Vermutung, dass der Hund vom Dachs maltretiert wurde, kann aber nicht nachgewiesen werden, da er erst am Folgetag wieder zum Vorschein kam. Habt Ihr einen solchen Fall schon einmal gehabt, wie ist Eure Meinung? Wer haftet in welcher Höhe? Danke für Eure Beiträge.
 
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"Selbstverstädlich ist eine Versicherung abgeschlossen gewesen"

Frage Wer hatte eine Versicherung abgeschlossen? Du oder der Meuteführer?
 
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Kennen die kleine anwalt Denen die das fragen können ?
Ich würde sagen der Besitzer von Hund ist selbst verantwortlich, wenn ich etwas mache mit meine Hunde bin ich doch verantwortlich das ich die Hunde im Griff habe ? Wir hatten letzt ein Hund gestorben nach Angriff von ein Schwein, die Jäger haben allen etwas in der Hut gelegt für der Besitzer aber aus eigene gutwil , ist ja irgendwo das Risiko das dazu kommt.
 
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Meine (laienhafte) Meinung zu diesem Fall.
Wenn eine Meute gegen Entgelt zur Jagd anreist, sollte sich der Meuteführer um entsprechende Versicherungen selbst kümmern. er wird ja unternehmerisch tätig.
Wenn dem Maurer, der mir mein Haus baut, eine Maschine kaputt geht, werde ich sie ihn wohl nicht ersetzen.
Bzgl. des Hundes wäre es eine schöne Geste, wenn alle, die an der Jagd beteiligt waren, etwas spenden würden.
 
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Rechtlich und richtig sind hier zwei paar Schuhe...rein rechtlich ist es wohl das Risiko des Auftragnehmers, wenn seine Arbeitsmittel bei der Auftragserfüllung kaputtgehen oder verloren werden, dafür kann er ja ggfs. auch eine Versicherung abschließen. Ansonsten gäbe es ja keinen Grund, nach der Jagd den Hut rumgehen zu lassen-
Insbesondere die verbliebene Schutzweste ist wohl "Pech"...sowas ist einzupreisen. Alles schwierig...
 
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Wenn du nicht zahlst kommt dieser Meuteführer nie wieder, zur Zahlung verpflichtet ist der Jagdleiter oder die Jagdgemeinschaft natürlich nicht. Weder für die Arztrechnung noch für die verlorene Weste.
 
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Wenn du nicht zahlst kommt dieser Meuteführer nie wieder, zur Zahlung verpflichtet ist der Jagdleiter oder die Jagdgemeinschaft natürlich nicht. Weder für die Arztrechnung noch für die verlorene Weste.

Und da stellt sich die Frage ob er wieder kommen soll. Wenn ich die Leistung eines Unternehmers buche, einen Vertrag schließe und die Leistung entgelte trägt der Auftragserbringer auch das Risiko das seine eingesetzten Maschinen und sein eingesetztes Material (der einfachheit halber betrachte ich hier den Hund einmal als Sache) einen Schaden nehmen kann. Hier gegen kann dieser sich versichern oder vorab vertraglich das Risiko dem Auftraggeber aufbürden (wenn er "dumm" genug ist das zu unterschreiben).
Ich würde erst einmal davon ausgehen dass du hierfür nicht haften musst (sofern nicht anders vereinbart). Man kann aus Anstand sich beteiligen, aber das gesamte von der Versicherung nicht abgedeckte Risiko wäre ich persönlich nicht bereit zu tragen!

Waihei
 
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Schaden um den Hund, aber ich sehe es hier genau so wie in den vorherigen Antworten schon geschrieben wurde.
Der Meuteführer hat seine Lesitung gegen Entgeld erbracht und gilt meiner Ansicht nach als Unternehmer somit ist er für seine " Werkzeuge" selbst verantwortlich. Die Leistung der von euch abgeschlossenen Versicherung ist doch eh schon ein positiver Akspekt den man nicht ausser Acht lassen sollte.
Also ich schließe keine Versicherung ab für den Heizungsbauer der bei mir im Haus tätig wird.
 
