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die besitzer von kurzwaffen in 5,7x28 haben sie vor ein paar jahren staatlicherseits ziemlich gef....t als die teile paraktisch über nacht verbotenen gegenstände wurden.
also KW müßten dafür in Dtl. illegal sein, da Zentralfeuer und Geschoßdurchmesser bis 5,7mm/.22 und die dafür eingerichteten KW nach dem 31.12.1970 gebaut wurden.
Ist ja das große Paradoxon bei den KW für die .22Jet (S&W M53) und die .221Rem. Fireball (Rem. XP-100 und Thompson Center Con.). Wurde der Revolver, resp. die Einzelladerpistole vor dem 01.01.1971 gebaut (Bauzeit M53 von 1962-1974, XP-100 in .221Rem.FB von 1963-1985) ist sie in Dtl. legal zu erwerben und mit Berechtigung legal führen, wurde sie ab dem 01.01.1971 gebaut ist sie, nach dem WffG ein Verbotene Schußwaffe, obwohl ein und dasselbe Modell.