Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

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Für die FDP habe ich, gerade wegen ihrer Paternalismusarmen und freiheitlichen Positionen, Sympathie.

Falls ich @ Yumitori falsch verstanden habe, bitte ich um Entschuldigung.
 
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Du hast es noch nicht verstanden:cool:

https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

Zitat Wikipedia:
Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die ihre Kommunikation im Internet auf Beiträge beschränkt, die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielen. Dies erfolgt mit der Motivation, eine Reaktion der anderen Teilnehmer zu erreichen. In darauf bezogenen Bildern wird oft der aus der Mythologie bekannte Troll dargestellt.

Die entsprechende Tätigkeit wird „trollen“ genannt.[1]

troll.png

Grafik Quelle: http://scienceblogs.de/bloodnacid/2017/09/28/trolle-fuettern-sich-selbst/

:)
 
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Wenn ich das so lese....wir können hier diskutieren wie wir wollen, solange...

a) Keiner die "Greta" macht und nen Demotag initiert
b) Die VERBÄNDE UNSERE Interessen vertreten, indem sie ne Großdemo anmelden...

die Frage bleibt für die Öffentlichkeit, und damit für die Glaubwürdigkeit:

Warum braucht ein Jäger ein Magazin über 10 Schuss?
Warum ...
Warum...
Warum...

Im Gegenteil, das ist man mMn schneller in der Ecke von Reichbürgern, Verschwörungstheoretikern und Co.
Beides keine Klientel mit denen ich verglichen werden möchte.

Die Zeiten sind im Moment turbulent, dass merken die Landwirte unter uns, wie die Dieselfahrer. Daher wundert mich diese Verordnung nicht.
Das hätte, wäre, könnte der Ausführungsbestimmungen kennen wir alle nicht!
 
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ICh finde allein die Frage beleidigend.
WIe wäre denn die Antwort, weil er damit gern auf dem Stand schießt?
Warum auf Jäger beschränken?
Es gibt nunmal Sportdisziplinen in denen das möglich ist.
Warum aber nicht einfach nur aus Spaß an der Freud?
Warum soll der Reservist der Bundeswehr nicht mit der Zivilversion daheim üben?
Warum der ehemalige nicht aus Freude mit seinem alten G3 mit den dazugehörigen 20er Magazinen schießen?
Wir reden über absolut unauffällige Leute.
Es geschieht nichts mit diesen massenhaft vorhandenen Magazinen. Es geschieht auch nicht smit legal besessenen Waffen (im Grunde nichtmal mit den illegalen).
ISt der Mensch zuverlässig, ist er dies egal wie groß das Magazin ist.
Ist er nicht zuverlässig, sollte er keine Waffe haben.
Zielführender wäre es sich auf Kriminalität und Kriminelle auszurichten.

Die Magazinbeschränkung ist nutzlose Willkür. Unsere Nachbarländer haben deshalb gerade diesen Part der Richtlinie anders umgesetzt.
Warum geht die so wichtige europäische Harmonisierung nicht mal in die für uns angenehmere Richtung?
Ist das der Sinn dieser EU-Harmonisierungen? Wir nehmen nur die negativen Sachen mit und beim Rest klinkt sich Deutschland aus?

Wenn du diese Fragestellungen gut heisst, musst du auch die Frage zulassen:
Warum braucht es überhaupt privaten Waffenbesitz/private Jagd?

Die korrekte Frage ist doch, warum muss ich jemanden, dem ich in Bezug auf Waffen vertrauen (Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde) irgendwelche weiteren Einschränkungen machen?
 
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Für die FDP habe ich, gerade wegen ihrer Paternalismusarmen und freiheitlichen Positionen, Sympathie.

Falls ich @ Yumitori falsch verstanden habe, bitte ich um Entschuldigung.
Die FDP ist leider nicht freiheitlich. Keine Partei hat mehr Waffenrechtsverschärfungen durchgepeitscht. Sie betreibt reine Klientelpolitik (auch wenig erfolgreich)
Einfach mal hinter den Schleier schauen!
 
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Genau das ist es, die Deutschen bekommt man nicht auf die Straße, nicht schlimm, liegt nicht in ihrer Mentalität!
Aber das Sie nicht mal in der Wahlkabine in der Lage sind Protest zu wählen ist schon traurig!
Und nur so bekommt man die „Volksparteien“ in Bewegung!
Sitze, Posten, Macht, Geld! Nur da tut es weh!


Aber wartet, falls man Protest wählt hat man ja in 4 Jahren hier Verhältnisse wie unter Stalin oder unter den Nationalsozialisten?
Klar, Friede Springer und Liz Mohn erzählen uns das ist Böse, unterstützt werden sie dabei von den Öffentlich Rechtlichen....


Was würde sich in 4 Jahren den ändern außer das einige Politiker merken, man kann seinen Posten verlieren?

Nichts,
aber eine Partei zu wählen, nur weil sie meine Meinung zum Waffenrecht in manchen Punkten teilt, ist mir zuwenig.
Letztendlich ist diese "alternative" auch nur eine Partei die sich, durch Intrigen oder weil der Mensch einfach so ist, selbst zerfleischen wird. Was übrig bleibt sind dann entweder die Extremisten, die werden dann verboten, oder die Moderaten die in der "Mitte" stehen und im nichts verschwinden.
Da ich mich als demokratisch bezeichne, habe ich beschlossen alle zu wählen. Aus Zeitgründen bin ich dazu übergegangen, in der Wahlkabine ein großes Kreuz über alle Parteien hinweg zu ziehen (muss mir in dem Zusammenhang noch einen leiseren Stift besorgen).
Wie hoch war die Wahlbeteiligung beim letzten mal? Ob da nicht der eine oder andere auch die faxen dicke hat? Aber, man kann ja eh nix ändern und man wird in Zukunft immer weniger Möglichkeiten haben irgendwo einzugreifen. (Sorry ich vergesse immer wieder, das wir die Bienen retten durften).
Je größer die Gesellschaft wird desto größer werden auch die Minderheiten, die sich dem Allgemeinwohl beugen müssen.
Solange wir Strukturen schaffen die immer größer werden, müssen wir mit Einschränkungen der Einzelinteressen leben.
Will man das??????
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
@rewoifa.357

Kannst Du sehen wie Du mochtest, ich für meinen Teil habe erkannt das Ungültige Stimmen keinen einzigen Sitz verhindern!
Es werden Sitze verschachert, je braver der Parteisoldat umso weiter landet er vorn auf den Plätzen!
Also kann ich nur hoffen das ein paar Sitze nicht nicht an die immer gleichen des Systems verteilt werden!
 
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Kein Redaktionsversehen.
13 Abs. 3 Satz 2 WaffG regelt den Fall, dass keine WBK vorhanden ist.

37e Abs. 1 WaffG regelt den Fall einer vorhandenen WBK: Jäger muss binnen 2 Wochen die Waffe eintragen lassen.

Hi Mike,
da bin ich anderer Meinung. Zu dem Satz 2 gehören diese beiden Punkte:

Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen
1.
der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und
2.
bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung des Erwerbs in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Die beabsichtigte Änderung lautet:

„Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.“

Die Änderung bezieht sich vermutlich nur auf den Punkt 2 (alternativ kann ich als juristischer Laie noch mutmaßen, ob der Punkt 1 ganz wegfallen soll) von Satz 2 und hier ist keine Rede mehr von einer bereits erteilten WBK.

§37 behandelt die Anzeigepflichten (oder was meinst du mit "37e").

Wie schon geschrieben, mein gesunder Menschenverstand würde von einem redaktionellen Fehler aus gehen, wenn es sich nicht um eine Gesetzesänderung handeln würde.
 
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Geht mir ähnlich, könnte mich auch nicht jucken. Aber die Richtung muss doch jedem klar sein, wir haben mittlerweile Verschärfungen im Jahrestakt und du kannst mir nicht erzählen das dich noch nie was selbst betroffen hat.
Aus der Erfahrung der letzten Jahre müsste dir auch klar sein das in dem Gesetz Sauereien schlummern die erst durch die noch zu erstellende Allgemeine Verwaltungsvorschrift so richtig lustig werden können. Und wie die Pflichtüberprüfung alle 5 Jahre aussehen wird, wissen wir beide jetzt noch nicht.