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Also, schon mal Danke für Eure Beiträge. Bei uns ist es, dass die Meute in der Regel eine Versicherung nachgewiesen haben will und diese auch erwartet. Dazu habe ich diese Versicherung abgeschlossen. Mit der Meute war ich nicht einverstanden, habe die nur genommen, weil meine Stammmeutean dem Tag schon belegt war. Hat mich insofern geärgert, weil die Meute zunäxhst den Revierteil Rehrein gearbeitet hat. War besonders ärgerlich, weil ich als Nachbarn den Staat habe und es eine revierübergreifende Jagd war. Ich habe kein Rehwild freigegeben, im Staat sind 18 Stück geschossen worden. Dann haben die die Sauen aus der Dickung nicht rausgebracht und dann die Sache mit dem Bau, der Hund war wirklich nach einer halben Stunde Jagd im Bau verschwunden. Meine Versicherung hat dann auch schon in Summe die 2.250 € gezahlt. Das ist aber in etwa die Hälfte des Gesamtschadens inkl. Tierklinik.
 

JEF

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War der Abschluss der Versicherung durch dich vereinbarter Vertragsbestandteil? Und falls ja waren die Entschädigungsgrenzen dem Auftragnehmer bekannt oder ging er von "Versicherung deckt 100% ab" aus?
 
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Zusammenfassen sei gesagt: Du hast eine Versicherung abgeschlossen, damit die Meute für dich tätig wird. Somit bist du quasi Auftraggeber und der Meuteführer ist der Auftragnehmer, der nur unter bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt wurden, tätig wird.
Das Restrisiko in finanzieller Hinsicht ist ganz klar vom Auftragnehmer zu tragen, Deine Pflicht und Schuldigkeit ist mit Abschluss der Versicherung getan..
 

JEF

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Zusammenfassen sei gesagt: Du hast eine Versicherung abgeschlossen, damit die Meute für dich tätig wird. Somit bist du quasi Auftraggeber und der Meuteführer ist der Auftragnehmer, der nur unter bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt wurden, tätig wird.
Das Restrisiko in finanzieller Hinsicht ist ganz klar vom Auftragnehmer zu tragen, Deine Pflicht und Schuldigkeit ist mit Abschluss der Versicherung getan..

Siehe mein obigen Post. Über den Deckungsumfang muss schon Klarheit herrschen, sonst könnte ich auch nur 1€ versichern und sagen, siehste Versicherung besteht...
 
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Also, schon mal Danke für Eure Beiträge. Bei uns ist es, dass die Meute in der Regel eine Versicherung nachgewiesen haben will und diese auch erwartet. Dazu habe ich diese Versicherung abgeschlossen. Mit der Meute war ich nicht einverstanden, habe die nur genommen, weil meine Stammmeutean dem Tag schon belegt war. Hat mich insofern geärgert, weil die Meute zunäxhst den Revierteil Rehrein gearbeitet hat. War besonders ärgerlich, weil ich als Nachbarn den Staat habe und es eine revierübergreifende Jagd war. Ich habe kein Rehwild freigegeben, im Staat sind 18 Stück geschossen worden. Dann haben die die Sauen aus der Dickung nicht rausgebracht und dann die Sache mit dem Bau, der Hund war wirklich nach einer halben Stunde Jagd im Bau verschwunden. Meine Versicherung hat dann auch schon in Summe die 2.250 € gezahlt. Das ist aber in etwa die Hälfte des Gesamtschadens inkl. Tierklinik.

Rechtlich dürfte der Meuteführer, sofern Ihr per Vertrag nicht etwas anderes vereinbart habt keine Ansprüche mehr haben.
Es wurde, seinem Wunsch entsprechend eine Versicherung abgeschlossen und er sollte die Bedingungen gekannt haben (die Versicherungsleistungen bewegen sich im üblichen Bereich). Darüber hinausgehende Kosten unterliegen der Freiwilligkeit, sofern nicht per Vertrag etwas anderes festgelegt wurde.
Ob und in welchem Umfang Ihr Euch noch an der Differenz beteiligt liegt einzig auf Eurer Seite.

wipi
 

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