Waffen am Zweitwohnsitz

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Muss diese olle Kamelle mal hochholen.

Nach Umzug aus einem anderen BL nach Bayern fordert der SB mich auf, bei Lagerung der Waffen am Zweitwohnsitz (zuvor Erstwohnsitz, dauernd bewohnt) eine „schriftliche Bestätigung von (Zweitwohnsitz) beizubringen, dass Sie dort weiterhin Ihre Waffen aufbewahren dürfen“

Jetzt will ich dem nicht gleich seinen Job erklären. Aber ist ja schon Blödsinn, oder?
 

tar

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Also sollst du dir das selbst bestätigen oder wie denkt er sich das?
 
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Nee, die Behörde vom neuen Zweitwohnsitz (also altem Erstwohnsitz) soll schriftlich erklären, dass sie mit der Lagerung am Zweitwohnsitz einverstanden ist.
 
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Nee, die Behörde vom neuen Zweitwohnsitz (also altem Erstwohnsitz) soll schriftlich erklären, dass sie mit der Lagerung am Zweitwohnsitz einverstanden ist.
Dann soll er doch selbst die Behörde anschreiben wenn er da Spaß dran hat.
Kannst ja auch noch einen Waffenschrank an einem Nichtwohnsitz aufstellen und da auch noch einen Teil deiner Waffen lagern.
 
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Auf welcher Grundlage soll das geschehen?Warum sollten die überhaupt gefragt werden bzw einverstanden sein müssen?Da würde ich mir vom Amt mal den § im Gesetz nennen lassen.
Ich kann auch Waffen in der Jagdhütte lagen-bei entsprechendem Safe-,oder beim Jagdfreund,etc.
Ich hab z.B. am Erstwohnsitz gar keine Waffen.
 
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Ich kenne auch keine Vorschrift, nach der man seiner Waffenbehörde den Lagerort der Waffen (bei einer Umlagerung. z.B.) melden muss..., oder gibt es da wirklich was?

Bernd.
 
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Auf welcher Grundlage soll das geschehen?Warum sollten die überhaupt gefragt werden bzw einverstanden sein müssen?Da würde ich mir vom Amt mal den § im Gesetz nennen lassen.
Ich kann auch Waffen in der Jagdhütte lagen-bei entsprechendem Safe-,oder beim Jagdfreund,etc.
Ich hab z.B. am Erstwohnsitz gar keine Waffen.

Denke mal, das basiert auf unserem neue Institut des „gefühlten ...“ - Wetters, Recht, Sicherheit... Wollte dem nicht gleich durch die Blume sagen, dass er wohl „neu“ ist...
 
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Ich kenne auch keine Vorschrift, nach der man seiner Waffenbehörde den Lagerort der Waffen (bei einer Umlagerung. z.B.) melden muss..., oder gibt es da wirklich was?

Bernd.

Kenne ich nicht auch nicht. Der wollte mich bei einer Kontrolle der Aufbewahrung als „Neubürger“ begrüßen. Hat er dann sein lassen, als er die Strecke gegoogelt hat..
 
S

Schorse2210

Guest
Hat er dann sein lassen, als er die Strecke gegoogelt hat..

Vielleicht doch nicht ganz so lustig wenn er Dir die Anfahrt dann mit der Kontrolle zusammen in Rechnung stellt. Oder ist das ein Pauschalpreis? Bei mir war noch nie jemand zu Hause und wenn sie es versucht haben, dann hat niemand aufgemacht! So ein Pech...
 
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Ich habe den Großteil meiner Waffen am Zweitwohnsitz, mit der WaffBeh am EWS abgeklärt. Jetzt wollte man mal kontrollieren kommen, aber nur das eine Gewehrchen am EWS reichte nicht. Also Amtshilfeersuchen an die WaffBeh am ZWS. Die winken ab, überlastet, schaffen "eigene Kunden" nicht. Das sagte mir der SB der WaffBeh am ZWS am Telefon ("isch hab da watt reinbekommen, Herr Beowulf....").
Die Alternativen waren: mit allen Waffen 330km durch die Republik juckeln und am EWS vorzeigen (Kontrolle Seriennummern) oder von allem Fotos machen nach Vorgabe Behörde, saubere Dokumentation von Aufbewahrung und Seriennummern (ganz praktisch für die Versicherung!). Meine Behörde in Niedersachsen wählte Nummer 2. Dabei fiel auf, dass sich seit Jahren ein Ablesefehler bei einer Seriennummer durch die WBKs zieht (B statt 8 oder andersrum). Mitgeteilt, still ruht der See.
 
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Muss diese olle Kamelle mal hochholen.

Nach Umzug aus einem anderen BL nach Bayern fordert der SB mich auf, bei Lagerung der Waffen am Zweitwohnsitz (zuvor Erstwohnsitz, dauernd bewohnt) eine „schriftliche Bestätigung von (Zweitwohnsitz) beizubringen, dass Sie dort weiterhin Ihre Waffen aufbewahren dürfen“

Jetzt will ich dem nicht gleich seinen Job erklären. Aber ist ja schon Blödsinn, oder?

Hallo,

ich hatte gestern zu einem ähnlichen Beittrag auch etwas gepostet und bei mir waren die Behörden nicht ganz sachkundig - aber sehr kooperativ.