Ich gebe Dir durchaus Recht, dass wir beide nicht wissen, was kommt. Nur wird - abgesehen davon, dass die Aufregung offenbar sehr groß ist, aber nur die wenigsten konkrete Aussagen dazu treffen, was genau sie am GesetzENTWURF stört - meines Erachtens sehr viel zusammengeworfen. Die meisten Beiträgen sind ohnehin off topic, obwohl es genügend konkrete Punkt zu thematisieren gäbe. Schade eigentlich.

Ich teile die Auffassung eines meiner Vorredner: viele Leser, die keine Waffen besitzen, werden sich über die Aussagen manch eines Waffenbesitzers durchaus wundern...ich glaube nicht, dass Vorbehalte der Mehrheit der Bevölkerung so abgebaut werden können.

Also der Reihe nach: Zunächst sollte nicht vergessen werden, dass Deutschland mit der Umsetzung der zugrunde liegenden Richtlinie bereits im Verzug ist. Ferner hat der Gesetzgeber Spielräume genutzt, die Umsetzung der RIchtlinie in Teilbereichen zu entschärfen. Es kann also diesmal keine Rede davon sein, dass der nationale Gesetzgeber mit vorauseilendem Gehorsam blindlings umsetzt, was Brüssel verlangt bzw. die Richtlinienvorschriften im nationalen Recht generell noch einmal verschärft.

Ein paar Punkte hierzu:

1. MPU ohne konkreten Anlass
Soweit ich mich erinnere, war einer der - von allen Verbänden - meistkritisierten Punkte die ins Auge gefasste regelmäßige (anlasslose!) Überprüfung der Waffenbesitzer im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Die Richtlinie hält eine solche Überprüfung, vgl. Erwägungsgrund (11), ausdrücklich für zulässig. Der deutsche Gesetzgeber hat im Referentenentwurf keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht, was m.E. mit Nachdruck zu begrüßen ist. Waffenbesitzer werden ohnehin in regelmäßigen Abständen, Jäger konkret im Zeitpunkt der Neubeantragung eines Jahres- oder Dreijahresjegdscheines, geprüft. Eine MPU ohne Anlass wäre ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff.

2. Verschärfung bezüglich Salutwaffen
Hierin liegt wohl eine der am weitesten reichenden Änderungen: Bisher erlaubnisfreies wird erlaubnispflichtig. Dies ist, soweit der Bundesgesetzgeber geht, eine unumgängliche Umsetzung der Richtlinie. Die Kritik am jetzigen Referentenentwurf geht somit an der Sache vorbei, man hätte mal lieber an der Richtlinie selbst angeknüpft.

Siehe Erwägungsgrund (20) der Richtlinie:
"(20) Es besteht ein hohes Risiko dafür, dass akustische Waffen und andere Typen von nicht scharfen Waffen in echte Feuerwaffen umgebaut werden. Daher ist es unbedingt erforderlich, das Problem der Verwendung solcher umgebauter Feuerwaffen bei der Begehung krimineller Handlungen anzugehen, und zwar insbesondere, indem derartige Waffen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 91/477/EWG einbezogen werden."

Der Referentenentwurf:
"Salutwaffen, also ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut worden sind, dass sie nur noch Platzpatronen abfeuern können, waren nach deutschem Recht bisher erlaubnisfrei. Dies lässt sich nunmehr nicht mehr aufrechterhalten, da solche Umbauten nach der Richtlinie (EU) 2017/853 in diejenige Kategorie einzuordnen sind, der die jeweilige Waffe vor dem Umbau unterfiel. Allerdings sieht der Entwurf bestimmte Erleichterungen bei den Erwerbs- und Besitzvoraussetzungen für derartige Waffen vor; zudem wird eine neue Bedürfnisregelung geschaffen, die spezifisch auf die Besonderheiten der Salutwaffen zugeschnitten ist."

Auch hier schafft der Gesetzgeber übrigens einen Besitzstand, den die Richtlinie selbst nicht vorsieht.

3. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Insoweit geht die Richtlinie in dieselbe Richtung wie bei Salutwaffen: Da die Reaktivierung als problematisch angesehen wird (ich kann nicht im Einzelnen beurteilen, ob dies technisch gerechtfertigt ist oder nicht, höre aber gerne Eure Meinung dazu), will man eine Registrierungspflicht/Meldepflicht. Allein das setzt der Referentenetwurf um.

