Axt/Machete im Kofferraum

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Das wage ich sowohl bei der Polizei (Land und Bund) als auch bei der Bundeswehr zu bezweifeln.
Leider!

Wenn im 150 Worte umfassenden Testdiktat des Einstellungstests 20 Fehler zulässig sind, dann ist klar, aus welcher Schicht die rekrutieren müssen.

Aus Ihnen wurde wohl kein Polizist. 🤭😉
 
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I
>>Die Realität ist nur eine Interpretation des Gehirns. <<
Erich Kasten, Psychotherapeut und Professor für Psychologie am Uniklinikum Lübeck

;)
Ich empfehle darüber hinaus Waczlawik und seine Thesen zum Radikalen Konstruktivismus.
Buchtipp:
-Paul Watzlawick: „Wie Wirklich ist die Wirklichkeit“, R. Piper & Co Verlag, 22.Aufl., München 1976
- H. Gumin und H. Meier: „Einführung in den Konstruktivismus“, (Paul Watzlawick. „Wirklichkeitsanpassung oder angepaßte Wirklichkeit), R. Olderboug Verlag, München1985
 
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https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html
Ich habe es gerade mal gegockelt, wenn es kein Fake ist, dann wurde der Passus geändert:
Hieb- und Stoßwaffen
Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
früher wurde afaik noch auf den Menschen beschränkt.
 
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Axt und Kettensäge sind ja unkrtitisch.
Warum dann nicht Bayonett, Hirschfänger(regelmäßig über 12 cm) und Machete 》12 cm in eine sporttasche für 10 euro von KIK. 1 euro zahlenschloß und dann einfach 365 tage im Jahr im Kofferraum spazieren fahren , lagern etc. ?
Der jagdnicker bleibt natürlich in der Mittelkonsole!
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Axt und Kettensäge sind ja unkrtitisch.
Warum dann nicht Bayonett, Hirschfänger(regelmäßig über 12 cm) und Machete 》12 cm in eine sporttasche für 10 euro von KIK. 1 euro zahlenschloß und dann einfach 365 tage im Jahr im Kofferraum spazieren fahren , lagern etc. ?
Der jagdnicker bleibt natürlich in der Mittelkonsole!


Weil vorauseilender Gehorsam nicht gut für uns alle ist. Ich hatte die Machetendiskussion schon mehrmals beim Zoll. Auf den Hinweis, das Sie mir gerne den Hochsitz regelmässig freischneiden kommen dürfen war alles o.k.
 
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Was für ein Thread.

Hier wird spekuliert und polemisiert, aber letzten Endes hat keiner einen Paragraphen ausgegraben, warum der Transport einer Machete im Kofferraum (=verschlossenes Behältnis) verboten sein sollte.
 
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Da es das ja gerade nicht ist, kann das natürlich nicht geliefert werden.
Das wurde zumindest mehrfach hier korrekt dargestellt ;)

Es ist klar als Werkzeug definiert und eben keine Waffe.
Auch darf man Messer mit mehr als 12cm LIngenlänge (feststehend) einfach so dabei haben.
Man soll eben das Führverbot nicht mit anderen Dingen durcheinanderbringen.
 
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Selbst wenn es eine Waffe wäre! Eine Schreckschusspistole oder ein Luftgewehr darf ich genauso im Kofferraum transportieren. Zugriffsbereit darf es halt nicht sein.
 
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Sind wir schon so weit?
Belege das bitte mit einem Urteil.
Ärger mit der Trachtengruppe ist zwar immer mal möglich, hat aber (bis jetzt) vor Gericht noch keinen Bestand.

BVerwG 6 C 30.13 – Urteil vom 22. Oktober 2014
Vorinstanzen: OVG Münster 20 A 2430/11 – Urteil vom 28. Februar 2013 VG Köln 20 K 2979/10 – Urteil vom 22. September 2011

Das war der Fall, wo ein Jäger mit 0,4 Promille erwischt wurde. Der Fall in seiner Komplexität und meine verkürzte Aussagen passen natürlich nicht 100-prozentig zusammen. Die Diskussion, auch im Nachgang, war aber immer Interpretationsfrei.

Es gibt auch Fälle, bei denen Alkoholleinfluss ohne Jagdbezug zum Verlust der Zuverlässigkeit geführt haben. Auch hier, es gibt kein Urteil mit „einem Schnaps“ und auf die Schnelle findet man im Internet nur Fälle mit sehr hohen Promillewerten.

Die Diskussion kann gerne weitergehen, aber auch ohne Beleg oder juristische Ausbildung bin ich mir sicher, dass geringe Mengen an Alkohol im Blut zum Verlust des Jagdscheins führen können.

Den Fall mit der Munition suche ich irgendwann mal, ich gebe zu es kann auch in der Schweiz gewesen sein
 
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Sind wir schon so weit?
Belege das bitte mit einem Urteil.
Ärger mit der Trachtengruppe ist zwar immer mal möglich, hat aber (bis jetzt) vor Gericht noch keinen Bestand.

Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in einer Jackentasche ist zwar kein Straftatbestand, diese Fahrlässigkeit kann aber im Einzelfall auch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.

Findest du auf der Homepage des deutschen Jagdverbandes, ist ein Interview von Juni 2017. Einzelfälle muss ich googeln, aber ich denke das reicht auch so
 
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BVerwG 6 C 30.13 – Urteil vom 22. Oktober 2014
Vorinstanzen: OVG Münster 20 A 2430/11 – Urteil vom 28. Februar 2013 VG Köln 20 K 2979/10 – Urteil vom 22. September 2011

Das war der Fall, wo ein Jäger mit 0,4 Promille erwischt wurde. Der Fall in seiner Komplexität und meine verkürzte Aussagen passen natürlich nicht 100-prozentig zusammen. Die Diskussion, auch im Nachgang, war aber immer Interpretationsfrei.
Hier geschehen gleich mehrere Fehler. GEurteilt wurde über eine Schussabgabe auf Wild in betrunkenem Zustand. Es waren auch nicht 0,4 Promille. Man müsste das natürlich richtig lesen und dann korrekt umrechnen ;)
 

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