Habe Waffen in der Ferienwohnung in einem dort seit langen vorhanden Schrank der Klasse A aufbewahrt und habe ebenfalls ein alten A Schrank am Erstwohnsitz. Bei der FeWo bin ich nicht gemeldet, dort aber Pächter. Wir hatten aufgrund der Benutzer der FeWo Fragen und wir haben die Aufbewahrungsfrage auch thematisiert.

Für mich interessant war, dass eine FeWo wohl sehr regelmäßig besucht sein muss (keien Ahnung, ob das stimmt, aber Jagdhütte wohl nicht) und im Rahmen des behördlichen Austausches wegen unserer Fragen wollte die Behörden wissen, welche Waffen wir dauerhaft in der FeWo lagern. Das wurde auch bei einer Vorortkontrolle (abgestimmt) geprüft. Die Behörde der FeWo hat der Behörde am Erstwohnsitz mitgeteilt, dass meine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Wir waren sogar in cc beim mailverkehr.

Die Behörde am Erstwohnsitz wollte dies auch, damit sie bei einer Kontrolle bei mir auch wissen, welche Waffe wo ist. Das scheint mir nachvollziehbar, zumal 2 Waffen von mir dauerhaft in der FeWo sind.

Bin auch am Erstwohnsitz vor Jahren kontrolliert worden, war ohne Beanstandung. Die Mitbenutzer der Wohnung sind Ausländer (nicht EU) , deshalb hatten wir hauptsächlich nachgefragt. Ich vermute, dass ich rechtlich im Windschatten dort mitbehandelt wurde und eher etwas zuviel gemacht wurde.

Bundesland ist BaWü.
 
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Muss diese olle Kamelle mal hochholen.

Nach Umzug aus einem anderen BL nach Bayern fordert der SB mich auf, bei Lagerung der Waffen am Zweitwohnsitz (zuvor Erstwohnsitz, dauernd bewohnt) eine „schriftliche Bestätigung von (Zweitwohnsitz) beizubringen, dass Sie dort weiterhin Ihre Waffen aufbewahren dürfen“

Jetzt will ich dem nicht gleich seinen Job erklären. Aber ist ja schon Blödsinn, oder?

Seltsam. In NRW wird's so gehandhabt, dass die Behörde am Hauptwohnsitz mit der Waffenaufbewahrung am Nebenwohnsitz einverstanden sein muss. Ggf. ist die Begründung einer solchen Aufbewahrung kurz schriftlich darzulegen.
So war es bei mir anlässlich Hauptwohnsitzwechsels, bei dem ich die Waffen am vormaligen Hauptwohnsitz, nunmehr Zweitwohnsitz, "zurück ließ".
 
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Seltsam. In NRW wird's so gehandhabt, dass die Behörde am Hauptwohnsitz mit der Waffenaufbewahrung am Nebenwohnsitz einverstanden sein muss. Ggf. ist die Begründung einer solchen Aufbewahrung kurz schriftlich darzulegen.
So war es bei mir anlässlich Hauptwohnsitzwechsels, bei dem ich die Waffen am vormaligen Hauptwohnsitz, nunmehr Zweitwohnsitz, "zurück ließ".

Der SB hier hat das sogar erörtert...:

„Sehr geehrter Herr AltePost

grundsätzlich ist die Aufbewahrung der Waffen gem. § 36 Waffengesetz nur am Hauptwohnsitz möglich, die Aufbewahrung am Nebenwohnsitz, Wochenendhaus, Jagdhütte usw. hängt immer auch von den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben und den dabei beteiligten Waffenbehörden ab...“

Eigentlich schade, denn er wirkt ganz nett. Aber in der Sache wird es wohl noch spannend...
 
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Wo steht das ich die Waffen am Hauptwohnsitz haben muss? Bitte genauen Paragraphen nennen. Mir ist keiner bekannt.
Zum Teil ist es für z.b. einen Studenten gar nicht möglich am HWS Waffen zu lagern.trotzdem muss man sich mit hws an der Uni melden. Wenn ich am hws keine Jagd oder Schießmöglichkeiten habe warum soll ich dann da Waffen haben?
 
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Der SB hier hat das sogar erörtert...:

„Sehr geehrter Herr AltePost

grundsätzlich ist die Aufbewahrung der Waffen gem. § 36 Waffengesetz nur am Hauptwohnsitz möglich, die Aufbewahrung am Nebenwohnsitz, Wochenendhaus, Jagdhütte usw. hängt immer auch von den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben und den dabei beteiligten Waffenbehörden ab...“
..
Du kannst deine Waffen auch bei Tante Erna aufbewahren wo du regelmäßig keinen wohnsitz haben wirst sofern nur du den Schlüssel zum Schrank hast und du must einrn regelmäßige Zutrittsmöglichkeit haben. Also ein schlüssel wäre der Normalfall.

Der einzige Sonderfall der Bayern betrifft, Ferienwohnungen gelten laut bayr. Verwaltungsvorschrift als unbewohnt. Also max 3 Langwaffen und 0/1. Da ändert auch nix dran wenn im Haus der Ferienwohnung andere Parteien ganzjährig wohnen.
Grundsättlixh bricht ja Bundes- Landesrecht. Also die bundesdeutsche Verwaltungsvorschrift die bayerische. Bin aber kein Verwaltungsjurist.
Da die waffenaufbewahrung in der Ferienwohnung nicht meldepflichtig ist wird das aber in Bayern erst spannend sollte eine Kontrolle am bayrischen erstwohnsitz stattfinden und waffen fehlen oder aber es kommt in der Ferienwohnung zu einem Einbruchdiebstahl.
 
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