4. Schalldämpfer
BRD gestattet diese - nach einem völlig absurden Urteil des BVerwG - für Jäger. Begrüßenswert. Dass Sportschützen sie nicht bekommen, ist m.E. gerechtfertigt. Der Jäger muss im Revier "Richtungshören", was mit Gehörschutz schwierig bis unmöglich ist. Der Sportschütze muss das nicht. Zudem frage ich mich, ob Schalldämpfer für die von Sportschützen abgegebenen hohen Schusszahlen überhaupt geeignet sind, wenn beim jährlichen Schießen eines großen Jagdausstatters darauf verwiesen wird, dass man das Ding immer wieder abkühlen muss. Also, wofür (Bedrüfnis?) Schalldämpfer für Sportschützen, wenn sie ohne Beeinträchtigung des Gehörs auch mit Gehörschutz schießen können?

5. Sicherheitsbehältnisse
Seit 2017 geltendes Recht, ohne dass die Welt untergegangen wäre - man beachte den weit reichenden Besitzstand für "Altschränke". Ich hoffe inständig, kein Waffenbesitzer weint jener Zeit nach, in der Opas Revolver .357 Magnum in der Vitrine herumlag...
Ich befürworte Sicherheitsbehältnisse, weil sie Teil eines verantwortungsvollen Umgangs sind und daher auch Grundbedingung für die Akzeptanz von Waffen bei einer Minderheit der Gesellschaft. Wenn manch einer wüsste, wie ein Teil der Waffenbesitzer hier gegen das geltende Recht verstößt, würde ihm Angst und bange: Schussbereite Kurzwaffen im Tresor und das Abstellen der Jagdwaffe mit Patrone im Patronenlager sind bis heute bei manch einem Jäger durchaus üblich.

Meiner Meinung nach wurde mit der Umstellung auf Klasse 0/1 die Aufbewahrung letztlich zwar UNSICHERER, die Änderung ging also voll und ganz am Ziel vorbei: Der größte Unsicherheitsfaktor ist bekanntlich der Verwahrer, d.h. die Möglichkeit, Lang- und Kurzwaffen gemeinsam mit der passenden Munition zu verwahren, hat wohl kaum für größere Sicherheit gesorgt.

6. Begrenzung der Magazinkapazität
Die Argumente, die gegen diese Begrenzung angeführt wurden, lese ich mit Interesse. Sie reichen von "warum soll ich sowas nicht besitzen dürfen?" über "von legalen Waffenbesitzern geht keine Gefahr aus" (die jüngere Geschichte lehrt uns freilich das Gegenteil!) bis hin zu Andeutungen einer vollständigen Entrechtung.

Gehen wir aber doch für einen Moment davon aus, dass der EU- und der deutsche Gesetzgeber gleichermaßen - mit vertretbaren Argumenten - unterstellen, dass der Waffenbesitz auf das notwendigste beschränkt werden soll, bestimmte Waffen nicht im Umlauf sein sollen (z.B. Vollautomaten oder Halbautomaten mit großer Magazinkapazität) und man für jeden legalen Waffenbesitz ein Bedürfnis braucht (ob einem das gefällt oder nicht). Dann wird man - ohne hierfür gleich persönlich attackiert zu werden - die Frage stellen dürfen, wozu man Langwaffenmagazine mit mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine mit mehr als 20 Schuss Kapazität denn benötigt. Auch der talentierteste Sauenjäger braucht sie mit Gewissheit nicht. Welche Disziplinen im Sportbereich sie erfordern, habe ich bislang in diesem Thread nicht gehört, obwohl das der einzige Grund ist, der für das Thema Bedürfnis von Relevanz ist. Mich interessiert hier das konkrete Bedürfnis, dessen Prüfung wir uns seit anno alle unterwerfen müssen. Das "will haben"-Prinzip ist eben kein Bedürfnisnachweis, also lasst uns doch über diesen, vom BSB kritisierten Punkt, doch sachlich diskutieren.


Lieber RabenKräher, was die Zukunft angeht, bin ich kein Hellseher. Ich bin allerdings selbst Jäger, zur Aufsichtsführung auf Schießstätten nach dem WaffG berechtigt und und vertrete als Anwalt Waffenbesitzer gegenüber Behörden. Nach meiner praktischen Erfahrung sollte man viel eher das kritisieren, was viele Gerichte und Behörden aus den Gesetzesvorschriften machen. Beispiele gefällig?

