NRW: Grünes Jagdgesetz wird gekippt

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Wenn Wuppertal als UJB gemeint ist kann ich dies nicht bestätigen, letzte Woche ohne einziehen der Abgabe verlängert.
 
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Aus verwaltungstechnischer Sicht extrem verzwickt: nachfordern oder erstatten? Was man hat, hat man. Obwohl man da wohl auch mal alle fünfe gerade sein lassen kann und dem wahrscheinlichen Willen des Primats der Politik Folge leisten könnte und die Jagdabgabe halt nicht erhebt.

Beispiel aus dem Rheinland: als Nicht-Mitglied in der KJS zahle ich in einer Anlage erstmal 10€ Eintritt und habe damit das Recht, mich umzusehen. 20min (handgestoppt und scharf kontrolliert) 100m-Bahn kosten 5 oder 6€, der laufende Keiler ebenso. Dreiviertel Stunde beschäftigt, 20 Euro plus Mun.
Wo verschwindet da "meine" Jagdabgabe? Ich hatte dort keinen Hinweis gesehen, dass Sportschützen noch mehr bezahlen müssen.
Beim Schießstand unserer KJS gibt es tatsächlich einen Unterschied zwischen Mitgliedern und Gästen.
 
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Beim Schießstand unserer KJS gibt es tatsächlich einen Unterschied zwischen Mitgliedern und Gästen.[/QUOTE]

Finde ich auch richtig so.
 
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Aus verwaltungstechnischer Sicht extrem verzwickt: nachfordern oder erstatten? Was man hat, hat man. Obwohl man da wohl auch mal alle fünfe gerade sein lassen kann und dem wahrscheinlichen Willen des Primats der Politik Folge leisten könnte und die Jagdabgabe halt .......

Eigentlich gar nicht verzwickt. Da die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Jagdabgabe fehlt, ist die Erhebung schlicht rechtswidrig und die erhobenen Gebühren MÜSSEN erstattet werden. Die können auch gar nicht mehr gebucht werden, weil es den Titel nicht mehr gibt. Das ist echt haarsträubend!!! Manchmal könnte ich wirklich verzweifeln.
Und dieses Begründung :rolleyes:..."ist vielleicht nur vorläufig und wir haben aus Düsseldorf noch keine explizite Anweisung"..... Anweisung wozu? Sich an geltendes Recht zu halten? Da kommt kein extra Hinweis, das ist verdammt noch mal die Pflicht der Behörde...man man man....:mad:
 
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Eigentlich gar nicht verzwickt. Da die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Jagdabgabe fehlt, ist die Erhebung schlicht rechtswidrig und die erhobenen Gebühren MÜSSEN erstattet werden. Die können auch gar nicht mehr gebucht werden, weil es den Titel nicht mehr gibt. Das ist echt haarsträubend!!! Manchmal könnte ich wirklich verzweifeln.
Und dieses Begründung :rolleyes:..."ist vielleicht nur vorläufig und wir haben aus Düsseldorf noch keine explizite Anweisung"..... Anweisung wozu? Sich an geltendes Recht zu halten? Da kommt kein extra Hinweis, das ist verdammt noch mal die Pflicht der Behörde...man man man....:mad:
Es gibt immer den Titel "Vermischte Einnahmen" :)
In einigen Quellen ist davon die Rede, dass das neue LJG erst zum ersten April in Kraft tritt, so daß bis zum 31.03.2019 natürlich die alte Regelung weiter gilt. JETZT heisst es für die Amtmänner und Amtfrauen, Amtsrät*Innen und OberamtsrätX natürlich, Augenmaß bei den Verlängerern zu beweisen. HÖCHSTWAHRSCHEINLICH gibt es im April das Geld zurück, ich würde es am 02.04.2019 einfach zurückfordern, die Antwort darauf ist dann ggfs. anfechtbar. In Bonn wurden bereits Jagdabgaben von Frühverlängerern erstattet.
Ich selbst bin hauptwohnsitzlich Niedersachse und nebenwohnsitzlich NRW, ich musste natürlich 190€ latzen :)
 
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Es gibt immer den Titel "Vermischte Einnahmen" :)
In einigen Quellen ist davon die Rede, dass das neue LJG erst zum ersten April in Kraft tritt, so daß bis zum 31.03.2019 natürlich die alte Regelung weiter gilt.

Das Gesetz wurde am 12.03.verkündet und ist damit seit dem 13.03. in Kraft. ;) Den Titel "vermischte Einnahmen" gibt's natürlich...der ist aber nicht für rechtswidrig erhobene Gebühren gedacht :cool:....kann dir als Niedesachse natürlich egal sein, hast ja eh nix davon...
 
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Das Gesetz wurde am 12.03.verkündet und ist damit seit dem 13.03. in Kraft. ;) Den Titel "vermischte Einnahmen" gibt's natürlich...der ist aber nicht für rechtswidrig erhobene Gebühren gedacht :cool:....kann dir als Niedesachse natürlich egal sein, hast ja eh nix davon...
Wichtig: Gebühren und Abgaben sind zwei Paar Schuhe...um die Gebühren kommste nicht drumrum, Abgaben sind zweckgebunden, Steuern sind universell. Seien wir also froh, dass es als Abgabe definiert war und nicht als Jagdsteuer.
 
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Moin,

jemand aus Solingen hier im Forum der dieses Jahr seinen JS verlängert hat?
Welche Kosten sind entstanden?
 
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Ist doch ganz einfach. Gebührenbescheide sind immer mit einem Rechtsbehelf versehen. Die Gebühr für die Verlängerung überweisen, gegen die Festsetzung der Jagdabgabe Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Dann kommt die jeweilige UJB schon in die Hufe.

Wie schon mehrfach erwähnt ist die Rechtslage eindeutig, die Grundlage für die Erhebung ist eindeutig entfallen. Die hier vorgetragenen Begründugnen für eine Weitererhebung sind ein schlechter Witz und zeugen nur von haarstäubender Verwaltungspraxis.

Bei unserer Kreisverwaltung wurde die Erhebung der Jagdabgabe direkt eingestellt.
 

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