Muss diese olle Kamelle mal hochholen.
Nach Umzug aus einem anderen BL nach Bayern fordert der SB mich auf, bei Lagerung der Waffen am Zweitwohnsitz (zuvor Erstwohnsitz, dauernd bewohnt) eine „schriftliche Bestätigung von (Zweitwohnsitz) beizubringen, dass Sie dort weiterhin Ihre Waffen aufbewahren dürfen“
Jetzt will ich dem nicht gleich seinen Job erklären. Aber ist ja schon Blödsinn, oder?
Hallo,
ich hatte gestern zu einem ähnlichen Beittrag auch etwas gepostet und bei mir waren die Behörden nicht ganz sachkundig - aber sehr kooperativ.
Habe Waffen in der Ferienwohnung in einem dort seit langen vorhanden Schrank der Klasse A aufbewahrt und habe ebenfalls ein alten A Schrank am Erstwohnsitz. Bei der FeWo bin ich nicht gemeldet, dort aber Pächter. Wir hatten aufgrund der Benutzer der FeWo Fragen und wir haben die Aufbewahrungsfrage auch thematisiert.
Für mich interessant war, dass eine FeWo wohl sehr regelmäßig besucht sein muss (keien Ahnung, ob das stimmt, aber Jagdhütte wohl nicht) und im Rahmen des behördlichen Austausches wegen unserer Fragen wollte die Behörden wissen, welche Waffen wir dauerhaft in der FeWo lagern. Das wurde auch bei einer Vorortkontrolle (abgestimmt) geprüft. Die Behörde der FeWo hat der Behörde am Erstwohnsitz mitgeteilt, dass meine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Wir waren sogar in cc beim mailverkehr.
Die Behörde am Erstwohnsitz wollte dies auch, damit sie bei einer Kontrolle bei mir auch wissen, welche Waffe wo ist. Das scheint mir nachvollziehbar, zumal 2 Waffen von mir dauerhaft in der FeWo sind.
Bin auch am Erstwohnsitz vor Jahren kontrolliert worden, war ohne Beanstandung. Die Mitbenutzer der Wohnung sind Ausländer (nicht EU) , deshalb hatten wir hauptsächlich nachgefragt. Ich vermute, dass ich rechtlich im Windschatten dort mitbehandelt wurde und eher etwas zuviel gemacht wurde.
Bundesland ist BaWü.