Das fragwürdige Schalldämpferurteil des BVerwG ist wohl jedem bekannt - da wird von einem Bundesgericht sogar schriftlich niedergelegt, dass fraglich sei, ob der Mündungsknall überhaupt das Gehör schädigen könne...der Gesetzgeber hat die notwendige klare Antwort im Sinne der Jägerschaft gegeben, übrigens wie zuvor auch bei den Halbautomaten.

Da wird - ohne ausreichende gesetzliche Grundlage - die Zuverlässigkeit abgesprochen, nur weil man einen nachträglich erworbenen Munitionsschrank nicht gemeldet hat (VG Sigmaringen im Januar 2019).

Oder es werden Jäger, die in Bayern Munition im Kal. 9mm Luger auf Jagdschein erworben haben (ja, dort geht das unter bestimmten Voraussetzungen, auch ohne gesondert in der WBK vermerkte Erwerbsberechtigung!), bei ihrer Jagdreise nach oder über Berlin, bei der sie ihre 9mm-Kurzwaffe nebst Muni zum Fangschuss mitführen, wegen der in der WBK nicht eingetragenen Munitionserwerbsberechtigung zur Rechenschaft gezogen. Und das bei einheitlich geltenden Bundesrecht...

Oder es wird wird bei "Verdacht auf Alkoholabhängigkeit" eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt, obwohl ein Psychologe weder dazu berufen noch von seiner Kompetenz her dazu berufen ist, über Alkoholabhängigkeit (eine Krankheit, die ausschließlich von Ärzten festgestellt werden kann) Aussagen zu treffen. Übrigens: Dem Verdacht auf Alkoholabhängigkeit setzt sich nach der WaffVwV (die eigentlich keine Rechtsgrundlage für Eingriffe bietet!) übrigens jeder aus, der einmal 1,6 Promille oder mehr im Blut hat. Also besser Vorsicht beim Schüsseltreiben.


Was den Referentenentwurf betrifft, dürfte eine sachliche Debatte über diesen allemal zielführender sein als den Kopf in den Sand zu stecken oder anders Denkende der Nestbeschmutzung zu bezichtigen.
 
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Hi Mike,
da bin ich anderer Meinung. Zu dem Satz 2 gehören diese beiden Punkte:

Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen
1.
der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und
2.
bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung des Erwerbs in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Die beabsichtigte Änderung lautet:

„Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.“

Die Änderung bezieht sich vermutlich nur auf den Punkt 2 (alternativ kann ich als juristischer Laie noch mutmaßen, ob der Punkt 1 ganz wegfallen soll) von Satz 2 und hier ist keine Rede mehr von einer bereits erteilten WBK.

§37 behandelt die Anzeigepflichten (oder was meinst du mit "37e").

Wie schon geschrieben, mein gesunder Menschenverstand würde von einem redaktionellen Fehler aus gehen, wenn es sich nicht um eine Gesetzesänderung handeln würde.

Lieber Sawyer,

Der § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG, der bislang a) die Anzeige des Waffenerwerbs und alternativ die b) Eintragung der neu erworbenen Waffe in einer WBK oder die c) Ausstellung einer neuen WBK vorsieht, wird eingeschrumpft. Es bleibt vom jetzigen Satz 2 nur noch der von Dir zitierte Teil übrig, wonach der Jäger die Pflicht hat, sich eine (noch nicht vorhandene) WBK ausstellen zu lassen (heutiger § 13 Abs. 3. S. 2 1. Alternative WaffG). Grund hierfür ist, dass der Jäger die Langwaffe auch auf Jagdschein erwerben - aber eben nur begrenzt besitzen - darf.

Somit fehlt, worauf zu Recht hingewiesen wurde, im künftigen § 13 WaffG kdie a) Anzeigepflicht (aktuell § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 WaffG) und b) die Pflicht zur Eintragung in eine bereits vorhandene WBK (aktuell § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 2. Alternative WaffG).

Dies ist der Konzentration der Vorschriften zur Anzeige- und EIntragungspflicht in den §§ 37 ff. WaffG-Entwurf geschuldet.

