Ich kann die Kommentare #14 von
ReinerW sowie die Hinweise
(#12) von
Schorse2210 nur unterstützen.
Es ist sehr verführerisch schnell den grünen Ausgang im Flughafen bei der Rückkehr von einer Jagdreise mit Waffe im Gepäck zu benutzen. Besonders wenn man nach einem langen Nachtflug morgens an einen scheinbar „nicht besetzten Kontrollpunkt des Zolls“ ankommt. Besser nicht machen, was passieren kann beschreibt
Schorse2210 sehr treffend.
Einreise/Rückkehr nach Deutschland mit „Rückwaren“!
„Rückwaren“ – „INF3“ = Zolldeutsch!
Die passenden Links vom Zoll dazu:
https://www.zoll.de/DE/Privatperson...l-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Z...ertigungverfahren-bei-wiedereinfuhr_node.html
https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0028_fotoausruestung_im_urlaub.html
Wie schon in den Kommentaren #11 von
Mohawk und #14 von
ReinerW darauf hingewiesen,
könnte es bei der Rückkehr nach Deutschland Probleme beim Zoll mit den sogenannten „Rückwaren“ geben!
Hat man sich allerdings im Vorfeld (also vor der Abreise aus Deutschland) die Mühe gemacht und ist mit seinen Wertgegenständen (Waffen, Optik, Fotoapparat, Laptop usw.) die man mit auf eine Auslandsreise nehmen will sowie dem korrekt ausgefüllten Formblatt INF3 bei seiner Zolldienststelle gewesen und hat dort alles „amtlich“ begutachten u. beglaubigen lassen, dann dürfte es bei der Einreise keine Probleme geben.
Das heißt, man muss sich im Vorfeld viel Mühe machen.
Ob es immer notwendig ist, so viel Aufwand zu betreiben, das muss ich hier leider offen lassen. Ich habe mir vor Jahren die Mühe gemacht und das INF3 für meine Jagdwaffe mit Optik vom Zoll beglaubigen lassen. Leider hat das INF3 auch eine „Verfallzeit“, da es nur für einen bestimmten Zeitraum Gültigkeit hat. Theoretisch müsste man dann wieder los und die ganze Prozedur erneut vollziehen.
Fakt ist allerdings auch, dass ich bisher
nie bei allen meinen Jagdreisen ins Ausland das INF3 beim Zoll bei der Einreise in Deutschland vorzeigen musste. Im Klartext, es wurde vom Zoll bisher kein Nachweis verlangt. Manche Zollbeamten am Flughafen kennen den Nachweis gar nicht in Verbindung des INF3 als „Rückware“ von Waffen.
Wenn ich heute mit Jagdwaffe und Co. ins Ausland reise, dann habe ich das „abgelaufene“ INF3 als Quittung dabei.
Wer die geschilderte Prozedur nicht machen möchte, sollte auf jeden Fall alle Quittungen, Rechnungen usw. wo die Märchensteuer mit ausgewiesen wird von Waffe & Co. mitnehmen. Wenn dann ggf. bei der Einreise nach Deutschland das Thema beim Zoll aufkommen sollte, kann man nachweisen, dass die Ware in Deutschland gekauft und die Märchensteuer entrichtet wurde.
Hat man keine Nachweise dabei und die teure Flinte / Büchse mit Schaftholzklasse 12 und besser gefällt auch dem Zollbeamten und dieser verlangt einen Nachweis das man den Gegenstand schon vor der Abreise in Deutschland im Besitz hatte und man kann nichts vorweisen, dann wird der Gegenstand vom Zoll kurzerhand vorläufig beschlagnahmt und bleibt solange vor Ort, bis der Besitzer den Nachweis erbringt. Das könnte bedeuten, dass man eine zusätzliche Hin- und Rückreise zum Flughafen auf sich nehmen muss! Wer will das schon….
Empfehlung bei der Einreise nach Deutschland
Wenn man die Prozedur INF3 gemacht hat und man kommt auf der Rückreise zum Zoll, dann bitte nicht
voreilig das INF3 dem Zollbeamten präsentieren und sich wichtigmachen wie gut man vorbereitet ist. Damit weckt man nur „schlafende Hunde“ und ggf. ebenso einreisende Auslandsjäger mit Waffe & Co. die keine Nachweise dabei haben, haben dann schlechte Karten.
Ist nur ein freundlicher Hinweis allgemein an alle Auslandsjäger.