D
doghunter
Guest
Bis zu diesem Satz war ich der Meinung aller bisherigen Poster, keine Schuld und der Meuteführer hat Pech gehabt! Sein problem!Bei uns ist es, dass die Meute in der Regel eine Versicherung nachgewiesen haben will und diese auch erwartet. Dazu habe ich diese Versicherung abgeschlossen.
Dieser Satz sagt aber etwas anderes. Hier wurde im Vorfeld eine Versicherung erwartet, war Teil des Vertrages, und damit liegt der Ball beim Veranstalter! Was kann der Meuteführer dafür, dass der Vertragspartner eine zu geringe Versicherungssumme versichert!
Wenn ich einen Mietwagen Mercedes mit Vollkasko miete, will ich Vollkasko für einen Mercedes nicht für einen Golf!
Also könnte es hier zur Haftung für den Veranstalter kommen, da eine Versicherung Vorasusetzung für den Vertrag war...die Höhe der Versicherung muss der Veranstalter eben groß genug ansetzen, was hier nicht passiert ist
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: