Schalldämpfer BW

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Ich habe folgendes von der Behörde bekommen.
Was nun?

Sehr geehrter Herr xxxx

Ihr oben genannter Antrag wurde mir zur weiteren Überprüfung vorgelegt. Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es derzeit leider nicht möglich, Schalldämpfer für jagdliche Zwecke zu genehmigen. Mit seinem Urteil vom 28.11.2018 (Aktenzeichen: G 6 C 4.18) hat das Gericht klargestellt, dass der Gehörschutz kein Bedürfnis im Sinne des § 8 Waffengesetz für einen Schalldämpfer darstellt, da es auch andere wirksame Methoden des Gehörschutzes gibt.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

  1. Wir stellen Ihren Antrag zurück, bis das Ministerium bzw. Regierungspräsidium Tübingen einen neuen Erlass diesbezüglich herausgibt. Dies sollte nach Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen im Mai der Fall sein, oder
  2. wir entscheiden jetzt über Ihren Antrag. Nach derzeitigem Stand würde dieser dann voraussichtlich abgelehnt werden. Jedoch könnten Sie dann gegen unsere Entscheidung im Rechtsbehelfsverfahren vorgehen.

Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie weiter verfahren möchten.

Sollten Sie noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Freundliche Grüße
I. A.
xxxxxx


Stadt Ulm

Bürgerdienste I
Sicherheit, Ordnung und Gewerbe
Olgastraße 66
89073 Ulm
 
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1 oder warte bis ende des Jahres.

https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/schalldaempfer-fuer-alle/

SCHALLDÄMPFER FÜR ALLE FRÜHESTENS ENDE 2019
Das Waffengesetz wird in erster Linie zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Das Gesetzgebungsverfahren steht allerdings noch ganz am Anfang. Derzeit laufen die Anhörungen, bevor dann die Bundesregierung den Entwurf ins parlamentarische Verfahren gibt.
Nach Einschätzung des DJV ist nicht vor Ende des Jahres 2019 mit einem Abschluss zu rechnen. Der DJV hält es für wünschenswert, dass die Neuregelung spätestens im Oktober und damit zur kommenden Drückjagdsaison, in Kraft tritt.
 
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Leider finde ich den aktuellen „Jäger in Baden-Württemberg“ nicht mehr, ist wohl schon in der Altpapiertonne. Da stand etwas dazu was, wenn ich mich richtig entsinne, der Aussage der Stadt Ulm zumindest in Teilen widerspricht.
Falls du Mitglied bist würde ich beim LJV anrufen und mich da beraten lassen
 
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1 oder warte bis ende des Jahres.

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SCHALLDÄMPFER FÜR ALLE FRÜHESTENS ENDE 2019
Das Waffengesetz wird in erster Linie zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Das Gesetzgebungsverfahren steht allerdings noch ganz am Anfang. Derzeit laufen die Anhörungen, bevor dann die Bundesregierung den Entwurf ins parlamentarische Verfahren gibt.
Nach Einschätzung des DJV ist nicht vor Ende des Jahres 2019 mit einem Abschluss zu rechnen. Der DJV hält es für wünschenswert, dass die Neuregelung spätestens im Oktober und damit zur kommenden Drückjagdsaison, in Kraft tritt.

Der DJV sollte es für wünschenswert halten das es überhaupt nicht zu einem "Abschluss" kommt, insbesondere nicht auf Grundlage des Referentenentwurfs. Wer nur auf den Erwerb von Schalldämpfern abstellt und den Rest dafür akzeptiert hat nicht alle Latten am Zaun.
 
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Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums ist noch nicht veröffentlicht. Allerdings plant das Bundesinnenministerium, wie oben schon geschrieben, die Schalldämpfer in § 13 WaffG aufzunehmen, d.h. dem Jägerprivileg zu unterwerfen. Der Irrsinn, dass das Bundesrecht (WaffG) in den Bundesländern derzeit vollkommen unterschiedlich angewendet wird, sollte damit zumindest in Bezug auf SD beendet sein. Und die Entscheidung des BVerwG wäre hinfällig.

Am 20.3.2019 schrieb die Süddeutsche Zeitung zudem über eine von der thüringischen Landesregierung angekündigte Änderung des dortigen Landesjagdgesetzes: SD werden dort zulässig sein. Die Regierung dort ist übrigens rot-rot-grün... :)
 

Leo

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Hängt auch stark von der Behörde ab :(
Bei mir im Kreis, kriegt man problemlos den Schalldämpfer, eben weil das Gehör schützen soll.
Man benötigt die passende Waffe, technisches Datenblatt des Herstellers (ausreichende Dämpfung) und eine Jagdgelegenheit (Pacht/Begehungsschein...).

Auch Kunden (alle Jäger) die Schalldämpfer bei mir gekauft haben, verschiedenste Bundesländer, hatten keine nennenswerten Probleme bei ihren Behörden.

Demnächst geh ich aber eh zu meiner Behörde, dann kann ich mal nachfragen auf welcher rechtlichen Basis/Anweisung die ihren liberalen Umgang mit den Schalldämpfern pflegen.
 
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4 Jul 2018
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Bin auch aus BW. Vor kurzem Schalli eintragen lassen -null Probleme. Bist Du Pächter? Bei meinem Begeher haben sie Zicken gemacht.
 
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Was ist wenn ich weder Pächter noch Begeher bin?
Darf ich in BW für gekaufte Einzelabschüsse keinen Dämpfer haben?
 
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Nein, die Genehmigung ist von der regelmäßigen Jagdausübung abhängig
 
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Das Prozedere in BW ist absolut lächerlich.
Baden-Württemberg (soweit ich mich erinnere)
Es wird der schriftl. Nachweis einer regelmässigen Jagdgelegenheit gefordert.
Regelmäßig wird nicht weiter definiert. Ob du jeden Tag gehst, 1x Woche, 1x Monat, 1x im Jahr oder alle 3 Jahre einmal, stets besteht eine Regelmäßigkeit.
Absolut lächerlich.
 
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30 Aug 2015
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Was für ein Unfug - was ist denn "regelmäßige Jagdausübung" ???????
Das kann man auslegen von täglich bis "regelmäßig" 1 Mal im Quartal........
Außerdem ist der Jagdschein die Grundlage und nicht ob ich Pächter oder Begeher bin.

CD

Oh, jetzt war ich zu langsam - #justus jonas hat schon alles gesagt....
 
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