Haftung bei Meutehund

D

doghunter

Guest
Bei uns ist es, dass die Meute in der Regel eine Versicherung nachgewiesen haben will und diese auch erwartet. Dazu habe ich diese Versicherung abgeschlossen.
Bis zu diesem Satz war ich der Meinung aller bisherigen Poster, keine Schuld und der Meuteführer hat Pech gehabt! Sein problem!

Dieser Satz sagt aber etwas anderes. Hier wurde im Vorfeld eine Versicherung erwartet, war Teil des Vertrages, und damit liegt der Ball beim Veranstalter! Was kann der Meuteführer dafür, dass der Vertragspartner eine zu geringe Versicherungssumme versichert!

Wenn ich einen Mietwagen Mercedes mit Vollkasko miete, will ich Vollkasko für einen Mercedes nicht für einen Golf!
Also könnte es hier zur Haftung für den Veranstalter kommen, da eine Versicherung Vorasusetzung für den Vertrag war...die Höhe der Versicherung muss der Veranstalter eben groß genug ansetzen, was hier nicht passiert ist
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

JEF

Registriert
27 Feb 2005
Beiträge
1.520
Bis zu diesem Satz war ich der Meinung aller bisherigen Poster, keine Schuld und der Meuteführer hat Pech gehabt! Sein problem!

Dieser Satz sagt aber etwas anderes. Hier wurde im Vorfeld eine Versicherung erwartet, war Teil des Vertrages, und damit liegt der Ball beim Veranstalter! Was kann der Meuteführer dafür, dass der Vertragspartner eine zu geringe Versicherungssumme versichert!

Wenn ich einen Mietwagen Mercedes mit Vollkasko miete, will ich Vollkasko für einen Mercedes nicht für einen Golf!
Also könnte es hier zur Haftung für den Veranstalter kommen, da eine Versicherung Vorasusetzung für den Vertrag war

Mein Reden. Siehe mein Post...
 
Registriert
5 Jul 2012
Beiträge
2.371
Unabhängig von der Haftungsfrage hört sich das jetzt für mich nicht nach einer professionellen Meute an. Jemand der das als Dienstleistung macht ist normalerweise besser vorbereitet.

Kein eigener Vertrag oder Vorgaben bzgl. Mindestversicherung, die Weste ersetzt haben zu wollen etc. - das klingt irgendwie nicht nach jemanden, der das dauerhaft als Dienstleistung erbringt.

Sind auch noch soziale Verbindungen und Netzwerke zu berücksichtigen?
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.001
Dieser Satz sagt aber etwas anderes. Hier wurde im Vorfeld eine Versicherung erwartet, war Teil des Vertrages, und damit liegt der Ball beim Veranstalter! Was kann der Meuteführer dafür, dass der Vertragspartner eine zu geringe Versicherungssumme versichert!

Welche der üblichen Drückjagdversicherungen (Tagesversicherung) deckt denn 100% aller möglichen Schäden ab?

Diese Versicherungen decken in der Regel max. 2.500 Euro ab.

Screenshot 2019-01-17 11.04.05.png
 

JEF

Registriert
27 Feb 2005
Beiträge
1.520
Welche der üblichen Drückjagdversicherungen (Tagesversicherung) deckt denn 100% aller möglichen Schäden ab?

Diese Versicherungen decken in der Regel max. 2.500 Euro ab.

Anhang anzeigen 65238
Quasi keine. Die hier thematisierte dürfte, ob der genannte Versicherungssummen, die Gothaer sein. Und damit einer der in diesem Bereich meist verwendeten.

Deutlich umfangreicher wird die Entschädigung nur mit einer Tierkrankenversicherung. Diese wiederum kann sinnigerweise (da Jahresvertrag) nur der Halter selbst abschließen.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.287
Deutlich umfangreicher wird die Entschädigung nur mit einer Tierkrankenversicherung. Diese wiederum kann sinnigerweise (da Jahresvertrag) nur der Halter selbst abschließen.
Und damit wäre er gut beraten, die Frage ist, ob "Jagdprofis" mit erheblichem Verletzungsrisiko auch zu vernünftigen Tarifen versicherbar ist. Klingt ja wie eine Hochwasserversicherung an der Mosel...
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.287
Schau doch mal in deinem Beispiel...ein Feld tiefer!

Gesamtleistung Tod / Nottötung / Tierarzt unbegrenzt! Abhandenkommen 2.000 €

Damit wäre der Schaden in dem Eröffnungsachverhalt abgedeckt
Dann möchte man aber sicher nicht die Zahl ganz rechts unten in dem farbigen Feld sehen, die dürfte sich deutlich nach oben bewegen.
 
Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
1.185
Kommt dann doch ganz drauf an, was für eine Versicherung zugesagt/gefordert wurde. Ist das nicht besprochen worden, richtet man sich danach, was üblich ist.
 
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
der Faden ist ein sehr gutes Beispiel, wie kompliziert sich die Beurteilung der Rechtslage gestalten kann, wenn man nicht dabei war (wie regelmäßig Anwalt und Richter) und wie wichtig es ist, die kleinste Einzelheit nicht nur zu kennen, vielmehr auch ggf. schriftlich zu vereinbaren.
Die Übernahme der Versicherungskosten allein ist noch lange keine Haftungsübernahme - es sei denn, der Meutehalter habe Wert darauf gelegt, a l l e s versichert zu bekommen, also mehr als das, was üblich ist.
Stellen wir uns doch nur mal vor, in der Meute läuft ein extrem seltener und bestens ausgebildeter Zuchtrüde; der ist extrem viel Geld wert, aber das kann der Besteller (Auftraggeber) nicht wissen und dann kann man ihm kaum abverlangen, höchstmögliche Deckungssummen abzuschließen. Wohl aber dann, wenn der Meutehalter (Auftragnehmer) ausdrücklich darauf hinweist und man sich einigt, dass der Auftraggeber die Versicherung auch insoweit übernimmt.
Wenn der TS offenbar mit dem Meutehalter bzw. seinem Vorgehen nicht einverstanden war, so ist es wohl kaum schlimm, wenn der nicht mehr kommen will.
Ungeachtet dessen tut es mir wahnsinnig leid um den Hund und ich denke, dass ich als Jagdleiter/-Pächter ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von den Jagdteilnehmern einen Obolus erbitten und den fehlenden Betrag zahlen würde - aber mir wirklich schriftlich vom Meutehalter bestätigen lassen würde, dass die "Zahlung zur vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht für Vergangenheit und Zukunft" erfolge.
 
D

doghunter

Guest
Dann möchte man aber sicher nicht die Zahl ganz rechts unten in dem farbigen Feld sehen, die dürfte sich deutlich nach oben bewegen.
Ja, aber das ist nicht das problem des Meuteführers. Ist eine Versicherung vereinbart, dann muss jeglicher Schaden bereinigt werden. Das Risiko liegt m. M. nach beim Veranstalter! 50 e mehr bei der Versicherung hätten hier ein paar tausend Euro erspart!
Ist ähnlich bei der Hausratversicherung! Man sollte sich entsprechend absichern oder trägt den Schaden selbst
 
D

doghunter

Guest
Die Übernahme der Versicherungskosten allein ist noch lange keine Haftungsübernahme - es sei denn, der Meutehalter habe Wert darauf gelegt, a l l e s versichert zu bekommen, also mehr als das, was üblich ist.
Aber wie oben in dem Beispiel angegeben sind 850€ für TA Kosten deutlich zu wenig, denn es kann einiges passieren bei einer Dj! Ich sehe hier ein deutliches Versäumnis des Veranstalters, wenn eine Versicherung abgesprochen war! Versicherung heißt, kein finanzieller Schaden für mich!
 
Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
1.185
Ich sehe hier ein deutliches Versäumnis des Veranstalters, wenn eine Versicherung abgesprochen war! Versicherung heißt, kein finanzieller Schaden für mich!

Wenn man so argumentiert, kann der TE auch argumentieren, dass er eine Meute für eine DJ gebucht hat und nicht für eine Baujagd und der TE kann nun mal nichts dafür, dass der HF seine Meute nicht unter kontrolle hat und der Vertragserfüllung (DJ) nicht entsprechend nachkommt, indem er einen anscheinend nicht gut genug ausgebildeten Hund mit auf die DJ nimmt.

Wie gesagt, kann man so sehen. Auch vor Gericht.
 
D

doghunter

Guest
Wenn man so argumentiert, kann der TE auch argumentieren, dass er eine Meute für eine DJ gebucht hat und nicht für eine Baujagd und der TE kann nun mal nichts dafür, dass der HF seine Meute nicht unter kontrolle hat und der Vertragserfüllung (DJ) nicht entsprechend nachkommt, indem er einen anscheinend nicht gut genug ausgebildeten Hund mit auf die DJ nimmt.
Sicher, kann man so argumentieren! Kommt dann auf den Richter an! Aber dann kommt wieder "Tiere sind nie 100% zuverlässig" usw. von der Gegenseite! Passieren kann so etwas immer. Vor einigen Wochen ging eine MEute auf "Kühe" los (war in den medien)....hier sollte man bei der Versicherung nicht sparen, wenn man eine Versicherung als Veranstalter verfplichtet!

Zumal es in dem o.g. Fall nur 50 € mehr sind
Unbenannt.jpg
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
384
Besucher gesamt
523
Oben