Die Anzeigepflicht ergäbe sich künftig aus § 37a WaffG-Entwurf:

"§ 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte
(1) Für den Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer anderen gleichgestellten Erlaubnis (Anmerkung: d.h. Jagdschein) sowie für den Inhaber einer Erlaubnis nach § 26 Absatz 1 Satz 1 gilt § 37 Absatz 1 und Absatz 2 entsprechend. Soweit keine andere Frist bestimmt ist, hat der Erlaubnisinhaber die Anzeige binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch abzugeben."



Die Eintragungspflicht in eine bereits vorhandene WBK würde in § 37e Abs. 1 Satz 1 WaffG-Entwurf verlegt, der § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 2. Alternative WaffG fiele weg:

"§ 37e Eintragungen in die Waffenbesitzkarte und Ausstellung einer Anzeigebescheinigung
(1) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten Erlaubnis (Anmerkung von mir: hierzu gehört der JS) hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, soweit erforderlich, den Europäischen Feuerwaffenpass zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen. (...)“


Ich denke also, es bleibt hier für Jäger alles beim Alten.
 
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Gehen wir aber doch für einen Moment davon aus, dass der EU- und der deutsche Gesetzgeber gleichermaßen - mit vertretbaren Argumenten - unterstellen, dass der Waffenbesitz auf das notwendigste beschränkt werden soll, bestimmte Waffen nicht im Umlauf sein sollen (z.B. Vollautomaten oder Halbautomaten mit großer Magazinkapazität) und man für jeden legalen Waffenbesitz ein Bedürfnis braucht (ob einem das gefällt oder nicht). Dann wird man - ohne hierfür gleich persönlich attackiert zu werden - die Frage stellen dürfen, wozu man Langwaffenmagazine mit mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine mit mehr als 20 Schuss Kapazität denn benötigt. Auch der talentierteste Sauenjäger braucht sie mit Gewissheit nicht. Welche Disziplinen im Sportbereich sie erfordern, habe ich bislang in diesem Thread nicht gehört, obwohl das der einzige Grund ist, der für das Thema Bedürfnis von Relevanz ist. Mich interessiert hier das konkrete Bedürfnis, dessen Prüfung wir uns seit anno alle unterwerfen müssen. Das "will haben"-Prinzip ist eben kein Bedürfnisnachweis, also lasst uns doch über diesen, vom BSB kritisierten Punkt, doch sachlich diskutieren.
Über die offene Grenze wird man weiterhin diese Magazin legal erwerben und einführen können. Unsere Nachbarn haben nämlich anders entschieden.
Die Dsiziplinen sind mehrfach genannt. Deswegen schuf auch die UE-Richtlinie dahingehende Ausnahmen. DIe NAchbarn setzten diese Ausnahme in Gesetzen entsprechend um.
Spaß an der Freude ist ebenfalls legitimer Grund.
DIe Erfahrung lehrte kein Gegenteil. Sie bestätigt sich jedes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie im Lagebild Schusswaffenkriminalität des BKA.
Es gibt weder Relevanz bzgl der Waffe noch der Magazine.

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Die fortgesetzte Bedürfnisprüfung ist nicht gefordert, wird aber im Entwurf eingebracht.
Möchtest du über den Zusatz MPU diesen Fakt verschleiern?
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Es gab in der Bundesrepublik kein Schalldämpferverbot. Das ändert das Gesetz auch nicht.
Deshalb konnten Jäger sich auch schon mehrere JAhre damit eindecken.
Warum der GEsundheitsschutz von Sportschützen geringerwertig sein soll, ist nicht verständlich. Gleichzeitig senkt es die Lärmemmission der Schießstätten.
Entsprechende techn. Tauglichkeit fürs Sportschießen lässt sich herstellen. EIn KK Schalldämpfer z.B.ist hocheffektiv und unterliegt keinen Hitzeeinschränkungen.
--------------

Für mich sind solche antifreiheitlichen Tendenzen (die obendrein keinerlei Sicherheitsgewinn bringen) äußerst suspekt.

Eine Welt, in der man alles nach "brauchen" einteilt, ist aus meiner Sicht nicht erstrebenswert.
Wer legt fest, wer was "braucht".

Der Standpunkt niemand "braucht" Waffen/Jagd/VErbrennungsmotoren/Eigentum/Strom zu jeder Uhrzeit erscheint anderen genauso legitim.
 
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